(SRF) Kultur-Talk: Nö! Wie mehr Nein sagen die Welt verändern könnte

Maike Schöfer, queere evangelische Pfarrerin in Berlin, hat eine “Anstiftung zum Neinsagen” geschrieben. Sie schildert, wie es ihr geholfen hat, sich aus gesellschaftlichen Normen zu lösen und sieht im Nein einen unverzichtbaren Akt feministischen Ungehorsams, ohne den sich die Welt nicht ändere.

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Kultur-Talk: Nö! Wie mehr Nein sagen die Welt verändern könnte

Maike Schöfer, queere evangelische Pfarrerin in Berlin, hat eine «Anstiftung zum Neinsagen» geschrieben. Sie schildert, wie es ihr geholfen hat, sich aus gesellschaftlichen Normen zu lösen und sieht im Nein einen unverzichtbaren Akt feministischen Ungehorsams, ohne den sich die Welt nicht ändere.

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)

(Deutschlandfunk Kultur) Lena Cassel: “Auf dem Fußballplatz konnte ich sein, wie ich bin”

Im Frauenfußball wird Homosexualität eher respektiert als im Männerfußball, sagt Journalistin Lena Cassel. Das habe sie bereits als Sportlerin erlebt.

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Lena Cassel: "Auf dem Fußballplatz konnte ich sein, wie ich bin"

Im Frauenfußball wird Homosexualität eher respektiert als im Männerfußball, sagt Journalistin Lena Cassel. Das habe sie bereits als Sportlerin erlebt.

Deutschlandfunk Kultur

Zerschlagung von Big Tech: Warum es für Alphabet, Meta & Co. eng werden könnte

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Zerschlagung von Big TechWarum es für Alphabet, Meta & Co. eng werden könnte

Lange Zeit konnten Tech-Unternehmen wie Google oder Facebook schalten und walten, wie sie wollten. Doch ihre Monopole kommen zunehmend in Bedrängnis – selbst in den USA, wo derzeit die traditionell wirtschaftsfreundlichen Republikaner an der Macht sind. Was steckt dahinter?


28.04.2025 um 18:33 Uhr
Tomas Rudl – in Öffentlichkeitkeine Ergänzungen Schulter an Schulter: Von Mark Zuckerberg (Meta) über Jeff Bezos (Amazon) bis zu Sundar Pichai (Google) war die Tech-Oligarchie fast geschlossen bei der Amtseinführung von Donald Trump versammelt. – Alle Rechte vorbehalten Bild: IMAGO / ABACAPRESS; Bearbeitung: netzpolitik.org

Es sind schwierige Wochen für Alphabet. Erst im Vorjahr hatte ein US-Bundesgericht in Washington, D.C., nach einem langen Verfahren festgestellt, dass der Konzern seine unrechtmäßig erlangte Marktmacht missbraucht. Vor wenigen Tagen folgte der nächste Paukenschlag: Eine Bundesrichterin in Virginia kam zu dem Schluss, dass Google, die bekannteste Tochter des Tech-Konzerns, ein illegales Monopol bei bestimmten Online-Werbetechnologien errichtet hat.

Was vor wenigen Jahren noch kaum denkbar war, scheint in den USA immer näher zu rücken: Als Antwort auf die Dominanz großer Tech-Konzerne steht zunehmend ihre Aufspaltung zur Debatte. Alphabet könnte dabei nur der Anfang sein.

Ob es soweit kommt, dürfte schon bald entschieden sein. Vor allem das Verfahren zum Missbrauch von Marktmacht, das aus dem Jahr 2020 stammt, neigt sich langsam dem Ende zu. Am vergangenen Montag begann eine für drei Wochen angesetzte Verhandlung in der US-Hauptstadt. Sie wird darüber befinden, ob Google beispielsweise seinen Chrome-Browser abspalten und aus dem Unternehmen lösen muss, wie es das US-Justizministerium verlangt.

Entflechtung als Ultima Ratio

Bald 30 Jahre ist es her, seit Google als einst kleines Start-up die Online-Suche revolutioniert hat. Dabei ist es nicht geblieben. Über die Jahre hat sich das Unternehmen in weiten Teilen des Internets breitgemacht und mit Hilfe von Firmenübernahmen das Geschäft mit Online-Werbeanzeigen unter seine Kontrolle gebracht – die mit Abstand wichtigste Cash-Cow des Unternehmens. Allein im letzten Quartal 2024 hat Alphabet insgesamt 96,5 Milliarden US-Dollar umgesetzt, rund 72 Milliarden davon stammten aus dem Werbegeschäft. Insgesamt fuhr der Konzern in dem Jahr einen gigantischen Gewinn von 100 Milliarden US-Dollar ein.

„Google hat eine umfassende, gestaffelte Monopolstellung und eine lange Geschichte des Machtmissbrauchs“, sagt Ulrich Müller von Rebalance Now. Die Nichtregierungsorganisation will die wachsende Monopolisierung der Wirtschaft zurückdrängen. Gerade Google sei ein Kandidat dafür, „entflechtet“ zu werden, wie eine Aufspaltung im Fachjargon heißt. Gepaart mit sogenannten Netzwerkeffekten, die bestehende Abhängigkeiten verstärken, habe die wettbewerbswidrige Unternehmensstrategie des kalifornischen Konzerns seine Monopolstellung gesichert, führte Müller im vergangenen Herbst in einem Gastbeitrag für netzpolitik.org aus.

Vor allem im Werbe-Bereich hielt Google bislang alle Fäden in der Hand, nun könnten sie nach und nach durchtrennt werden. Das Gericht in Washington hatte entschieden, dass Google ein Monopol in den Märkten für allgemeine Online-Suche sowie für allgemeine Text-Werbung neben Suchergebnissen habe. Diese Dominanz habe Google zudem mit unlauteren Mitteln gefestigt, indem es milliardenschwere Verträge mit Browser-Herstellern wie Apple und Mozilla, Smartphone-Herstellern wie Samsung und Motorola und großen US-Netzbetreibern abgeschlossen hat.

Für Google zahlt sich das aus: Einmal als Standard-Suchmaschine in praktisch allen führenden Browsern eingerichtet, rüttelt kaum jemand an der Einstellung und bleibt im Google-Ökosystem. Oder nutzt ohnehin Chrome, den Google-eigenen Browser, der im Laufe des vergangenen Jahrzehnts fast überall auf der Welt seine Konkurrenz hinter sich gelassen hat.

Online-Werbung fest im Griff

Ein anderes Standbein greift nun das jüngste Urteil aus Virginia an. Demnach besitze Google ein Monopol auf den Märkten für die Technologie, mit denen es täglich Abermilliarden an Werbeanzeigen vermittelt und ausliefert. Dahinter steckt eine gut geölte Maschine, die bei fast jedem Aufruf einer Website versucht, in Sekundenschnelle die richtige Werbeanzeige für das jeweilige Profil der Nutzer:in zu finden. Auch hier spiele Google unsauber, so das Gericht: Bei den Tools, mit denen beispielsweise Nachrichtenseiten freie Anzeigeplätze bereitstellen und umgekehrt Inserenten Werbeeinblendungen platzieren, habe Google seine Marktmacht missbraucht.

Verschont geblieben sind in diesem Verfahren lediglich die Übernahmen der AdTech-Unternehmen DoubleClick im Jahr 2007 und von Admeld vier Jahre später. Aus Sicht der Richterin hätten diese Zukäufe Google zwar dabei geholfen, eine Monopolstellung in zwei benachbarten Ad-Tech-Märkten zu erlangen. Isoliert betrachtet ließe sich jedoch nicht nachweisen, „dass Google diese Monopolstellung durch Verdrängungspraktiken erlangt oder aufrechterhalten hat“, heißt es im Urteil.

Ein Produkt des Neoliberalismus

Dass Google diese Übernahmen überhaupt durchführen konnte, ist dem neoliberalen Laissez-faire-Ansatz zu verdanken, der sich seit den 1970er-Jahren zunächst in den USA breitmachen konnte. Demnach sind Zusammenschlüsse selbst überragend großer Unternehmen unproblematisch, solange dies Verbraucher:innen nicht schädigt. Sogar grundsätzlich starke Gesetze und Richtlinien seien ab Mitte der 1980er-Jahre von Aufsichtsbehörden „größtenteils ignoriert“ worden, „weil sie davon ausgingen, dass staatliche Eingriffe die Dinge eher verschlimmern als verbessern würden“, so die ehemalige Chef-Juristin der Handelsbehörde FTC, Debra Valentine.

Entsprechend hat sich seitdem das Internet und seine Ökonomie entwickelt: Es ist von Zentralisierung und Monopolbildung bestimmt, von Kommerzialisierung und privatisierter Rechtsdurchsetzung, von durchleuchteten Verbraucher:innen, die mehr Produkt sind als Nutzer:innen auf Augenhöhe. Nicht von ungefähr lässt sich das derzeit dominierende Geschäftsmodell im Internet, von der Wirtschaftswissenschaftlerin Shoshana Zuboff „Überwachungskapitalismus“ getauft, auch ganz anders deuten: Genau die Werbemärkte, auf denen Google seine Dominanz ausspielt, seien „die Märkte, die ein offenes und freies Internet möglich machen“, argumentiert das US-Justizministeriums.

Handlungsspielraum von Big Tech wird kleiner

Alphabet ist beileibe nicht der einzige Tech-Konzern, der zunehmend seine Grenzen aufgezeigt bekommt. US-Kartellverfahren laufen derzeit unter anderem gegen den iPhone-Hersteller Apple oder gegen den Online-Riesen Amazon. Beide sollen mit illegal aufgestellten Hürden den Wettbewerb behindert und somit den Markt geschädigt haben. Die juristischen Angriffe kommen hierbei von mehreren Seiten: Während in ersteren Fällen das Justizministerium Anklage erhoben hat, ist im Verfahren gegen Amazon die FTC federführend.

Angestrengt hatte die Regulierungsbehörde, gemeinsam mit fast allen Bundesstaaten, ein weiteres aufsehenerregendes Verfahren. Seit Mitte April muss sich der Werbekonzern Meta einem Prozess in Washington stellen. Demnach soll das Unternehmen vor rund einem Jahrzehnt die damals aufstrebenden Konkurrenten Instagram und WhatsApp aufgekauft haben – um laut FTC das eigene Platzhirschprodukt Facebook abzuschirmen. Trotz der berappten Milliardensummen habe man sich so vergleichsweise günstig die Vorherrschaft auf Zukunftsmärkten gesichert.

Bis zum letzten Moment war gar nicht klar, ob dieses Verfahren überhaupt durchgefochten wird. Zum einen hatte Meta eine Karte gezogen, die in der Vergangenheit meist funktioniert hat: Gegen Zahlung eines mehr oder weniger hohen Betrags, die Börsenlieblinge wie Meta oder Alphabet aus der Portokasse bezahlen, ließen sich solche Streitigkeiten außergerichtlich und ohne Schuldeingeständnis lösen. Medienberichten zufolge hatte Meta bis zu einer Milliarde US-Dollar angeboten, um einer Verhandlung zu entgehen.

Kniefall vor Trump

Zum anderen hatte wohl nicht nur Meta-Chef Mark Zuckerberg darauf vertraut, sich mit der Regierung von Donald Trump schon irgendwie einigen zu können. Wie viele andere Tech-Bosse, darunter Apple-Chef Tim Cook oder Google-Chef Sundar Pichai, hatte sich Zuckerberg bei den neuen Machthabern angedient: Moderationspraktiken wurden im Sinne der Republikaner umgebaut, mit Joel Kaplan ein in konservativen Kreisen bestens vernetzter Republikaner zum Politik-Chef bestellt und selbst unternehmensinterne Diversitätsinitiativen kurzerhand abgeschafft.

Dass der für Korruption sonst so anfällige Trump, von Zuckerberg wiederholt persönlich umgarnt, bislang nicht darauf eingestiegen ist, dürfte vor allem auf seine bis heute nicht verwundene Wahlniederlage im Jahr 2020 zurückzuführen sein. Ominöse Mächte hätten sich, so die Erzählung unter Trump-Getreuen, hinter den Kulissen zusammengerauft, um konservative Stimmen zum Verstummen zu bringen und den Demokraten zum Wahlsieg zu verhelfen.

Zu diesen Mächten sollen auch Big-Tech-Unternehmen zählen, so die MAGA-Fans. Deshalb werden sie derzeit auch von der neu besetzten FTC unter die Lupe genommen: Gleich nach seinem Amtsantritt hatte Behörden-Chef Andrew Ferguson, Nachfolger der progressiven Lina Khan, eine Untersuchung eingeleitet. Sie soll zutage fördern, „wie diese Firmen möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen haben, indem sie Amerikaner zum Schweigen brachten und einschüchterten, weil sie ihre Meinung äußerten“, so Ferguson. Auch die nach dem Sturm des Kapitols zeitweise verhängten Accountsperren gegen Trump könnten auf geheime Absprachen innerhalb der Tech-Branche zurückzuführen sein, so Ferguson.

„Wir leben jetzt in anderen Zeiten“

Üblicherweise liegt der Fokus in Kartellrechtsverfahren auf wirtschaftlichen Aspekten. Offenkundig spielen die bei den aktuellen FTC-Untersuchungen eine nur untergeordnete Rolle. In dem Meta-Verfahren gehe es darum, die „Macht von Meta zu konfrontieren und sicherzustellen, dass die Situation, die wir im Jahr 2020 hatten, nie wieder auftreten kann“, ließ Ferguson unlängst durchblicken.

Ähnlich gelagert sind die Argumente des Vize-Präsidenten JD Vance, der seine politische Karriere nicht zuletzt dem libertären Monopol-Fan Peter Thiel zu verdanken hat. Vance scheint vor allem die vermeintliche Linkslastigkeit der Unternehmen zu stören: „Die monopolistische Kontrolle über Informationen in unserer Gesellschaft liegt bei einem explizit progressiven Tech-Unternehmen“, wetterte der sonst so wirtschaftsfreundliche Vance im Vorjahr gegen Google.

Liegen Monopole und Kontrolle jedoch in der Hand politischer Verbündeter, allen voran in jener des Trump-Vertrauten Elon Musk, scheinen die Bedenken nicht sonderlich stark ausgeprägt zu sein. So kündigte Anfang April die Sozialversicherungsbehörde an, lokale Büros zu schließen. Wie die meisten Bundesbehörden ist sie von einem beispiellosen Kahlschlag betroffen und wird deshalb auch keine Mitteilungen mehr auf ihrer Website veröffentlichen. Künftig soll die Öffentlichkeit stattdessen offenbar exklusiv über das soziale Netzwerk X von Musk informiert werden.

„Ich weiß, das klingt für Sie wahrscheinlich sehr fremd – mir ging es genauso – und nicht nach dem, was wir gewohnt sind, aber wir leben jetzt in anderen Zeiten“, sagte eine Sprecherin der Behörde.

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Author: Tomas Rudl

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Zerschlagung von Big Tech: Warum es für Alphabet, Meta & Co. eng werden könnte

Lange Zeit konnten Tech-Unternehmen wie Google oder Facebook schalten und walten, wie sie wollten. Doch ihre Monopole kommen zunehmend in Bedrängnis – selbst in den USA, wo derzeit die traditionell wirtschaftsfreundlichen Republikaner an der Macht sind. Was steckt dahinter?

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Quarks on Instagram: "❓ Hättest du das gedacht? . 🔥 Bunker können bei Naturkatastrophen oder anderen globalen Katastrophen nur wenigen helfen. Deshalb schauen wir, basierend auf dem Weltrisikobericht, dem Human Development Index und Faktoren wie Resilienz und politischer Stabilität, wo man am ehesten Schutz vor Krieg und Klimawandel findet. . 🌎🔎 Aber: Das sind nur Momentaufnahmen. Denn: Wie sicher ein Land ist und wo es sich gut leben lässt, hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem, welche Schutzmaßnahmen ein Land ergreifen kann oder will. Und: Die politische Stabilität oder gesellschaftliche Freiheiten können sich auch schnell wieder ändern. . Unsere Quellen, u.a.: Auswärtige Amt: Aktuelle Reisewarnungen (2024) Bivens, M. (IPPNW): Nukleare Hungersnot (2022) Bündnis Entwicklung Hilft: WeltRisikoBericht 2024 (2024) Der Deutsche Wetterdienst: Tropische Wirbelstürme (2024) Deutsches Klima Konsortium (KDM): Zukunft der Meeresspiegel (2019) Georgetown Institute for Women, Peace and Security: Women Peace and Security Index (2023/2024) GFZ German Research Centre for Geosciences: Global Seismic Monitor (2024) Global Initiative Against Transnational Organized Crime: Global organized Crime Index (2023) Harrison, C. et al.: A New Ocean State After Nuclear War (20220) Lenton, T. et al.: Quantifying the human cost of global warming (2023) Løvholt et al.: Tsunami Hazard and Risk Assessment on the Global Scale (2015) Science and Security Board Bulletin of the Atomic Scientists: Science and Security Board Bulletin of the Atomic Scientists (2024) UNDP: Human Development Reports (2022)"

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Aussage von Ex-EU-Kommissar Thierry Breton missverstanden: EU könnte Wahl in Deutschland nicht annullieren

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Am 23. Februar sind Bundestagswahlen. Wie oft im Vorfeld von Wahlen kursieren bereits zahlreiche Falschmeldungen. So verbreitete sich Ende Dezember die Behauptung, der amtierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier habe gesagt, die Wahl könne annulliert werden, wenn eine „falsche“ oder eine rechte Partei gewinnt. So hat sich Steinmeier nicht geäußert.

Eine Behauptung, die in die gleiche Kerbe schlägt, macht seit Mitte Januar 2025 international die Runde – etwa in französischer, englischer und deutscher Sprache. In teils tausendfach geteilten Beiträgen auf Facebook, X und Tiktok heißt es, Thierry Breton habe mit der Annullierung der Bundestagswahl gedroht und dabei auf die Annullierung der Rumänien-Wahl verwiesen, bei der die EU involviert gewesen sei. Etwas abgewandelt heißt es andernorts, der ehemalige EU-Kommissar für den Binnenmarkt und digitale Dienste habe gesagt, „dass die EU über Mechanismen verfügt, um einen möglichen Wahlsieg der AfD zunichte zu machen“. 

Die Beiträge interpretieren eine Aussage von Breton falsch. Wie er wenig später auf X klarstellte, kann die EU keine Wahlen in Mitgliedstaaten annullieren. Worauf sich Breton bei seiner Aussage bezog, wer eine Wahl in Deutschland annullieren kann und was Elon Musk damit zu tun hat, erklären wir im Faktencheck.

In verschiedenen Ausprägungen verbreitet sich online die falsche Behauptung, der ehemalige EU-Kommissar Thierry Breton habe gesagt, man sei dazu bereit, die Wahl und einen möglichen AfD-Sieg in Deutschland zu annullieren (Quelle. X; Screenshots: CORRECTIV.Faktencheck).

Interview von Breton wird verdreht, es ging um die Anwendung des DSA 

Mehrere Beiträge verlinken als vermeintlichen Beleg einen kurzen Interviewausschnitt. Breton sagt darin auf Französisch: „Im Moment sollten wir einen kühlen Kopf bewahren und unsere Gesetze in Europa durchsetzen. Denn es besteht das Risiko, dass sie umgangen werden könnten und es, wenn sie nicht durchgesetzt werden, tatsächlich zu Störungen kommen kann. Das wurde in Rumänien gemacht und muss natürlich auch in Deutschland gemacht werden, wenn es notwendig ist.“

Behauptung über Breton wird international missinterpretiert

Der Account Visegrad24, der schon häufiger mit Desinformation auffiel, setzte am 11. Januar einen X-Beitrag mit der Behauptung ab, Thierry Breton habe gesagt, die EU habe „Mechanismen, um einen möglichen Wahlsieg der AfD zu verhindern“. Elon Musk griff diesen auf und nannte Breton einen „Tyrannen Europas“. Sein Beitrag wurde mehr als 20 Millionen Mal angezeigt. Auf diesen reagierte Breton mit einer Klarstellung, dass die EU keine Mechanismen habe, um Wahlen in Mitgliedstaaten zu annullieren. Er habe sich auf die Anwendung des Gesetzes über Digitale Dienste, dem DSA, bezogen. 

Mit Überschriften wie „Monsieur Größenwahn: EU macht notfalls Bundestagswahl rückgängig“ und „Früherer EU-Kommissar Thierry Breton: Bundestagswahl muss annulliert werden“ verzerrten auch der Blog Achgut und das rechtspopulistische Internetportal Nius die Aussage Bretons. Auf Nachfrage schreibt Achgut, es sei „offensichtlich, dass Breton einen Zusammenhang zwischen dem DSA und der Annullierung der Wahlen in Rumänien hergestellt habe, und dass die EU das, was sie in Rumänien ‘getan’ hat, auch in Deutschland ‘tun’ wird, falls ‘notwendig’“. Damit sei eindeutig die Anwendung des DSA gemeint, die „nach Bretons eigener Aussage bis zur Annullierung von Wahlen führen kann“. Bretons Klarstellung auf X, die vor Erscheinen des Achgut-Artikels entstand, wird dabei nicht beachtet. Nius antwortete nicht auf eine Anfrage. 

Die Podcaster „Hoss und Hopf“, deren Inhalte sich in der Vergangenheit mehrfach irreführend verbreiteten, sprachen in einer Folge vom 12. Januar ebenfalls davon, dass „Breton sagt, dass sie bereit sind, die Wahlen in Deutschland zu annullieren, sollten Parteien drankommen, die wir so nicht wollen“. Auf eine Nachfrage antworteten sie nicht.

Die Berliner Zeitung titelte in einem Artikel vom 11. Januar: „Früherer EU-Kommissar droht, Bundestagswahl zu annullieren“. Auf Nachfrage korrigierten sie diese Darstellung.

Das Video im Netz trägt oben rechts das Logo des französischen TV-Senders RMC. Mit einer Stichwortsuche nach RMC und Worten aus diesem Ausschnitt findet sich das Original. Am 9. Januar war Thierry Breton in der französischen Fernsehsendung „Apolline Matin“ zu Gast – das war kurz vor dem Gespräch zwischen der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel und dem Tech-Milliardär Elon Musk auf X (unseren Faktencheck dazu gibt es hier). Darum geht es zunächst auch in dem Interview.

Das Interview von Thierry Breton am 9. Januar 2025 in einer französischen Fernsehsendung wird falsch wiedergegeben. Um eine Annullierung der Wahlen in Deutschland ging es nicht (Quelle: rmc.bfmtv.com; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck).

Breton sagt, Musk habe „das Recht zu denken, was er will, zu sagen, was er will“, auch wenn er das manchmal überzogen tue. Aber in dem Moment, in dem er in Europa agiert, „regulieren wir“. Man werde alle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass er sich an das Gesetz halte. Wenn er sich nicht daran halte, drohten unter anderem Geldstrafen.  

Bei den Regeln, an die sich Tech-Plattformen halten müssen, bezieht sich Breton auf das Gesetz über Digitale Dienste (kurz DSA). Im Rahmen des DSA müssen sehr große Online-Plattformen wie Meta, Tiktok oder X gegen illegale Inhalte vorgehen und Maßnahmen zur Eindämmung von Desinformation ergreifen. Breton gestaltete als damaliger EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt das Gesetz maßgeblich mit. Er und Elon Musk legten sich in diesem Zusammenhang immer wieder öffentlich miteinander an

Nach Wahl in Rumänien: EU-Kommission leitete Verfahren gegen Tiktok ein 

Im entscheidenden Teil des Interviews geht es aber nicht primär um Musk und X, sondern um Rumänien und Tiktok. Breton sagt, Tiktok stehe im Verdacht, „dass es benutzt wurde, manipuliert wurde, um sich in die Wahlen in Rumänien einzumischen“. 

Der prorussische Politiker und Nationalist Călin Georgescu hatte Ende November den ersten Wahlgang in Rumänien gewonnen – dabei soll er aus Russland unterstützt worden sein und dadurch unter anderem eine große Präsenz auf Tiktok erreicht haben. In dem Zusammenhang leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen Tiktok ein, um mutmaßliche Verstöße im Rahmen des DSA zu untersuchen, konkret, ob Tiktok ausreichende Maßnahmen zur Integrität der Wahlen ergriffen hat.

Breton sagt dazu – ohne weiteren Kontext des Gesprächs tatsächlich irreführend – das ginge „bis zur Ungültigkeitserklärung der Wahlen, weil wir dieses Gesetz angewendet haben“. Dabei bezog er sich laut eigener Aussage und, wie aus dem Kontext des ganzen Gesprächs deutlich wird, auf die Anwendung des DSA. Er habe sprachlich abgekürzt, „in jedem Fall sind allein die lokalen Behörden dazu befugt, endgültige Entscheidungen zu treffen, die sie für sinnvoll erachten, und nicht der DSA“, erklärte er gegenüber Medien. Fakt ist: Nicht die EU hatte den ersten Wahlgang annulliert, sondern das Verfassungsgericht in Rumänien

EU kann Wahlen in Deutschland oder anderen Mitgliedsstaaten nicht für ungültig erklären 

An keiner Stelle sagte Breton, die EU habe Mechanismen, um „einen möglichen Wahlsieg der AfD in Deutschland zu verhindern“. Auf X  machte er das Gegenteil deutlich: „Die EU hat keinen Mechanismus, um irgendeine Wahl irgendwo in der EU zu annullieren“, schrieb er dort. Die Europäische Kommission bestätigt das auf Nachfrage: „Wahlen sind und bleiben immer eine nationale Kompetenz.“ Und: „Nichts im DSA kann eine nationale Wahl annullieren. Eine solche Entscheidung wird in voller Unabhängigkeit von nationalen Behörden oder Gerichten, wie dem Verfassungsgericht in Rumänien, getroffen.“

Wir haben zudem beim Büro der Bundeswahlleiterin nachgefragt, die für die Überwachung der Bundestagswahl in Deutschland zuständig ist. Von dort heißt es ebenfalls: Die EU oder ihre Institutionen könnten eine Bundestagswahl nicht für ungültig erklären. „Nur der Deutsche Bundestag oder das Bundesverfassungsgericht können entscheiden, dass eine Bundestagswahl ganz oder teilweise ungültig ist.“

Das ist in Artikel 41 des Grundgesetzes geregelt. Jeder und jede Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Bundestagswahl einlegen. Das muss innerhalb von zwei Monaten geschehen. Der Einspruch landet beim Wahlprüfungsausschuss und anschließend im Bundestag. Bleibt der Wahleinspruch ohne Erfolg, kann nach dem Grundgesetz Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.

Redigatur: Sarah Thust, Gabriele Scherndl

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Interview von Thierry Breton am 9. Januar 2025: Link (französisch)
  • Gesetz über digitale Dienste, EU-Kommission: Link
  • Grundgesetz, Artikel 41: Link 

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Author: Sophie Timmermann

#aussage #breton #deutschland #kommissar #konnte #missverstanden #thierry

Auf Parkplatz: Bau des Aqualand-Hotels in Chorweiler könnte 2026 beginnen

Auf ParkplatzBau des Aqualand-Hotels in Chorweiler könnte 2026 beginnen

Von

Christopher Dröge

26.01.2025, 10:01 Uhr

Lesezeit 2 Minuten

Der Parkplatz des Aqualands wird einem Hotel und einem Parkhaus weichen. (Archivbild)

Copyright: Christopher Dröge

Längere Zeit war es still um die Pläne der Aqualand-Betreiber, ein eigenes Hotel zu errichten. Doch der Prozess zur läuft nach wie vor.

Es ist etwas mehr als zwei Jahre her, seit der Entwurf des Hotelneubaus, den das Aqualand auf seinem Parkplatz errichten möchte, der Öffentlichkeit erstmals vorgestellt wurde. Doch das Verfahren zu dessen Realisierung schreitet nach wie vor voran: Als jüngstes Lebenszeichen wurden im Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Chorweiler nun Mitteilungen mit den notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans des Geländes vorgestellt.

Das Hotel, das dem Entwurf nach künftig den Namen „Aqu’otel“ tragen soll, wird demnach etwa 150 Zimmer umfassen. Als Ersatz für den Parkplatz umfassen die Pläne auch den Bau eines Parkhauses mit 250 Stellplätzen, das nordwestlich des Hotels gebaut werden soll. Als Ausgleich für die Versiegelungen soll der am Rande des Geländes gelegene Schotterplatz, der bislang an Tagen mit hohem Besucheraufkommen zur Erweiterung der Parkplatzfläche genutzt wurde, teilweise entsiegelt werden.

Ein Modell des künftigen Hotels konnte 2022 bei der Offenlegung der Pläne besichtigt werden.

Copyright: Christopher Dröge

Köln-Chorweiler: Neugestaltung des Aqualand-Eingangs und zukünftige Pläne

Durch die Neuaufteilung des Geländes wird auch der Eingangsbereich des Aqualands sein Gesicht verändern: Die Gartenanlage mit ihren Teichen und der markanten Holzbrücke darüber werden verschwinden, stattdessen soll eine konventionellere Rampen- und Treppenanlage errichtet werden.

Insgesamt allerdings soll sich der Grünanteil des Umfelds sogar erhöhen, so die Mitteilung, denn sowohl die Flachdächer als auch die Fassade des Baus sollen begrünt werden. Gäste des Hotels werden sich allerdings nicht den Elementen aussetzen müssen: Ein unterirdischer „Bademantelgang“ soll eine direkte Verbindung zwischen beiden Gebäuden herstellen.

Die Mitteilungen zeigen auch, dass die Betreibergesellschaft des Aqualands trotz der Verlängerung der Geflüchtetenunterkunft auf dem gegenüberliegenden Parkplatz 5 des Fühlinger Sees an ihren Plänen festhält. Bei einer Bürgersprechstunde im Herbst 2023 hatte ein Sprecher des Unternehmens erklärt, man trage die Unterkunft für die ursprünglich geplante Dauer mit, werde danach jedoch kein Alternativstandort gefunden, müsse man den Hotelplan überdenken.

Davon ist nun keine Rede mehr. „Das Hotel wird kommen, wir haben bereits einfach bereits zu viel in das Projekt investiert“, stellte der Geschäftsführer des Aqualands, Marcus Steinhart klar. Über die Verlängerung der Unterkunft sei man natürlich nicht erfreut, räumte er unumwunden ein. „Mit Blick auf die Entwicklungen in Syrien rechnen wir allerdings auch damit, dass sich die allgemeine Situation entspannen wird“, sagt er. Insgesamt sei die internationale Lage zwar noch sehr unwägbar, „aber wir rechnen erstmal nicht damit, dass sich die Zahl der Geflüchteten wesentlich erhöhen wird.“

Zurzeit stehe man kurz davor, den Antrag auf Baugenehmigung einzureichen, so Steinhart. Läuft das Genehmigungsverfahren reibungslos, könnte der Bau Mitte des nächsten Jahres beginnen.

#aqualand #beginnen #chorweiler #hotels #konnte #parkplatz

Christopher Dröge

schreibt für das Stadtteil-Ressort des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Jahrgang 1979, studierte an der Universität zu Köln Sachen, die mit G anfangen (Germanistik, Geschichte und Geografie). Seit 2010 als freiberuflicher Journalist und Autor tätig, schreibt für verschiedene Kölner Lokalmedien. Seit 2020 auch für die KStA-Stadtteile, hier vor allem über den Kölner Norden.

Kölner Stadt-Anzeiger

#Merz #Wirtschaftskompetenz 🤔 🤣
bei BlackRock hat er kaum was gemacht🤦‍♂️

#Spiegelrecherche:
"Recht schnell sei klar geworden, dass der #CDU-Mann »viel zu #lange #raus ist aus der #Politik, #nicht mehr die #richtigen #Leute kennt, eine #Hassbeziehung zu #Merkel pflegt und er uns an der Stelle #überhaupt nicht #weiterhelfen #konnte«," berichtet der Insider.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/friedrich-merz-und-seine-wirtschaftskompetenz-der-scheinriese-a-da2a1add-5a60-490d-b798-22c267f64f92

Wirtschaftskompetenz des Unionskanzlerkandidaten: Friedrich Merz, der Scheinriese

Friedrich Merz ist Unternehmen näher als andere Spitzenpolitiker, das zeigen seine früheren Jobs. Aber versteht der Kanzlerkandidat von CDU und CSU auch mehr von Wirtschaft?

DER SPIEGEL

Frankfurter Rundschau: Aus für die Ehe für alle? AfD könnte neuen Angriff starten – CDU und CSU äußern sich

Bereits 2018 wollte die AfD die Ehe für alle abschaffen, scheiterte aber im Bundestag. Nach der Wahl könnte die Partei einen neuen Anlauf starten.

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Aus für die Ehe für alle? AfD könnte neuen Angriff starten – CDU und CSU äußern sich

Bereits 2018 wollte die AfD die Ehe für alle abschaffen, scheiterte aber im Bundestag. Nach der Wahl könnte die Partei einen neuen Anlauf starten.

taz interviewt Georgette Dee: “Ich könnte den ganzen Planeten ficken”

Georgette Dee verzaubert seit den 1990ern mit Chansons und Anekdoten. Ein Gespräch übers Früher und Heute, Ferienlager, Gefängnisse und das Glück.

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Georgette Dee über Freiheit und Liebe: „Ich könnte den ganzen Planeten ficken“

Georgette Dee verzaubert seit den 1990ern mit Chansons und Anekdoten. Ein Gespräch übers Früher und Heute, Ferienlager, Gefängnisse und das Glück.

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