(SRF) Kultur-Talk: Nö! Wie mehr Nein sagen die Welt verändern könnte

Maike Schöfer, queere evangelische Pfarrerin in Berlin, hat eine “Anstiftung zum Neinsagen” geschrieben. Sie schildert, wie es ihr geholfen hat, sich aus gesellschaftlichen Normen zu lösen und sieht im Nein einen unverzichtbaren Akt feministischen Ungehorsams, ohne den sich die Welt nicht ändere.

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Kultur-Talk: Nö! Wie mehr Nein sagen die Welt verändern könnte

Maike Schöfer, queere evangelische Pfarrerin in Berlin, hat eine «Anstiftung zum Neinsagen» geschrieben. Sie schildert, wie es ihr geholfen hat, sich aus gesellschaftlichen Normen zu lösen und sieht im Nein einen unverzichtbaren Akt feministischen Ungehorsams, ohne den sich die Welt nicht ändere.

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)

(Deutschlandfunk Kultur) Lena Cassel: “Auf dem Fußballplatz konnte ich sein, wie ich bin”

Im Frauenfußball wird Homosexualität eher respektiert als im Männerfußball, sagt Journalistin Lena Cassel. Das habe sie bereits als Sportlerin erlebt.

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Lena Cassel: "Auf dem Fußballplatz konnte ich sein, wie ich bin"

Im Frauenfußball wird Homosexualität eher respektiert als im Männerfußball, sagt Journalistin Lena Cassel. Das habe sie bereits als Sportlerin erlebt.

Deutschlandfunk Kultur

Zerschlagung von Big Tech: Warum es für Alphabet, Meta & Co. eng werden könnte

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Zerschlagung von Big TechWarum es für Alphabet, Meta & Co. eng werden könnte

Lange Zeit konnten Tech-Unternehmen wie Google oder Facebook schalten und walten, wie sie wollten. Doch ihre Monopole kommen zunehmend in Bedrängnis – selbst in den USA, wo derzeit die traditionell wirtschaftsfreundlichen Republikaner an der Macht sind. Was steckt dahinter?


28.04.2025 um 18:33 Uhr
Tomas Rudl – in Öffentlichkeitkeine Ergänzungen Schulter an Schulter: Von Mark Zuckerberg (Meta) über Jeff Bezos (Amazon) bis zu Sundar Pichai (Google) war die Tech-Oligarchie fast geschlossen bei der Amtseinführung von Donald Trump versammelt. – Alle Rechte vorbehalten Bild: IMAGO / ABACAPRESS; Bearbeitung: netzpolitik.org

Es sind schwierige Wochen für Alphabet. Erst im Vorjahr hatte ein US-Bundesgericht in Washington, D.C., nach einem langen Verfahren festgestellt, dass der Konzern seine unrechtmäßig erlangte Marktmacht missbraucht. Vor wenigen Tagen folgte der nächste Paukenschlag: Eine Bundesrichterin in Virginia kam zu dem Schluss, dass Google, die bekannteste Tochter des Tech-Konzerns, ein illegales Monopol bei bestimmten Online-Werbetechnologien errichtet hat.

Was vor wenigen Jahren noch kaum denkbar war, scheint in den USA immer näher zu rücken: Als Antwort auf die Dominanz großer Tech-Konzerne steht zunehmend ihre Aufspaltung zur Debatte. Alphabet könnte dabei nur der Anfang sein.

Ob es soweit kommt, dürfte schon bald entschieden sein. Vor allem das Verfahren zum Missbrauch von Marktmacht, das aus dem Jahr 2020 stammt, neigt sich langsam dem Ende zu. Am vergangenen Montag begann eine für drei Wochen angesetzte Verhandlung in der US-Hauptstadt. Sie wird darüber befinden, ob Google beispielsweise seinen Chrome-Browser abspalten und aus dem Unternehmen lösen muss, wie es das US-Justizministerium verlangt.

Entflechtung als Ultima Ratio

Bald 30 Jahre ist es her, seit Google als einst kleines Start-up die Online-Suche revolutioniert hat. Dabei ist es nicht geblieben. Über die Jahre hat sich das Unternehmen in weiten Teilen des Internets breitgemacht und mit Hilfe von Firmenübernahmen das Geschäft mit Online-Werbeanzeigen unter seine Kontrolle gebracht – die mit Abstand wichtigste Cash-Cow des Unternehmens. Allein im letzten Quartal 2024 hat Alphabet insgesamt 96,5 Milliarden US-Dollar umgesetzt, rund 72 Milliarden davon stammten aus dem Werbegeschäft. Insgesamt fuhr der Konzern in dem Jahr einen gigantischen Gewinn von 100 Milliarden US-Dollar ein.

„Google hat eine umfassende, gestaffelte Monopolstellung und eine lange Geschichte des Machtmissbrauchs“, sagt Ulrich Müller von Rebalance Now. Die Nichtregierungsorganisation will die wachsende Monopolisierung der Wirtschaft zurückdrängen. Gerade Google sei ein Kandidat dafür, „entflechtet“ zu werden, wie eine Aufspaltung im Fachjargon heißt. Gepaart mit sogenannten Netzwerkeffekten, die bestehende Abhängigkeiten verstärken, habe die wettbewerbswidrige Unternehmensstrategie des kalifornischen Konzerns seine Monopolstellung gesichert, führte Müller im vergangenen Herbst in einem Gastbeitrag für netzpolitik.org aus.

Vor allem im Werbe-Bereich hielt Google bislang alle Fäden in der Hand, nun könnten sie nach und nach durchtrennt werden. Das Gericht in Washington hatte entschieden, dass Google ein Monopol in den Märkten für allgemeine Online-Suche sowie für allgemeine Text-Werbung neben Suchergebnissen habe. Diese Dominanz habe Google zudem mit unlauteren Mitteln gefestigt, indem es milliardenschwere Verträge mit Browser-Herstellern wie Apple und Mozilla, Smartphone-Herstellern wie Samsung und Motorola und großen US-Netzbetreibern abgeschlossen hat.

Für Google zahlt sich das aus: Einmal als Standard-Suchmaschine in praktisch allen führenden Browsern eingerichtet, rüttelt kaum jemand an der Einstellung und bleibt im Google-Ökosystem. Oder nutzt ohnehin Chrome, den Google-eigenen Browser, der im Laufe des vergangenen Jahrzehnts fast überall auf der Welt seine Konkurrenz hinter sich gelassen hat.

Online-Werbung fest im Griff

Ein anderes Standbein greift nun das jüngste Urteil aus Virginia an. Demnach besitze Google ein Monopol auf den Märkten für die Technologie, mit denen es täglich Abermilliarden an Werbeanzeigen vermittelt und ausliefert. Dahinter steckt eine gut geölte Maschine, die bei fast jedem Aufruf einer Website versucht, in Sekundenschnelle die richtige Werbeanzeige für das jeweilige Profil der Nutzer:in zu finden. Auch hier spiele Google unsauber, so das Gericht: Bei den Tools, mit denen beispielsweise Nachrichtenseiten freie Anzeigeplätze bereitstellen und umgekehrt Inserenten Werbeeinblendungen platzieren, habe Google seine Marktmacht missbraucht.

Verschont geblieben sind in diesem Verfahren lediglich die Übernahmen der AdTech-Unternehmen DoubleClick im Jahr 2007 und von Admeld vier Jahre später. Aus Sicht der Richterin hätten diese Zukäufe Google zwar dabei geholfen, eine Monopolstellung in zwei benachbarten Ad-Tech-Märkten zu erlangen. Isoliert betrachtet ließe sich jedoch nicht nachweisen, „dass Google diese Monopolstellung durch Verdrängungspraktiken erlangt oder aufrechterhalten hat“, heißt es im Urteil.

Ein Produkt des Neoliberalismus

Dass Google diese Übernahmen überhaupt durchführen konnte, ist dem neoliberalen Laissez-faire-Ansatz zu verdanken, der sich seit den 1970er-Jahren zunächst in den USA breitmachen konnte. Demnach sind Zusammenschlüsse selbst überragend großer Unternehmen unproblematisch, solange dies Verbraucher:innen nicht schädigt. Sogar grundsätzlich starke Gesetze und Richtlinien seien ab Mitte der 1980er-Jahre von Aufsichtsbehörden „größtenteils ignoriert“ worden, „weil sie davon ausgingen, dass staatliche Eingriffe die Dinge eher verschlimmern als verbessern würden“, so die ehemalige Chef-Juristin der Handelsbehörde FTC, Debra Valentine.

Entsprechend hat sich seitdem das Internet und seine Ökonomie entwickelt: Es ist von Zentralisierung und Monopolbildung bestimmt, von Kommerzialisierung und privatisierter Rechtsdurchsetzung, von durchleuchteten Verbraucher:innen, die mehr Produkt sind als Nutzer:innen auf Augenhöhe. Nicht von ungefähr lässt sich das derzeit dominierende Geschäftsmodell im Internet, von der Wirtschaftswissenschaftlerin Shoshana Zuboff „Überwachungskapitalismus“ getauft, auch ganz anders deuten: Genau die Werbemärkte, auf denen Google seine Dominanz ausspielt, seien „die Märkte, die ein offenes und freies Internet möglich machen“, argumentiert das US-Justizministeriums.

Handlungsspielraum von Big Tech wird kleiner

Alphabet ist beileibe nicht der einzige Tech-Konzern, der zunehmend seine Grenzen aufgezeigt bekommt. US-Kartellverfahren laufen derzeit unter anderem gegen den iPhone-Hersteller Apple oder gegen den Online-Riesen Amazon. Beide sollen mit illegal aufgestellten Hürden den Wettbewerb behindert und somit den Markt geschädigt haben. Die juristischen Angriffe kommen hierbei von mehreren Seiten: Während in ersteren Fällen das Justizministerium Anklage erhoben hat, ist im Verfahren gegen Amazon die FTC federführend.

Angestrengt hatte die Regulierungsbehörde, gemeinsam mit fast allen Bundesstaaten, ein weiteres aufsehenerregendes Verfahren. Seit Mitte April muss sich der Werbekonzern Meta einem Prozess in Washington stellen. Demnach soll das Unternehmen vor rund einem Jahrzehnt die damals aufstrebenden Konkurrenten Instagram und WhatsApp aufgekauft haben – um laut FTC das eigene Platzhirschprodukt Facebook abzuschirmen. Trotz der berappten Milliardensummen habe man sich so vergleichsweise günstig die Vorherrschaft auf Zukunftsmärkten gesichert.

Bis zum letzten Moment war gar nicht klar, ob dieses Verfahren überhaupt durchgefochten wird. Zum einen hatte Meta eine Karte gezogen, die in der Vergangenheit meist funktioniert hat: Gegen Zahlung eines mehr oder weniger hohen Betrags, die Börsenlieblinge wie Meta oder Alphabet aus der Portokasse bezahlen, ließen sich solche Streitigkeiten außergerichtlich und ohne Schuldeingeständnis lösen. Medienberichten zufolge hatte Meta bis zu einer Milliarde US-Dollar angeboten, um einer Verhandlung zu entgehen.

Kniefall vor Trump

Zum anderen hatte wohl nicht nur Meta-Chef Mark Zuckerberg darauf vertraut, sich mit der Regierung von Donald Trump schon irgendwie einigen zu können. Wie viele andere Tech-Bosse, darunter Apple-Chef Tim Cook oder Google-Chef Sundar Pichai, hatte sich Zuckerberg bei den neuen Machthabern angedient: Moderationspraktiken wurden im Sinne der Republikaner umgebaut, mit Joel Kaplan ein in konservativen Kreisen bestens vernetzter Republikaner zum Politik-Chef bestellt und selbst unternehmensinterne Diversitätsinitiativen kurzerhand abgeschafft.

Dass der für Korruption sonst so anfällige Trump, von Zuckerberg wiederholt persönlich umgarnt, bislang nicht darauf eingestiegen ist, dürfte vor allem auf seine bis heute nicht verwundene Wahlniederlage im Jahr 2020 zurückzuführen sein. Ominöse Mächte hätten sich, so die Erzählung unter Trump-Getreuen, hinter den Kulissen zusammengerauft, um konservative Stimmen zum Verstummen zu bringen und den Demokraten zum Wahlsieg zu verhelfen.

