Datenschutzerklärung in Apps – Inhalt, Form und der richtige Weg
Apps ermöglichen zahlreiche Funktionen – und greifen dafür oft tief in die Daten des Smartphones ein. Für Anbieter ist eine eigene Datenschutzerklärung daher unverzichtbar. Doch reicht es aus, einfach den Text der Webseiten-Erklärung zu übernehmen? Dieser Artikel zeigt, welche Besonderheiten Apps mi(...)
https://www.dr-datenschutz.de/datenschutzerklaerung-in-apps-inhalt-form-und-der-richtige-weg/
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Anforderungen an Nachweis der Auskunftserteilung
Verantwortliche sind gemäß Art. 15 DSGVO verpflichtet, Auskunftsersuchen von betroffenen Personen rechtzeitig und korrekt zu beantworten. Gleichzeitig müssen sie den Grundsatz der Datenminimierung einhalten, der eine übermäßige Speicherung personenbezogener Daten untersagt. Eine vollständige und lan(...)
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#Auskunftsanspruch #Datenminimierung #Pseudonymisierung #Rechenschaftspflicht #TOM
Ein vertraglicher Unterlassungsanspruch besteht bei datenschutzwidriger Verarbeitung personenbezogener Daten und Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung.
Ist die Frage nach dem Geschlecht beim Ticketkauf zulässig?
In den meisten digitalen Formularen für den Erwerb von Sachen oder Dienstleistungen wird unter anderem auch die Angabe zum Geschlecht abgefragt, ohne dass dies als problematisch angesehen wird. Dass Gefühl und Recht in der Frage datenschutzrechtlich nicht deckungsgleich sein müssen, zeigt ein Urteil(...)
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Die 3-jährige Speicherung negativer Zahlungseinträge bei Auskunfteien ist rechtmäßig, da sie berechtigte Interessen an Bonitätsbewertungen schützt und eine frühere Löschung nicht zwingend ist.
„Datenschutz kann eine regulatorische Hürde sein, aber er ist auch eine Chance, nachhaltige digitale Geschäftsmodelle zu etablieren. Lesen Sie mehr in unserem neuesten Blogbeitrag, der in Zusammenarbeit mit der Universität Innsbruck verfasst wurde:“ 👉 https://threema.ch/de/work/blog/posts/datensparsamkeit-an-hochschulen
„Datensparsamkeit für die nachhaltige Digitalisierung von Hochschulen – Gastbeitrag von Matthias C. Kettemann, Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck [@uniinnsbruck], in Zusammenarbeit mit Peter Szabó, Legal Counsel und Datenschutzberater bei Threema, und Danilo Bargen [@dbrgn], CTO bei Threema“
Von: @threemaapp 👉 https://mastodon.social/@threemaapp/114393497557103658
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Bestimmt haben Sie schon einmal Ware im Internet bestellt, wofür eine ganze Reihe personenbezogener Daten von Ihnen verlangt wurde. Allzu oft passiert dabei, dass wir diese unumwunden angeben: Wie bin ich erreichbar, wie lautet meine Telefonnummer, und wann habe ich Geburtstag? Nur: Ist das alles notwendig, damit ich Babywindeln online bestellen kann?