".. im Ergebnis:
- Der vorliegende Referentenentwurf ist verfassungsrechtlich hochproblematisch und es bestehen grundsätzliche und aktuell durchgreifende verfassungsrechtliche
Bedenken.
- Der vorliegende Referentenentwurf ist inhaltlich aus Sicht der Zweckverbände und der Kommunen nicht akzeptabel.
- Der vorliegende Referentenentwurf ist, insbesondere bei d. Finanzierung des
#SPNV und d. Aufgaben d. regionalen Ebene, lückenhaft und unpräzise"
#nrw #öpnv #verkehr #bahnhttps://wir.gorheinland.com/medienportal/aktuelles/detailseite/strukturreform-fuer-den-nrw-nahverkehr-gorheinland-avv-und-vrs-haben-grundsaetzliche-bedenken/