Was ist eigentlich, wenn (meist) ein Mann sich weigert, (meist) seine Ehefrau nach Wegfall der Familienversicherung für ihre „freiwilligen“ Versicherungbeiträge aufzukommen? Hat die Frau dann einfach keine Krankenversicherung?
@ennopark mal so aus'm Bauch raus würde ich annehmen, dass dann irgendwann die gerichtsvollziehende Person vor der Tür steht.
@stefan_hessbrueggen Warum, wenn die Frau gar nicht erst krankenversichert wird?
@ennopark man weiß ja nie, was den Schwarzen noch einfällt, aber meines Wissens braucht es für einen normalen Aufnahmeantrag nicht die Unterschrift des Ehemanns. Bei der Familienversicherung schon, weil dort ja zunächst die erwerbstätige Person versichert ist.
@ennopark Siehe "§ 739 ZPO und § 1362 BGB, wonach bei einem Ehepaar im Vollstreckungsverfahren die gesetzliche Vermutung gilt, dass die beweglichen Sachen dem Schuldner gehören". https://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft
Zugewinngemeinschaft – Wikipedia

@stefan_hessbrueggen Wir haben ja auch Versicherungspflicht. D.h. die Frau häuft auf jeden Fall Beitragsschulden an bis sie sich bei der KV meldet, und bezieht keine Leistungen der KV, bis sie diese Schulden bezahlt hat, wenn sie dann z.B. anfängt arbeiten zu gehen. In der Zugewinngemeibschaft kommt der Ehepartner nicht für ihre Schulden auf.
@ennopark Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet. BGB sagt (§ 1360a): "Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft geboten ist." Wie sich diese Pflicht zum Unterhalt zur Abschaffung der Familienversicherung verhält, kann Dir vermutlich nur ein Anwalt sagen, und auch das nur gegen ordentliches Honorar. Aber der Gatte sollte sich nicht zu sicher sein, dass der BMW vor Pfändung sicher ist.
@stefan_hessbrueggen Ja, möglicherweise ist das die Haltelinie in der Kaskade. Die Frage, ob das ihre oder seine Schulden sind, bleibt aber wichtig, wenn die KV bis zur Begleichung der Schulden die Leistungen einstellt.
@ennopark zunächst sollte man der guten Ordnung halber anmerken, dass in einer solchen Situation vermutlich noch ganz andere Probleme anstehen als die Krankenversicherung. Und die würden dann vermutlich vor Gericht sortiert, dazu gehört dann auch die Frage, wie solche KV-Schulden zu veranschlagen sind. Aber natürlich soll es auch darum gehen, die nicht Arbeitseinkommen beziehende Person zur Erwerbstätigkeit oder zu mehr Erwerbstätigkeit zu bewegen.
@stefan_hessbrueggen Ist halt ein Punkt mehr, an dem wir dann ohnehin schlechtergestellten noch mehr Sorgen und Probleme aufhalsen. (Ich habe den Fall im Hinterkopf, dass jemand z.B. wegen ME/CFS nicht arbeiten kann, die Erkrankung von Behörden aber nicht anerkannt wird. Daraus ergeben sich mehrere existenzbedrohende Implikationen… Deshalb habe ich gerade – auch für andere Gruppen – feine Antennen, welche Probleme eine solche Reform in bestimmten Konstellationen bringen könnte.)

@ennopark wird sie doch automatisch per Gesetz. Stichwort Versicherungspflicht bei Wohnsitz in Deutschland.

@stefan_hessbrueggen

@ennopark Ist (wahrscheinlich) nicht erlaubt und es häufen sich Schulden an, da die Krankenkasse einfach einen Betrag ansetzt.
@daarin Ich kann gerade nichts finden, dass darauf hindeutet, dass es nicht erlaubt ist.

@ennopark @daarin https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html

"(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, […], abzuschließen und aufrechtzuerhalten …"

§ 193 VVG - Einzelnorm

@ennopark Bin wirklich nicht sicher, aber SGB V, §5 Abs. 1 Nr 13a (was übrigens eine ziemlich lange Liste ist für "faktisch alle") spricht von "Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren"

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html

§ 5 SGB V Versicherungspflicht

§ 5 SGB V Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt

@ennopark spannende Frage.
Für nicht-angestellte Personen gibt es per se keine Pflicht zur Krankenversicherung (deshalb können ja Selbstständige aus dem Raster fallen).
TIL: es gibt aber "neu" die Pflicht, sich gesetzlich zu versichern, wenn man zuvor gesetzlich versichert war ( https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherungspflicht/ ).
Demnach wären Partner*innen dann weiterhin gesetzlich versichert, auch wenn die Familienversicherung gekündigt wird. Sie müssten die Beiträge dann IMHO auch nachzahlen.
Krankenversicherungspflicht | Alles über die Pflichtversicherung

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Unter Umständen ist auch eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich.

@anton Der erste Teil deiner Antwort stimmt nicht. Wir haben seit 2009 Versicherungspflicht aber wer sich einfach nicht versichert, häuft Beitragsschulden an und bezieht bis zur Tilgung dieser Schulden keine Leistungen von der KV.
@ennopark @anton genauer: bis eine Tilgungsvereinbarung geschlossen wurde
@helpsterTee @anton Und die dann auch eingehalten wird. Um eine solche überhaupt schließen zu können, brauchst du aber auch erstmal Einkommen…
@ennopark @anton ja natürlich, aber es müssen nicht erst x tausend Euro abgezahlt werden.

Ist so schon schlimm genug und ich finde die Regelung unmenschlich…
@[email protected] Das soll doch nur für künftige Ehen gelten? Und ich wüsste auch gern, ob meine Schwester (die Beamtin) für ihren Mann (der vor Covid ein Gewerbe angemeldet hatte, um ein Einkommen zu haben, um sich selber krankenversichern können, das aber wegen Covid zum Erliegen kam) krankenkassenbeiträge zahlt, oder ob er jedesmal, wenn er zum arzt will, sie vorher fragen muss, ob sie eine behandlung als privatpatient bezahlt.
@Life_is Das ist ja alles noch in der Diskussion, aber ich habe es so verstanden, dass es für alle Ehen gilt. Für künftige nur die Abschaffung des Ehegattensplittings. // Die Konstellation ist interessant. Der Mann kann nicht zum Sozialamt, wegen des Einkommens seiner Frau. Wenn er nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt er auch keine EM-Rente. Er muss sich also selber versichern (wir haben ja Versicherungspflicht!) und zwar wo er zuletzt versichert war, also als Selbstständiger ggf. >>
@Life_is >> in der PKV. Wenn seine Frau ihm das nicht bezahlt, häuft er Beitragsschulden an und erhält keine Versicherungsleistungen, bis diese Schulden getilgt sind, was er ja nicht kann, wenn er nicht arbeiten kann. Falls er in Privatinsolvenz geht, hilft ihm das nicht weiter, da ja danach sofort neue Schulden entstehen. Das ist so einer der Glitches im System, die ich befürchte, je nachdem, wie die Reform konkret ausgestaltet wird.
@[email protected] ich denke meine Schwester ist ein kontrollfreak und ich hätte vielleicht Mitleid mit ihm, wenn er mich nicht bedroht hätte. ich halte das für eine co-Abhängigkeits-beziehung. (arbeiten kann er ja: unbezahlte care-arbeit. er kümmert sich um den haushalt und den hund.)
@ennopark Fast als ob es sinnvoller wäre die PKV aufzulösen und in die gesetzliche zu überführen @Life_is
@zombiecide @Life_is Sowieso. Und bei der Gelegenheit alle Ausnahmen streichen. Alle sind automatisch versichert und beziehen grundsätzlich Leistungen. Punkt. Dann gucken wir, dass diejenigen, die zahlen können, auch zahlen und sanktionieren Zahlungsverweigerung anders als mit Leistungsentzug. Ich bin mir sicher, ein solches System würde auch sehr viel weniger kosten, da Teile der Bürokratie wegfallen. Was zum Beispiel Sozialamt, RV und KV untereinander ständig verrechnen, ist im Grunde absurd.
@ennopark @zombiecide @Life_is das wäre dann fast so wie in Italien.
@ennopark Sie ist automatisch weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichert, falls keine andere Pflichtversicherung greift. Sie muss die Beiträge dann selbst zahlen. Ihren Austritt aus der bisherigen Krankenkasse kann sie aber nur erklären, falls sie eine alternative (z. B. private) Absicherung im Krankheitsfall hat. Frauenstreik, Klage, Scheidung, Witwenrente (😉)?
@RuthInkognito Musste lachen (Witwenrente). Ja aber ich sehe da neue Möglichkeiten für Eheleute in kaputten Ehen, sich gegenseitig das Leben zur Hölle zu machen. So ne Scheidung kostet und dauert und die Frau häuft die ganze Zeit Beitragsschulden an, bis zu deren Tilgung sie trotz Versicherungspflichtig keine Leistungen von der KV erhält… Mal sehen, wie die Reform konkret ausgestaltet wird.
@ennopark Interessant dass sie die Familienversicherung angehen, das sollen rund 2,5 Mio Ehepartner sein, und nicht die Versicherungsbefreiung beim Minijob, was 4,4 Mio Leute betrifft.
@zombiecide Zumal beim Minijob der Arbeitgeber in die KV einzahlt, aber für Arbeitnehmer kein Leistungsanspruch entsteht.

