Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält Ausschluss von Asylsuchenden von Leistungen in Deutschland für rechtswidrig

In seinen Schlussanträgen erteilt der Generalanwalt am EuGH der menschenfeindlichen Praxis Deutschlands, bestimmte (abgelehnte) Geflüchtete von Leistungen teilweise oder gar vollständig auszuschließen, eine klare Absage.

Folgt man seinen Ausführungen ergeben sich daraus für künftige Verfahren ggf auch Auswirkungen auf die sogenannte 'Bezahlkarte', diese könnte sich ebenfalls als Verstoß gegen EU-Recht darstellen.

Hintergrund des Verfahrens in Luxemburg: der Landkreis Schweinfurt hatte einem 19-jahrigen afghanischen Geflüchteten Leistungen die seine Grundbedürfnisse hätten decken sollen, entzogen, da er zuerst in Rumänien registriert worden sei.

Das Sozialgericht Würzburg wies seine Klage ab, das Landessozialgericht gab ihr statt. Dagegen erhob der Landkreis Schweinfurt Revison zum Bundessozialgericht, welches wiederum den EuGH einschaltete.

Nun bleibt abzuwarten, ob der EuGH sich den Schlussanträgen anschließt. Wenn er das tut, dann wird nochmal deutlich, dass die Bundesregierung mit ihren weiteren Verschärfungen zur Drangsalierung der Geflüchteten, EU-Recht bricht.

Quellen:

Aufsatz von Professor Dr. Hruschka
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c62124-schlussantraege-leistung-kuerzung-asylbewerber-folgeantrag-dublin

Schlussanträge des Generalanwalts
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=305436&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=9939770

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Asyl: Keine Leistungskürzung vor Dublin-Überstellung

Für Asylsuchende ist häufig der Mitgliedstaat zuständig, in dem er als erstes angekommen ist. Dennoch müssen die Menschen überall angemessen versorgt werden.

Legal Tribune Online

Wenn die EU sowohl diese Praxis, als auch die Bezahlkarte kippt, dann hätte dieses ganze menschenfeindliche Handeln von CDU, CSU, SPD und quasi mitregierender AfD zumindest ein gutes Ende. Ich drücke so sehr die Daumen.

@breakdownthewalls