@Oberlandesgericht_FfM #CumEx #Justiz

Noch ein Fall, der zeigt, wie individuell #Gerichte oft zwischen #Grundrechten abwägen müssen. Hier fand #BGH, dass sogar Veröffentlichung von Zitaten aus privaten #Tagebüchern gerechtfertigt sein kann durch #Pressefreiheit, #Meinungsfreiheit + #Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vi-zr116-22-sueddeutsche-zeitung-durfte-woertlich-aus-cum-ex-tagebuechern-zitieren/

Süddeutsche Zeitung durfte aus Tagebuch zitieren

Süddeutsche Zeitung durfte wörtlich aus den Tagebüchern eines Miteigentümers der in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank zitieren.

Legal Tribune Online

Zur #Zulässigkeit der #Veröffentlichung von durch Täuschung (heimliches Filmen bei Undercovertätigkeit) gewonnenen #Filmaufnahmen bei #überragendem #Informationsinteresse der #Öffentlichkeit

OLG Hamburg, Urteil vom 27.11.2018, 7 U 100/17

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE200382019&st=ent

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