Zu diesen Mächten sollen auch Big-Tech-Unternehmen zählen, so die MAGA-Fans. Deshalb werden sie derzeit auch von der neu besetzten FTC unter die Lupe genommen: Gleich nach seinem Amtsantritt hatte Behörden-Chef Andrew Ferguson, Nachfolger der progressiven Lina Khan, eine Untersuchung eingeleitet. Sie soll zutage fördern, „wie diese Firmen möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen haben, indem sie Amerikaner zum Schweigen brachten und einschüchterten, weil sie ihre Meinung äußerten“, so Ferguson. Auch die nach dem Sturm des Kapitols zeitweise verhängten Accountsperren gegen Trump könnten auf geheime Absprachen innerhalb der Tech-Branche zurückzuführen sein, so Ferguson.

„Wir leben jetzt in anderen Zeiten“

Üblicherweise liegt der Fokus in Kartellrechtsverfahren auf wirtschaftlichen Aspekten. Offenkundig spielen die bei den aktuellen FTC-Untersuchungen eine nur untergeordnete Rolle. In dem Meta-Verfahren gehe es darum, die „Macht von Meta zu konfrontieren und sicherzustellen, dass die Situation, die wir im Jahr 2020 hatten, nie wieder auftreten kann“, ließ Ferguson unlängst durchblicken.

Ähnlich gelagert sind die Argumente des Vize-Präsidenten JD Vance, der seine politische Karriere nicht zuletzt dem libertären Monopol-Fan Peter Thiel zu verdanken hat. Vance scheint vor allem die vermeintliche Linkslastigkeit der Unternehmen zu stören: „Die monopolistische Kontrolle über Informationen in unserer Gesellschaft liegt bei einem explizit progressiven Tech-Unternehmen“, wetterte der sonst so wirtschaftsfreundliche Vance im Vorjahr gegen Google.

Liegen Monopole und Kontrolle jedoch in der Hand politischer Verbündeter, allen voran in jener des Trump-Vertrauten Elon Musk, scheinen die Bedenken nicht sonderlich stark ausgeprägt zu sein. So kündigte Anfang April die Sozialversicherungsbehörde an, lokale Büros zu schließen. Wie die meisten Bundesbehörden ist sie von einem beispiellosen Kahlschlag betroffen und wird deshalb auch keine Mitteilungen mehr auf ihrer Website veröffentlichen. Künftig soll die Öffentlichkeit stattdessen offenbar exklusiv über das soziale Netzwerk X von Musk informiert werden.

„Ich weiß, das klingt für Sie wahrscheinlich sehr fremd – mir ging es genauso – und nicht nach dem, was wir gewohnt sind, aber wir leben jetzt in anderen Zeiten“, sagte eine Sprecherin der Behörde.

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Author: Tomas Rudl

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Zerschlagung von Big Tech: Warum es für Alphabet, Meta & Co. eng werden könnte

Lange Zeit konnten Tech-Unternehmen wie Google oder Facebook schalten und walten, wie sie wollten. Doch ihre Monopole kommen zunehmend in Bedrängnis – selbst in den USA, wo derzeit die traditionell wirtschaftsfreundlichen Republikaner an der Macht sind. Was steckt dahinter?

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Quarks on Instagram: "❓ Hättest du das gedacht? . 🔥 Bunker können bei Naturkatastrophen oder anderen globalen Katastrophen nur wenigen helfen. Deshalb schauen wir, basierend auf dem Weltrisikobericht, dem Human Development Index und Faktoren wie Resilienz und politischer Stabilität, wo man am ehesten Schutz vor Krieg und Klimawandel findet. . 🌎🔎 Aber: Das sind nur Momentaufnahmen. Denn: Wie sicher ein Land ist und wo es sich gut leben lässt, hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem, welche Schutzmaßnahmen ein Land ergreifen kann oder will. Und: Die politische Stabilität oder gesellschaftliche Freiheiten können sich auch schnell wieder ändern. . Unsere Quellen, u.a.: Auswärtige Amt: Aktuelle Reisewarnungen (2024) Bivens, M. (IPPNW): Nukleare Hungersnot (2022) Bündnis Entwicklung Hilft: WeltRisikoBericht 2024 (2024) Der Deutsche Wetterdienst: Tropische Wirbelstürme (2024) Deutsches Klima Konsortium (KDM): Zukunft der Meeresspiegel (2019) Georgetown Institute for Women, Peace and Security: Women Peace and Security Index (2023/2024) GFZ German Research Centre for Geosciences: Global Seismic Monitor (2024) Global Initiative Against Transnational Organized Crime: Global organized Crime Index (2023) Harrison, C. et al.: A New Ocean State After Nuclear War (20220) Lenton, T. et al.: Quantifying the human cost of global warming (2023) Løvholt et al.: Tsunami Hazard and Risk Assessment on the Global Scale (2015) Science and Security Board Bulletin of the Atomic Scientists: Science and Security Board Bulletin of the Atomic Scientists (2024) UNDP: Human Development Reports (2022)"

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Auf Parkplatz: Bau des Aqualand-Hotels in Chorweiler könnte 2026 beginnen

Auf ParkplatzBau des Aqualand-Hotels in Chorweiler könnte 2026 beginnen

Von

Christopher Dröge

26.01.2025, 10:01 Uhr

Lesezeit 2 Minuten

Der Parkplatz des Aqualands wird einem Hotel und einem Parkhaus weichen. (Archivbild)

Copyright: Christopher Dröge

Längere Zeit war es still um die Pläne der Aqualand-Betreiber, ein eigenes Hotel zu errichten. Doch der Prozess zur läuft nach wie vor.

Es ist etwas mehr als zwei Jahre her, seit der Entwurf des Hotelneubaus, den das Aqualand auf seinem Parkplatz errichten möchte, der Öffentlichkeit erstmals vorgestellt wurde. Doch das Verfahren zu dessen Realisierung schreitet nach wie vor voran: Als jüngstes Lebenszeichen wurden im Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Chorweiler nun Mitteilungen mit den notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans des Geländes vorgestellt.

Das Hotel, das dem Entwurf nach künftig den Namen „Aqu’otel“ tragen soll, wird demnach etwa 150 Zimmer umfassen. Als Ersatz für den Parkplatz umfassen die Pläne auch den Bau eines Parkhauses mit 250 Stellplätzen, das nordwestlich des Hotels gebaut werden soll. Als Ausgleich für die Versiegelungen soll der am Rande des Geländes gelegene Schotterplatz, der bislang an Tagen mit hohem Besucheraufkommen zur Erweiterung der Parkplatzfläche genutzt wurde, teilweise entsiegelt werden.

Ein Modell des künftigen Hotels konnte 2022 bei der Offenlegung der Pläne besichtigt werden.

Copyright: Christopher Dröge

Köln-Chorweiler: Neugestaltung des Aqualand-Eingangs und zukünftige Pläne

Durch die Neuaufteilung des Geländes wird auch der Eingangsbereich des Aqualands sein Gesicht verändern: Die Gartenanlage mit ihren Teichen und der markanten Holzbrücke darüber werden verschwinden, stattdessen soll eine konventionellere Rampen- und Treppenanlage errichtet werden.

Insgesamt allerdings soll sich der Grünanteil des Umfelds sogar erhöhen, so die Mitteilung, denn sowohl die Flachdächer als auch die Fassade des Baus sollen begrünt werden. Gäste des Hotels werden sich allerdings nicht den Elementen aussetzen müssen: Ein unterirdischer „Bademantelgang“ soll eine direkte Verbindung zwischen beiden Gebäuden herstellen.

Die Mitteilungen zeigen auch, dass die Betreibergesellschaft des Aqualands trotz der Verlängerung der Geflüchtetenunterkunft auf dem gegenüberliegenden Parkplatz 5 des Fühlinger Sees an ihren Plänen festhält. Bei einer Bürgersprechstunde im Herbst 2023 hatte ein Sprecher des Unternehmens erklärt, man trage die Unterkunft für die ursprünglich geplante Dauer mit, werde danach jedoch kein Alternativstandort gefunden, müsse man den Hotelplan überdenken.

Davon ist nun keine Rede mehr. „Das Hotel wird kommen, wir haben bereits einfach bereits zu viel in das Projekt investiert“, stellte der Geschäftsführer des Aqualands, Marcus Steinhart klar. Über die Verlängerung der Unterkunft sei man natürlich nicht erfreut, räumte er unumwunden ein. „Mit Blick auf die Entwicklungen in Syrien rechnen wir allerdings auch damit, dass sich die allgemeine Situation entspannen wird“, sagt er. Insgesamt sei die internationale Lage zwar noch sehr unwägbar, „aber wir rechnen erstmal nicht damit, dass sich die Zahl der Geflüchteten wesentlich erhöhen wird.“

Zurzeit stehe man kurz davor, den Antrag auf Baugenehmigung einzureichen, so Steinhart. Läuft das Genehmigungsverfahren reibungslos, könnte der Bau Mitte des nächsten Jahres beginnen.

#aqualand #beginnen #chorweiler #hotels #konnte #parkplatz

Christopher Dröge

schreibt für das Stadtteil-Ressort des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Jahrgang 1979, studierte an der Universität zu Köln Sachen, die mit G anfangen (Germanistik, Geschichte und Geografie). Seit 2010 als freiberuflicher Journalist und Autor tätig, schreibt für verschiedene Kölner Lokalmedien. Seit 2020 auch für die KStA-Stadtteile, hier vor allem über den Kölner Norden.

Kölner Stadt-Anzeiger

#Merz #Wirtschaftskompetenz 🤔 🤣
bei BlackRock hat er kaum was gemacht🤦‍♂️

#Spiegelrecherche:
"Recht schnell sei klar geworden, dass der #CDU-Mann »viel zu #lange #raus ist aus der #Politik, #nicht mehr die #richtigen #Leute kennt, eine #Hassbeziehung zu #Merkel pflegt und er uns an der Stelle #überhaupt nicht #weiterhelfen #konnte«," berichtet der Insider.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/friedrich-merz-und-seine-wirtschaftskompetenz-der-scheinriese-a-da2a1add-5a60-490d-b798-22c267f64f92

Wirtschaftskompetenz des Unionskanzlerkandidaten: Friedrich Merz, der Scheinriese

Friedrich Merz ist Unternehmen näher als andere Spitzenpolitiker, das zeigen seine früheren Jobs. Aber versteht der Kanzlerkandidat von CDU und CSU auch mehr von Wirtschaft?

DER SPIEGEL
Ach, was wäre datt schön, wenn man die ganzen #AFD #Wähler als #unzurechnungsfähig #erklären könnte, und die #Wahl somit #annulliert werden #könnte 🤷‍♂️

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig erklärt. Eine Revision wird nicht zugelassen. Was heißt das? Der Verfassungsschutz hat im Grunde drei Stufen, sozusagen eine Ampel für die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei. Es gibt in der untersten Stufe den „Prüffall“, wo man erstmal guckt, dann kommt der Verdachtsfall, wo es schon zur ersten Beobachtung kommt, um dann festzustellen, ob die Partei auf die höchste Stufe kommt – gesichert rechtsextrem. Wenn sie das sind, kann man sie laut unserem Grundgesetz verbieten.

Nun, die AfD ist in einigen Teilen des Landes bereits gesichert rechtsextrem – das heißt, der Verfassungsschutz sagt: Das sind Rechtsextreme, die gegen unser Grundgesetz verstoßen. Zum Beispiel in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Wenn du eine Übersicht brauchst, hier haben wir dir eine erstellt, wo du sehen kannst, wie Nazi „dein“ AfD Verband ist:

So stuft der Verfassungsschutz in deinem Bundesland die AfD ein

Das sind aber bisher „nur“ die einzelnen Landesverbände. Die GANZE AfD selbst wird schon seit 2021 (!) auf der zweiten Stufe, als „Verdachtsfall“ aufgeführt. Dagegen hat die AfD aber geklagt, sie fand das nicht richtig. Und hat vor Gericht verloren. Dann hat die AfD Berufung eingelegt. Und auch das verloren. Das Gericht hat gesagt: Ja, die AfD gehört auf diese zweite Stufe. Und darf auch sofort auch vom Geheimdienst überwacht werden. Und … jetzt? Hier haben wir bisher über den Prozess berichtet:

Die besten AfD-Eigentore im Prozess in Münster gegen den Verfassungsschutz

Das „kleine Verbotsverfahren“

Während der letzten Monate haben uns immer wieder Politiker und Experten gesagt: Dieses Urteil müssen wir abwarten, dann können wir erst über ein Verbotsverfahren sprechen. Denn wenn das Gericht hier nicht der Argumentation des Verfassungsschutzes gefolgt wäre, dann würde auch kein „echtes“ Parteiverbotsverfahren funktionieren. Die AfD hat selbst diese Verhandlung als „kleines Verbotsverfahren“ bezeichnet. Denn sie wissen: Dieses Urteil ist das grüne Licht für ein mögliches AfD-Verbot.

