#Begriff von #Werbung;

jede #Äußerung bei der #Ausübung eines #Handels, #Gewerbes, #Handwerks oder #freien #Berufs mit dem #Ziel, den #Absatz von #Waren oder die #Erbringung von #Dienstleistungen, einschließlich #unbeweglicher #Sachen, #Rechte und #Verpflichtungen zu #fördern;

#Unterscheidung zum #Geschenk:
Die #Schenkung ist kein #einseitiges #Rechtsgeschäft; Die #Annahme der #Schenkung ist #erforderlich, muss also auch #verweigert werden können.

#Geschenkbelästigung

Über den #akademisch gescheiterten #Versuch der #Erbringung eines #Unmöglichkeitsbeweis #soziale​r #Eindeutigkeit zur #Entlastung von irreführenden #Erwartungen der #Gesellschaft im #Umgang mit #Komplexität.

Die #Fortsetzung der #Kommunikation durch die Behandlung von #Nichtwissen als Teil der #Kultur #freiwillig​er #Leistung​en.

#Akademie #Wissenschaft

Dirk #Baecker - #Beobachter unter #sich; 2013)