#Umweltverbände fordern im bayerischen Landtag einen Stopp neuer #Erdgasbohrungen und kritisieren die verlängerte Konzession in Reichling als rechtswidrig.

Sie verweisen auf das #Klimaschutzgebot und sehen fossiles #Erdgas als Risiko für Allgemeinwohl und #Klimaziele. Unterstützt von fast 60000 Unterzeichnenden betonen die Initiativen, dass erneuerbare #Energien wie #Windkraft und #Solarenergie Ausbausicherheit bieten und neue fossile Projekte überflüssig machen.

https://presseportal.greenpeace.de/261487-gemeinsam-gegen-gas-umweltverbande-bringen-forderung-nach-bohr-stopp-in-bayern-in-den-landtag-ein/

Gemeinsam gegen Gas: Umweltverbände bringen Forderung nach Bohr-Stopp in Bayern in den Landtag ein

Greenpeace Bayern, Bund Naturschutz in Bayern und Fridays for Future Bayern fordern in einer gemeinsamen Petition die Rücknahme der Konzessionsverlängerung für die Gasbohrung in Reichling. Die Petition wird voraussichtlich am 12.2.2026 im Wirtschaftsausschuss des Landtags behandelt.

Greenpeace e.V. Pressemitteilungen

Immer noch ein neuer Kohletagebau in der Lausitz?!

https://www.kein-tagebau.de/index.php/de/tagebaue-alt/nochten/1019-immer-noch-ein-neuer-kohletagebau-in-der-lausitz

Immer noch ein neuer Kohletagebau in der Lausitz?!

LEAG will Teilfeld #Mühlrose auskohlen: Einwendungen bis 28. August

Es ist kaum zu glauben: Die #Klimakrise fordert weltweit immer mehr Opfer, Kohlekraftwerke pausieren wegen Absatzproblemen, aber die LEAG beantragt in der #Lausitz einen neuen #Kohletagebau! Sie will den #Tagebau Nochten in das „Teilfeld Mühlrose“ erweitern und dort bis 2038 weiter #Braunkohle abbauen. Bis 28. August können Einwendungen gegen den öffentlich ausgelegten Rahmenbetriebsplan eingereicht werden.

Die #Umweltgruppe #Cottbus hat die Unterlagen analysiert und eine ausführliche Stellungnahme und eine Mustereinwendung verfasst.

Hier das Wichtigste in Kürze:

Das Vorhaben dient der Freisetzung von 110 Millionen Tonnen #CO2 und verstößt gegen das #Klimaschutzgebot, welches das #Bundesverfassungsgericht 2021 klargestellt hat. Das Budget, das der #Kohleverstromung in der Lausitz im Rahmen des 1,5-Grad-Zieles zusteht, wird weit überschritten.

Es besteht keine energiepolitische #Notwendigkeit. Schon bei moderaten Änderungen gegenüber der LEAG-Einsatzplanung ist weder ein Abbau des Teilfeldes Mühlrose noch des siedlungsnahen „Restfeldes“ im Tagebau #Welzow-Süd und auch keine Verlegung der #Lausitzbahn für den Tagebau #Reichwalde notwendig. Statt vergrößert könnte der Tagebau Nochten sogar verkleinert werden.

Die Standsicherheit der Ufer des geplanten Tagebausees ist nicht nachgewiesen. Vor allem zwischen #Rohne und #Mulkwitz stellt die Kombination aus tiefem #Seebereich, geologischer Störungszone und geplanten 30 Jahren Flutungsdauer ein besonderes Risiko dar.

Dass die über Jahrzehnte anfallenden Kosten der #Rekultivierung des Tagebaues noch erwirtschaftet werden können, ist zu unwahrscheinlich. Sie drohen der Allgemeinheit aufgebürdet zu werden.

Es ist unklar, ob für den geplanten 2.000 ha großen #Tagebausee genug #Flutungswasser verfügbar ist. Im #Klimawandel kann nicht einfach die #Wasserverfügbarkeit und die Verdunstungsraten früherer Jahrzehnte angenommen werden, auch trockenere Szenarien müssen betrachtet werden.

Die #Sulfatbelastung der #Spree überschreitet in den Prognosen den zum Schutz der #Trinkwassergewinnung #Berlins festgelegten #Immissionsrichtwert. Diese Belastung steigt durch das Teilfeld Mühlrose weiter an und dauert länger. Der Antrag versucht davon abzulenken, in dem er Prognosen nur noch bis zum Pegel #Spremberg-#Bühlow darstellt.

Wer die Möglichkeit dazu hat, sollte eine individuelle #Einwendung schreiben. Wir bieten aber auch eine einseitige Mustereinwendung zum Download an. Achtung: Es gilt der Posteingang. Das #Oberbergamt hat in der #Bekanntmachung keine #Einwendungen per E-Mail zugelassen. Deshalb bietet die #UmweltgruppeCottbus auch wieder an, private Einwendungen fristgerecht zu übergeben und sich den Erhalt quittieren zu lassen. (Foto: Tagebau Nochten im August 2025, ideengruen I Markus Pichlmaier)

PS: Wenn Ihr die verlinkte Stellungnahme lest, merkt Ihr, dass sowas nicht in zwei Stunden nach Feierabend geschrieben ist. Wir freuen uns deshalb auch über #Spenden (mit nur einem Klick geht es demnächst wieder – wir bitten um Verständnis).

