Was ist eigentlich, wenn (meist) ein Mann sich weigert, (meist) seine Ehefrau nach Wegfall der Familienversicherung für ihre „freiwilligen“ Versicherungbeiträge aufzukommen? Hat die Frau dann einfach keine Krankenversicherung?
@ennopark Bin wirklich nicht sicher, aber SGB V, §5 Abs. 1 Nr 13a (was übrigens eine ziemlich lange Liste ist für "faktisch alle") spricht von "Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren"