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Sozialwelten

#Unterscheidung von #Schäden beim #Käufer

#Vermögensschaden
#Verletzung des #Äquivalenzinteresses

#Eigentumsverletzung
#Schaden des #Integritätsinteresse

#Mangelfolgeschaden als #Folge des #Mangels an der #Kaufsache hat mit den #Verletzungen des #Äquivalenzinteresses #kurze #Verjährung §438 #BGB;

Die #Verletzung des #Eigentums, die nicht auf #Mangel an der #Sache zurückgeht, #verjährt §§195,199 #BGB 3 #Jahre nach #Kenntnis.

#Haferkamp #Vorlesung #Schuldrecht #AT #Kaufvertrag
06.07.21

Jul 6, 2021 at 8:40amWeb