Was ist eigentlich, wenn (meist) ein Mann sich weigert, (meist) seine Ehefrau nach Wegfall der Familienversicherung für ihre „freiwilligen“ Versicherungbeiträge aufzukommen? Hat die Frau dann einfach keine Krankenversicherung?
@ennopark mal so aus'm Bauch raus würde ich annehmen, dass dann irgendwann die gerichtsvollziehende Person vor der Tür steht.
@stefan_hessbrueggen Warum, wenn die Frau gar nicht erst krankenversichert wird?
@ennopark man weiß ja nie, was den Schwarzen noch einfällt, aber meines Wissens braucht es für einen normalen Aufnahmeantrag nicht die Unterschrift des Ehemanns. Bei der Familienversicherung schon, weil dort ja zunächst die erwerbstätige Person versichert ist.
@ennopark Siehe "§ 739 ZPO und § 1362 BGB, wonach bei einem Ehepaar im Vollstreckungsverfahren die gesetzliche Vermutung gilt, dass die beweglichen Sachen dem Schuldner gehören". https://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft
Zugewinngemeinschaft – Wikipedia

@stefan_hessbrueggen Wir haben ja auch Versicherungspflicht. D.h. die Frau häuft auf jeden Fall Beitragsschulden an bis sie sich bei der KV meldet, und bezieht keine Leistungen der KV, bis sie diese Schulden bezahlt hat, wenn sie dann z.B. anfängt arbeiten zu gehen. In der Zugewinngemeibschaft kommt der Ehepartner nicht für ihre Schulden auf.
@ennopark Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet. BGB sagt (§ 1360a): "Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft geboten ist." Wie sich diese Pflicht zum Unterhalt zur Abschaffung der Familienversicherung verhält, kann Dir vermutlich nur ein Anwalt sagen, und auch das nur gegen ordentliches Honorar. Aber der Gatte sollte sich nicht zu sicher sein, dass der BMW vor Pfändung sicher ist.
@stefan_hessbrueggen Ja, möglicherweise ist das die Haltelinie in der Kaskade. Die Frage, ob das ihre oder seine Schulden sind, bleibt aber wichtig, wenn die KV bis zur Begleichung der Schulden die Leistungen einstellt.
@ennopark zunächst sollte man der guten Ordnung halber anmerken, dass in einer solchen Situation vermutlich noch ganz andere Probleme anstehen als die Krankenversicherung. Und die würden dann vermutlich vor Gericht sortiert, dazu gehört dann auch die Frage, wie solche KV-Schulden zu veranschlagen sind. Aber natürlich soll es auch darum gehen, die nicht Arbeitseinkommen beziehende Person zur Erwerbstätigkeit oder zu mehr Erwerbstätigkeit zu bewegen.
@stefan_hessbrueggen Ist halt ein Punkt mehr, an dem wir dann ohnehin schlechtergestellten noch mehr Sorgen und Probleme aufhalsen. (Ich habe den Fall im Hinterkopf, dass jemand z.B. wegen ME/CFS nicht arbeiten kann, die Erkrankung von Behörden aber nicht anerkannt wird. Daraus ergeben sich mehrere existenzbedrohende Implikationen… Deshalb habe ich gerade – auch für andere Gruppen – feine Antennen, welche Probleme eine solche Reform in bestimmten Konstellationen bringen könnte.)

@ennopark wird sie doch automatisch per Gesetz. Stichwort Versicherungspflicht bei Wohnsitz in Deutschland.

@stefan_hessbrueggen