Verzug im Schuldrecht: Rechte und Ansprüche
Wenn zwei Parteien miteinander einen Vertrag vereinbaren, so gehen sie beide ein schuldrechtliches Verhältnis miteinander ein. Beide Vertragsparteien vereinbaren eine Leistung, die sie zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt zu erbringen haben.
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(Symbolfoto: Amnaj Khetsamtip/Shutterstock.com)
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Verzug im Schuldrecht: Rechte und Ansprüche
Wenn zwei Parteien miteinander einen Vertrag vereinbaren, so gehen sie beide ein schuldrechtliches Verhältnis miteinander ein. Beide Vertragsparteien vereinbaren eine Leistung, die sie zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt zu erbringen haben. Sollte der Vertrag in irgendeiner Weise durch bestimmte Ereignisse gestört werden, so spricht der Gesetzgeber von einer sogenannten Leistungsstörung.…
