Was ist eigentlich, wenn (meist) ein Mann sich weigert, (meist) seine Ehefrau nach Wegfall der Familienversicherung für ihre „freiwilligen“ Versicherungbeiträge aufzukommen? Hat die Frau dann einfach keine Krankenversicherung?
@ennopark Ist (wahrscheinlich) nicht erlaubt und es häufen sich Schulden an, da die Krankenkasse einfach einen Betrag ansetzt.
@daarin Ich kann gerade nichts finden, dass darauf hindeutet, dass es nicht erlaubt ist.

@ennopark Bin wirklich nicht sicher, aber SGB V, §5 Abs. 1 Nr 13a (was übrigens eine ziemlich lange Liste ist für "faktisch alle") spricht von "Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren"

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html

§ 5 SGB V Versicherungspflicht

§ 5 SGB V Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt