Warum kann man auf #Booking keine #Zelle im #Knast buchen?
Weil es kein #Hotel ist.
Auch wenn Leute ohne Ahnung das behaupten.

1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.

Wie immer, Sonntag ab 9.30h auf allen Kanälen, mit dem @Orkan_der_rechtspflege Steffi und mir. Hier ganz leicht zu finden:

https://samt-vs-seide.letscast.fm/

Inkl. #PeerTube 🙂

Wer glaubt, das #Gefängnis wäre fast wie ein Hotel, dem ist eine Gefängnisführung zu empfehlen. Ja, das gibt es wirklich! Auch #Jugendliche können eine Führung inkl. kurzem freiwilligen Einschluss erleben. Ist ein echter Augenöffner und bringt einen schnell davon ab, vermeintliche Fakten nachzuplappern.

Wir erklären die Unterschiede zwischen offenem und geschlossenem Vollzug. Ist offener Vollzug überhaupt sinnvoll? Gehen da nicht alle stiften?

Und stimmt es überhaupt, was man immer so in Serien über den Vollzug sieht? Gemeinschaftszellen? “Das Loch” als Strafe, wenn man Mist gebaut hat oder bei den Wärtern unbeliebt ist?
Arbeit im Gefängnis nur als Privileg für die, die Vitamin B oder Geld haben?

Gibt es eigentlich Internet im Gefängnis?Darf wirklich jeder einen eigenen Fernseher haben? Und was ist mit einem Telefon? Handy? Kann man während der Haft eine Ausbildung machen?

Und wie sieht es eigentlich mit Knastessen aus? Was ist mit Unverträglichkeiten oder religiösen Ernährungsvorgaben? Hat man dann Pech gehabt?

FunFact: In manchen Gefängnissen werden richtig coole Sachen hergestellt, die man online bestellen kann.

FunFact 2: Manche Gefängnisse arbeiten mit #Störsendern, um Schmuggel-Handys den Garaus zu machen.

Aufgaben und Ausgestaltung des
Strafvollzuges:

https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/kriminalitaet-und-strafrecht-306/268268/aufgaben-und-ausgestaltung-des-strafvollzugs/

Infos zum offenen Vollzug: https://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Vollzug

Infos zum geschlossenen Vollzug: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlossener_Vollzug

Strafvollzugsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/index.html#BJNR005810976BJNE004600314

Infos zur #Resozialisierung: https://de.wikipedia.org/wiki/Resozialisierung

Führungen für Jugendliche: https://ghj.social/angebote/jva-besuche/

Gefängnis-Shop “Santa Fu” https://www.santa-fu.de/produkte/

#Jusitz #Strafvollzug #Gerichte #JVA #Justizvollzugsanstalt #Richter*innen #Rechtsstaat #JuraBubble #TeamResopal

@praesolgka @Orkan_der_rechtspflege

@Fun Fact im Knast werden coole Sachen hergestellt

Stimmt, und es gibt da auch mitunter handwerklich wie künstlerisch herausragend talentierte Menschen.

Rechtlich handelt es sich jedoch um Zwangsarbeit (vgl. Artikel 12 Abs. 3 Grundgesetz).

Zugleich gilt aber auch:

☝Minilöhne, wir reden von 1,20 oder 1,50 € die Stunde. Erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2023 ändert sich moderat etwas.

☝keine Einbeziehung in die Rentenversicherung

☝keine Einbeziehung in die Krankenversicherung

Quellen:

Urteil Bundesverfassungsgericht 2023

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-056.html

Änderung der Gefangenenentlohnung in BW ist aktuell erst im Anhörungsverfahren

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/resozialisierung-im-justizvollzug?comment%5Bsorting%5D=2&cHash=679cd4ace202f3d0906fdccf3b6e1c83#jumpToCommentsV2

#gefangene #haft #hungerlohn #knast #Entlohnung #gefangenenlohn #bverfg #bundesverfassungsgericht #Jurabubble #zwangsarbeit #Pflichtarbeit #Arbeitspflicht

Gesetzliche Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind verfassungswidrig

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Art. 46 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und Abs. 6 Satz 1 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) und § 32 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) mit dem Resozialisierungsgebot aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sind. Diese landesrechtlichen Vorschriften regeln die Vergütung, die Gefangene im Strafvollzug für dort erbrachte Arbeitsleistung erhalten.  Die Konzepte zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebots im BayStVollzG und im StVollzG NRW sind in sich nicht schlüssig und widerspruchsfrei. Aus den gesetzgeberischen Konzepten kann jeweils nicht nachvollziehbar entnommen werden, welche Bedeutung dem Faktor Arbeit – im Vergleich zu anderen Behandlungsmaßnahmen – zukommen soll, welche Ziele mit dieser Behandlungsmaßnahme erreicht werden sollen und welchen Zwecken die vorgesehene Vergütung für die geleistete Arbeit dienen soll. Zudem ist Wesentliches nicht gesetzlich geregelt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen fehlt es jeweils an einer gesetzlichen Regelung zur Kostenbeteiligung der Gefangenen an Gesundheitsleistungen, in Bayern zusätzlich an gesetzlichen Vorgaben für den Inhalt der Vollzugspläne. Darüber hinaus findet in beiden Bundesländern keine kontinuierliche, wissenschaftlich begleitete Evaluation der Resozialisierungswirkung von Arbeit und deren Vergütung statt.  Die Vorschriften bleiben bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 30. Juni 2025, weiter anwendbar.

@breakdownthewalls @Orkan_der_rechtspflege Die bisherige Gefangenenentlohnung ist ein kritischer Punkt, deshalb hat das BVerfG hier Verbesserungen angemahnt. Allerdings stimmt die z.T. verbreitete Vorstellung, die Haftanstalten würden auf diesem Weg Gewinne machen, auch nicht. Aber das ist ja auch nicht das Ziel der Arbeit im Gefängnis.

Tatsächlich wertet das Grundgesetz in Art. 12. Abs. 3 eine Pflicht zur Arbeit im Gefängnis als Zwangsarbeit, die nur insoweit zulässig sein kann, als mit ihr die Resozialisierung gefördert wird. Wann das der Fall ist, darüber kann man mit guten Argumenten streiten.

Was ich grundsätzlich mit Blick auf Resozialisierung positiv finde, sind z.B. Angebote für Aus- und Fortbildung, die es v.a. im Jugendstrafvollzug gibt.

@praesolgka @Orkan_der_rechtspflege

Gewinne mit Gefangenenarbeit

Das kommt auf den Bereich an, den wir auswählen: es gab schon Jahre, in denen einzelne Gefängnisbetriebe Überschüsse erwirtschaftet haben. D.h. die Einnahmen eines konkreten Gefängnisbetriebs überstiegen die Ausgaben.

Richtig ist aber selbstverständlich auch, dass als Teil des Justizvollzugs dessen Gesamtausgaben vielfach höher sind, als die Einnahmen aus den Gefängnisbetrieben. Hier als Grafik aus dem aktuellen Staatshaushaltsplan 2025/26 in Baden-Würrtemberg die Einnnahmen/Ausgaben im Bereich der Gefangenenarbeit. Sowie die Summe der geplanten Ausgaben für dem Bereich Justizvollzugsanstalten insgesamt.