Das #Mobilitätsreferat #München kennt die StVO wohl nur auszugsweise. Verbesserungsvorschläge für #Radfahrer und #Fußgänger werden gerne mit Verweis auf nicht erkennbare Gefahrenlage, sprich: (noch) keine Unfälle passiert, abgelehnt. mit Verweis auf §45 Abs. 9 #StVO.
Seit einer Änderung des §45 im Jahr 2024 sind jedoch Einschränkungen des fließenden Verkehrs auch für Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Bereitstellung angemessener Flächen für Rad- und Fußgängerverkehr möglich.
1/2








