Was ist eigentlich, wenn (meist) ein Mann sich weigert, (meist) seine Ehefrau nach Wegfall der Familienversicherung für ihre „freiwilligen“ Versicherungbeiträge aufzukommen? Hat die Frau dann einfach keine Krankenversicherung?
@ennopark spannende Frage.
Für nicht-angestellte Personen gibt es per se keine Pflicht zur Krankenversicherung (deshalb können ja Selbstständige aus dem Raster fallen).
TIL: es gibt aber "neu" die Pflicht, sich gesetzlich zu versichern, wenn man zuvor gesetzlich versichert war ( https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherungspflicht/ ).
Demnach wären Partner*innen dann weiterhin gesetzlich versichert, auch wenn die Familienversicherung gekündigt wird. Sie müssten die Beiträge dann IMHO auch nachzahlen.