@ennopark @daarin https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
"(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, […], abzuschließen und aufrechtzuerhalten …"
@ennopark Bin wirklich nicht sicher, aber SGB V, §5 Abs. 1 Nr 13a (was übrigens eine ziemlich lange Liste ist für "faktisch alle") spricht von "Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren"