This is the best recasting move since Katie Sackhoff reprised Dirk Benedict's Starbuck in BSG!

Anika Nilles isn't Neil Peart, but I'm looking forward to seeing more of the energy, enthusiasm and talent she obviously brings to the mix.

(And I didn't know that Geddy Lee could still bring the vocals like he obviously can. Wow! Takes me back 50 years...)

https://www.youtube.com/watch?v=kVw-4L59Tw0

#Rush #Music #Rock #Canada #BSG

Rush performs Finding My Way live | 2026 Juno Awards

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That Gaius Balthar! What a rogue!

#bsg

Kosten der Unterkunft (KDU): Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherung in Flensburg

Aktuelle Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung Bei Streit um die angemessene Höhe der KDU unbedingt eine Rechtsberatung oder rechtsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen! Für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung nach SGB II und SGB XII gelten die untenstehenden Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg seit 1.7.2025. Eine Anpassung erfolgt voraussichtlich erst wieder zum Juli 2027. Dazu die untenstehenden Informationen des […]

https://akopol.wordpress.com/2026/03/28/kosten-der-unterkunft-kdu-mietobergrenzen-fur-empfanger-von-grundsicherung-in-flensburg/

Also bagged a new shirt. It features the Viper MkII from #BSG / #BattlestarGalactica 🤓

#SoSayWeAll

Hngnghgnhn kann mir dieser Verein nicht mal zwei schöne Spiele nacheinander gönnen? ;_; #bsg
BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 2: Ratenzahlungen des Schuldners

In der BSG-Entscheidung vom 5.3.2026, B 7 AS 15/24 R – siehe die Meldung Teil 1 – war auch die Ratenzahlung des Schuldners Thema. Das BSG hat dazu mitgeteilt (Terminsmitteilung vom 5.3.2026):

„Die Ratenzahlungen des Klägers bis Dezember 2018 haben jedoch grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 212 Absatz 1 Nummer 1 BGB zu einem Neubeginn der für jede Forderung getrennt zu […]

#BSG #Rechtsprechung #Sozialrecht --- dies ist ein automatischer Tröt der Webseite der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. ---
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BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 1: „Stundungsbescheid“

Das BSG hatte am 04.03.2021 unter B 11 AL 5/20 R eine wichtige Grundsatzfrage zur Verjährung von SGB-Erstattungsforderungen entschieden. Der Leitsatz lautet (Fettdruck von uns):

Ein Erstattungsanspruch nach Aufhebung eines Verwaltungsakts verjährt nur dann erst nach 30 Jahren wenn ein weiterer Verwaltungsakt zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs während einer bereits laufenden Verjährung dieses Anspruchs bindend wird.

Siehe auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=%22B+11+AL+5%22

Kann ein „Stundungsbescheid“ ein solcher weiterer Verwaltungsakt im Sinne des § 52 Abs. 2 SGB X sein, der also dann die 30jährige Verjährungsfrist auslöst?

Das LSG Berlin-Brandenburg hat dies unter L 32 AS 405/22 am 17.4.2024 abgelehnt und ausgeführt: „Die durch Verwaltungsakt der AfA RE vom 11. Mai 2017 verfügte Stundung stellt ebenfalls keine Handlung dar, welche unmittelbar auf die Durchsetzung der Erstattungsansprüche zielt. Die Stundung (…) betrifft die Zahlungsmodalitäten. Sie ist mit der Rechtsfolge verbunden, dass die Durchsetzung der Forderungen mit Mitteln des Verwaltungszwangs gerade ausgeschlossen bzw. auf den Umfang der Stundung beschränkt ist (§ 40 Abs. 8 SGB II i.V. mit § 5 VwVG und § 257 Abs. 1 Nr. 4 AO). Hinzukommt, dass der Verwaltungsakt vom 11. Mai 2017 zeitlich befristet ist. Dies rechtfertigt es erst recht nicht, ihm die weitreichende Wirkung des § 52 Abs. 2 SGB X beizumessen.“

[…]

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BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 1: „Stundungsbescheid“ – LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.

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Schönes Wetter, Schemie gesehn und schewonnen. \o/ #bsg
Der BFC Preussen mit einem neuen Gästefanrekord in Leutzsch (0) #bsg
Feierabend, Dusche, Hund, AKS /o/ #bsg