Erinnerung an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021:

Artikel 20a #Grundgesetz verpflichtet den Staat zum #Klimaschutz, auch zugunsten künftiger Generationen.

Das #Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken.

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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

Beschluss vom 24. März 2021

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich