@ennopark wird sie doch automatisch per Gesetz. Stichwort Versicherungspflicht bei Wohnsitz in Deutschland.
@ennopark @daarin https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
"(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, […], abzuschließen und aufrechtzuerhalten …"
@ennopark Bin wirklich nicht sicher, aber SGB V, §5 Abs. 1 Nr 13a (was übrigens eine ziemlich lange Liste ist für "faktisch alle") spricht von "Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren"
@ennopark Dann bezahlt die Ehefrau ihre Krankenkassenbeiträge selbst.
BTW: Ich finde es interessant bis erschreckend, dass alle Männer, die bisher hier kommentiert haben, offensichtlich davon ausgehen, dass die Ehefrau nicht genug Geld hat, um sich die Krankenversicherung zu leisten. Die Kommentaristen gehen alle davon aus, dass sie Schulden anhäuft.
Der bisher einzige Kommentar, der "die Frau bezahlt selbst" als Lösung nennt, stammt von einer Frau.