#Unterscheidung von #Schäden beim #Käufer
#Vermögensschaden
#Verletzung des #Äquivalenzinteresses
#Eigentumsverletzung
#Schaden des #Integritätsinteresse
#Mangelfolgeschaden als #Folge des #Mangels an der #Kaufsache hat mit den #Verletzungen des #Äquivalenzinteresses #kurze #Verjährung §438 #BGB;
Die #Verletzung des #Eigentums, die nicht auf #Mangel an der #Sache zurückgeht, #verjährt §§195,199 #BGB 3 #Jahre nach #Kenntnis.
#Haferkamp #Vorlesung #Schuldrecht #AT #Kaufvertrag
06.07.21