@ennopark Dann bezahlt die Ehefrau ihre Krankenkassenbeiträge selbst.

BTW: Ich finde es interessant bis erschreckend, dass alle Männer, die bisher hier kommentiert haben, offensichtlich davon ausgehen, dass die Ehefrau nicht genug Geld hat, um sich die Krankenversicherung zu leisten. Die Kommentaristen gehen alle davon aus, dass sie Schulden anhäuft.
Der bisher einzige Kommentar, der "die Frau bezahlt selbst" als Lösung nennt, stammt von einer Frau.

@rebootdeluxe @ennopark Hmm ... gibt wenig zuverlässige Zahlen. Bei den verheirateten Frauen über 55 sollen etwa 30% nicht erwerbstätig sein. Nicht gerade wenig.
@die_Leo @rebootdeluxe Es wäre eine spannende Frage, wie viele davon gar nicht ohne Weiteres wieder arbeiten gehen können und wieviele es nur nicht möchten (und ob uns als Gesellschaft überhaupt zusteht, ihnen da reinzureden).
@rebootdeluxe Wir können auch geschlechtsneutral über Ehepartner reden. Es ist klar, dass die Regelung Menschen animieren soll, arbeiten zu gehen und selbst Einkommen zu erzielen. Als ich berufsunfähig wurde, war ich selber in der Lücke zwischen Krankengeld und EM-Rente mehrere Monate einkommenslos und familienversichert. Dass ich krank bin wäre also mit einem vierstelligen Eurobetrag an zusätzlichen Kosten bestraft worden, hätte es diese Regelung da schon gegeben. Ich war also hier „die Frau“.
@rebootdeluxe Das Szenario greift nur, wenn die Frau ohne versicherungspflichtiges Einkommen ist. Insofern ist die Annahme nicht im Blick auf die Frau (bzw den jeweiligen Partner ohne Anstellung) begründet sondern der Beitragsfreiheit. @ennopark
@ennopark ich glaube, wie bereits jetzt bei allen anderen der Fall, die weder Einkommen, noch "Stütze" beziehen, aber trotzdem per Gesetz (seit 2007/2009) krankenversicherungspflichtig sind, wird einfach nur der Schuldenberg jeden Monat größer. Und KK können direkt über den Zoll, ohne Umweg über Gerichte, Pfändungen erwirken. In der Situation sind bereits heute viele. So lange alte Rückstände offen sind, ist man "eingeschränkt krankenversichert" (nur Notfälle), bei jedoch voller Beitragspflicht.
@ennopark
Im Fall einer ernsten Erkrankung, zB Krebs, wird sie dann wohl einfach qualvoll sterben. 🤷🏼‍♀️
@ennopark
Dann läuft es halt genauso, wie bei unverheirateten Paaren, jeder versichert sich selbst 🤷
Wo ist das Problem?
@AnNe71 @ennopark Hmm ... Über 55+ Jahre haben die Boomer gelernt, gearbeitet & zum wirtschaftlichen & allgemeinen Wohlstand beigetragen. Jetzt werden die Boomer als "unbezahlbar" regelrecht vor den Kopf gestoßen?! Jetzt, in einem Alter wo diese kaum noch ihr Leben komplett neu ausrichten können! Damit wird Vertrauen in gesellschaftliche Regeln & Demokratie zerstört. Nur aus Geiz?!
Willkommen in der egoistischen "Geiz-ist-geil-Gesellschaft" ... Christliche Werte & Demokratie gehen anders.