Der Referentenentwurf zur Reform des BGG ist ein Dokument der guten Absichten – und der verpassten Chancen.
Er will „angemessene Vorkehrungen“ stärken, auch bei privaten Anbietern. Klingt nach Fortschritt. Doch ausgerechnet bauliche Barrierefreiheit soll weitgehend außen vor bleiben. Das ist kein Detail, das ist die Sollbruchstelle.
Denn Barrieren sind selten abstrakt. Sie sind konkret. Eine Stufe am Eingang. Eine schwere Tür. Eine Schwelle von drei Zentimetern. Dinge, die man an einem Nachmittag lösen kann – mit enormem Effekt. Niedrig hängende Früchte, politisch wie praktisch.
Stattdessen setzt der Entwurf auf Ausweichlogik: mobile Rampen, Assistenz, Einzelfalllösungen. Juristisch sauber, sozial unerquicklich. Wer klingeln, warten oder erklären muss, ist nicht gleichgestellt – er ist geduldet.
Das Argument der Unverhältnismäßigkeit greift hier nicht. Eine einzelne Stufe ist kein Denkmalschutz, sie ist eine Designentscheidung. Und Design kann man ändern.
Wenn Barrierefreiheit ernst gemeint ist, muss sie dort beginnen, wo sie am einfachsten umzusetzen ist. Alles andere ist Inklusion mit eingebautem Notausgang.
Die Frage ist nicht, ob wir uns bauliche Barrierefreiheit leisten können.
Die Frage ist, warum wir sie uns bei den kleinsten, wirksamsten Maßnahmen weiter sparen wollen.
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