Was ist eigentlich, wenn (meist) ein Mann sich weigert, (meist) seine Ehefrau nach Wegfall der Familienversicherung für ihre „freiwilligen“ Versicherungbeiträge aufzukommen? Hat die Frau dann einfach keine Krankenversicherung?
@ennopark Ist (wahrscheinlich) nicht erlaubt und es häufen sich Schulden an, da die Krankenkasse einfach einen Betrag ansetzt.
@daarin Ich kann gerade nichts finden, dass darauf hindeutet, dass es nicht erlaubt ist.

@ennopark @daarin https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html

"(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, […], abzuschließen und aufrechtzuerhalten …"

§ 193 VVG - Einzelnorm