
Speicherfristen für personenbezogene Daten zur Bonitätsbewertung durch eine Wirtschaftsauskunftei. | 30.03.2026 | dsgvo-portal.de
Eine Speicherdauer personenbezogener Daten von drei Jahren im Zusammenhang mit einer Bonitätsbewertung durch eine Wirtschaftsauskunftei ist im Einzelfall grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Compliance Essentials GmbH
Berechtigtes Interesse von Wirtschaftsauskunfteien an der Verarbeitung von Zahlungsstörungsdaten. | 30.03.2026 | dsgvo-portal.de
Keine Score-Berichtigung nach DSGVO, wenn Daten rechtmäßig gespeichert sind und Löschung fristgerecht erfolgt.
Compliance Essentials GmbH
Automatisierte Scorewert-Ermittlung und Weitergabe durch Wirtschaftsauskunftei. | 30.03.2026 | dsgvo-portal.de
Ein Anspruch auf Auskunft über den durch eine Auskunftei zur Generierung von Scoring-Werten verwendeten Algorithmus gegen die Auskunftei besteht nicht.
Compliance Essentials GmbH
Löschungsfristen für Zahlungsstörungsdaten bei Wirtschaftsauskunfteien. | 25.03.2026 | dsgvo-portal.de
Eine Speicherung entsprechender Daten über einen Zeitraum von drei Jahren ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Compliance Essentials GmbH
Zulässigkeit der Speicherung von Daten über Zahlungsstörungen durch Wirtschaftsauskunfteien. | 25.03.2026 | dsgvo-portal.de
Die dreijährige Speicherung erledigter Zahlungsstörungen durch Auskunfteien ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO zulässig, wenn kein besonderes Löschinteresse besteht.
Compliance Essentials GmbH
Keine Ansprüche gegen eine Auskunftei wegen der automatischen Erstellung eines Bonitätsscores. | 25.03.2026 | dsgvo-portal.de
Ein Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Erstellung eines Bonitätswertes durch eine Auskunftei ist unzulässig.
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Löschungsfrist bei Negativ-Score einer Auskunftei. | 25.03.2026 | dsgvo-portal.de
Die maximale Speicherdauer von Daten zu Zahlungsstörungen bei privaten Auskunfteien richtet sich nicht nach der Löschfrist öffentlicher Registereinträge.
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Speicherungsdauer von Zahlungsstörungsdaten bei Wirtschaftsauskunfteien. | 25.03.2026 | dsgvo-portal.de
Ein Löschungs-, Berichtigungs- oder Unterlassungsanspruch gegen rechtmäßig gespeicherte Auskunfteidaten besteht nach Art. 17 DSGVO nur bei unrechtmäßiger Verarbeitung oder entfallenem Zweck.
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Speicherdauer von Daten über Zahlungsstörungen. | 25.03.2026 | dsgvo-portal.de
Für die maximale Speicherdauer von Daten zu Zahlungsstörungen bei Auskunfteien ist § 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO nicht maßgeblich.
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Keine Übertragbarkeit registerrechtlicher Löschungsfristen auf private Auskunfteien. | 25.03.2026 | dsgvo-portal.de
Die Speicherdauer von Zahlungsstörungsdaten durch Auskunfteien richtet sich nicht nach Löschfristen öffentlicher Register, sondern nach eigenständigen Interessenabwägungen gem. Art. 6 DSGVO.
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