Kategorie: Nochten ...

Termine

#Mitmachtänze aus der Lausitz

31 August 2025
14:00 -
im #Wald, #Treffpunkt #Bahnhof Schleife "High Noon – #Europa im #Energierausch" #Film und #Gespräch

05 September 2025
19:00 -
Telux, Straße der Einheit 20, 02943 Weißwasser"High Noon – Europa im Energierausch" Film und Gespräch

06 September 2025
19:00 -
Begegnungsstätte der Ev. #Kirchengemeinde #Schleife Friedensstraße 68, 02959 Schleife "#Lacoma - der #Kohle im Weg" Film und Gespräch
08 September 2025
19:00 -
Kardinal-Albrecht-Straße 6 06108 #Halle (#Saale)

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Immer noch ein neuer Kohletagebau in der Lausitz?!

#LetzteGeneration

"Mit den Ermittlungen wegen der Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ fährt der #Staat schwere strafprozessuale Geschütze auf – und stellt damit ganz grundlegende Fragen in den Raum: Welchen Platz hat ziviler #Ungehorsam im demokratischen Verfassungsstaat? Wo liegen die Grenzen zwischen regulärem Strafverfahren und unzulässiger #Kriminalisierung? Und welche Rolle spielt das #Klimaschutzgebot des Grundgesetzes in alledem?"

https://verfassungsblog.de/category/debates/kleben-und-haften-ziviler-ungehorsam-in-der-klimakrise/

#KriminelleVereinigung

Kleben und Haften: Ziviler Ungehorsam in der Klimakrise Archives - Verfassungsblog

Die Auseinandersetzung um die Legalität und Legitimität der Aktionen der Letzten Generation hat sich dramatisch zugespitzt. Mit den Ermittlungen wegen der Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ fährt der Staat schwere strafprozessuale Geschütze auf – und stellt damit ganz grundlegende Fragen in den Raum: Welchen Platz hat ziviler Ungehorsam im demokratischen Verfassungsstaat? Wo liegen die Grenzen zwischen regulärem Strafverfahren und unzulässiger Kriminalisierung? Und welche Rolle spielt das Klimaschutzgebot des Grundgesetzes in alledem?

Verfassungsblog

Anhang

Aus dem Urteil des #BVerfG vom 24. März 2021

"Die Möglichkeiten, von grundrechtlich geschützter #Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit #CO2Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand im Wesentlichen unumkehrbar zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden #Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf. Verfassungsrechtlich maßgeblich ist insoweit das #Klimaschutzgebot des #Art20aGG (vgl. BVerfGE 118, 79 <110 f.>; 137, 350 <368 f. Rn. 47, 378 Rn. 73>; 155, 238 <278 Rn. 100>), das vom Gesetzgeber durch das Ziel konkretisiert ist, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (unten Rn. 208 ff.). Geht das dieser Temperaturschwelle entsprechende #CO2Budget zur Neige, dürfen Verhaltensweisen, die direkt oder indirekt mit CO2-#Emissionen verbunden sind, nur noch zugelassen werden, soweit sich die entsprechenden #Grundrechte in der Abwägung mit dem #Klimaschutz durchsetzen können. Dabei nimmt das relative Gewicht der Freiheitsbetätigung bei fortschreitendem #Klimawandel aufgrund der immer intensiveren #Umweltbelastungen immer weiter ab.

Vor diesem Hintergrund begründen Vorschriften, die jetzt CO2-Emissionen zulassen, eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger #Freiheit, weil sich mit jeder CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, das verfassungsrechtlich vorgezeichnete #Restbudget irreversibel verkleinert und CO2-relevanter #Freiheitsgebrauch stärkeren, verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein wird (näher oben Rn. 117 ff.). Zwar müsste CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann ohnehin im Wesentlichen unterbunden werden, weil sich die Erderwärmung nur anhalten lässt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt. Ein schneller Verbrauch des CO2-Budgets schon bis 2030 verschärft jedoch das Risiko schwerwiegender #Freiheitseinbußen, weil damit die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper wird, mit deren Hilfe die Umstellung von der heute noch umfassend mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise auf klimaneutrale Verhaltensweisen freiheitsschonend vollzogen werden könnte (oben Rn. 121). Je kleiner das #Restbudget und je höher das Emissionsniveau ist, desto kürzer ist die verbleibende Zeit für die erforderlichen Entwicklungen. Je weniger aber auf solche Entwicklungen zurückgegriffen werden kann, desto empfindlicher werden die Grundrechtsberechtigten von den bei schwindendem CO2-Budget verfassungsrechtlich immer drängenderen Beschränkungen CO2-relevanter Verhaltensweisen getroffen." 3/3

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

Beschluss vom 24. März 2021

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Erinnerung an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021:

Artikel 20a #Grundgesetz verpflichtet den Staat zum #Klimaschutz, auch zugunsten künftiger Generationen.

Das #Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken.

1/2

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

Beschluss vom 24. März 2021

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich