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SozialweltenAug 3, 2021

#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung

#Selbstdarstellung - #Recht auf #Vergessen I & II
#BVerfGE 152, 152 // 152, 216

#Abwägung des #Anspruches auf #Informationelle #Selbstbestimmung und #Informationsfreiheit
-> #Informationsinteresse der #Öffentlichkeit

#Vorlesung 18,3
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenAug 3, 2021

#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung

#Selbstdarstellung
#Darstellung der #Person in der #Öffentlichkeit
-> #Recht am #eigenen #Bild
-> #Recht am #eigenen #Wort
-> #Schutz der #persönlichen #Ehre

Keine heimliche #Aufzeichnung von #Gesprächen und #Veröffentlichung
#BVerfGE 34, 238 (246) #Tonband

#Vorlesung 18,2
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenAug 3, 2021

#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung

#Selbstbestimmung
-> #Recht auf #selbstbestimmtes #Sterben
#BVerfG Urt. 26.02.20: unter #Einschluss des #Recht auf #Selbsttötung, insofern es sich #verbietet, den #Menschen als #bloßes #Objekt #staatlichen Handelns #werden zu lassen.

#Menschenwürde #Objektformel

#Vorlesung 18,2
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenAug 3, 2021

#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

#Sachlicher #Schutzbereich

#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung

#Selbstbestimmung
-> #Kenntnis der #eigenen #Abstammung; #Familienbeziehungen, #Sexuelle #Selbstbestimmung;
#Babyklappe; #Samenspende; #Inzest;

#Sexualkundeunterricht
#BVerfGE 47, 46 (73f.)

#Dritte #Option / #Geschlecht #divers
#BVerfGE 147, 1

#Vorlesung 18,2
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenAug 3, 2021

#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

#Sachlicher #Schutzbereich

#Intimsphäre als #unantastbares #Element, geschützt durch Art. 1 Abs. 1 GG;

#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung

#Unterscheidung von #Intimsphäre, #Privatsphäre und #Sozialsphäre
-> #Relevanz bei #Frage der #Rechtfertigung von #Eingriffen und #Notwendigkeit der #Abwägung

#Vorlesung 18,1
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenAug 2, 2021

#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG

#Europäisches #Mehrebenensystem
-> #Konkretere #Regelungen
Art. 8 #EMRK: #Recht auf #Achtung des #Privatlebens & #Familienleben
Art. 7 EU #Grundrechtecharta: #Achtung des #Privatlebens & #Familienlebens

#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht als #Beispiel für #Rechtsfortbildung
#Abgeleitet aus #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit Art. 2 Abs. 1 GG iVm #Menschenwürde

#Vorlesung 18,1
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenJun 29, 2021

#Dualismus zwischen #Ulpian und #Paulus ohne sich zu #zitieren;

#Werke der #selben #Kategorie:
-> #Kommentare zum #Edictum #Perpetuum und #Ius #Civile des #Sabinus
-> #Institutionen und #Spezialisierte #Problemliteratur;

#Spätklassischer #Sabinianer #Iulius #Paulus

Nicht von der #Regel wird das #Recht #abgeleitet, sondern aus dem #bestehenden #Recht wird die #Regel #gebildet;

#Ius quod est - #Vorgegebenes #Naturrecht

#Spätklassik

#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 11. Sitzung

Trends:

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