Nun, das Urteil ist jetzt da. Das Gericht sagt, es liegen „hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind“. Es ist wenig überraschend. Nur haben wir jetzt Monate an Zeit verloren. Hier die Anzeichen, dass die AfD die Menschenwürde verachtet. Und mit ihrer Hetze Gewalt schürt. 

„Der Rauchmelder der Verfassung schrillt!“

Die AfD gibt offensichtlich nicht viel auf die Menschenwürde. Das wissen wir spätestens seit den Enthüllungen von Correctiv. AfDler haben sich danach sogar damit gebrüstet, Millionen deutsche Staatsbürger vertreiben zu wollen.

AfD gibt alles zu! Sie werben offen für Massen-Deportationen

Zwar hat sich die Parteiführung oberflächlich distanziert, aber das scheint vor allem taktische Motive zu haben. Es gab nicht wenige, die das nicht mitbekommen haben und stolz auf die Enthüllungen vom Geheimtreffen waren. Für die Teilnehmenden an der Konferenz von Potsdam gab es keine wirklichen Konsequenzen. Im Gegenteil, AfD Politiker werben weiter offen mit den dort thematisierten rechtsextremen Konzepten: Der Vertreibung aller Personen, die nicht in die rassistischen Vorstellungen der AfD passen.

Auch ein Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Schluss: „Sie zielt auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verbrieften Garantie der Menschenwürde“. Und hat damit die Voraussetzungen für ein Verbot erreicht.

Und auch das Gericht in Münster sieht das so: Es lägen begründete Anhaltspunkte vor, dass die AfD gegen die Menschenwürde verstößt. Die große Anzahl der gegen Migration gerichteten Äußerungen begründet in der Gesamtschau einen gegen Ausländer und speziell Muslimen gerichteten Verdacht einer Verfassungsfeindlichkeit. Richter Buck sagte wörtlich: „Der Rauchmelder der Verfassung schrillt!“

Worte führen zu Gewalt

Die Hetze und Propaganda der AfD & Co. inspirieren offenbar immer wieder Gewalttaten. Der rechtsextreme Mörder von Walter Lübcke hat auch Plakate für die AfD aufgehängt und an ihren Demos teilgenommen. Die AfD-Politikerin Erika Steinbach hatte kurz zuvor Hetze gegen Lübcke angefacht. In ihrer offiziellen Pressemitteilung gab die AfD aber perfiderweise Merkel die Schuld am Mord von Lübcke.

Bei Schweigeminute sitzen geblieben: So sehr verachtet die AfD den ermordeten Lübcke

In Dresden haben erst vor kurzem Angreifer Wahlkampfhelfer angegriffen und dabei auch den SPD-Europapolitiker Matthias Ecke ins Krankenhaus geprügelt. Mindestens einer der mutmaßlichen Täter soll aus der rechtsextremen Szene stammen – und natürlich Anhänger der AfD sein. Auch hier wieder: Die AfD-Parteispitze zieht keine Konsequenzen, sondern AfD-Politiker geben den Opfern die Schuld

So reagieren AfD-Fans auf Gewalt gegen Ecke: Feiern, Leugnen, Ablenken

Es ist klar: Die AfD schafft es nicht, aus eigener Kraft Konsequenzen zu ziehen. Führende Politiker der AfD fordern den Sturz unseres derzeitigen Systems. Sie relativieren Gewalt und stiften ihre Anhängerschaft zumindest indirekt dazu auf. Sie missachten die Menschenwürde und das Grundgesetz. Und sie fordern die millionenfache Vertreibung auch deutscher Bürger. Und der Rest der Partei stimmt oder schaut zu. Die AfD-Fans reagieren alle gleich: Sie interessiert es nicht, wie demokratiefeindlich ihre Partei ist.

Das OVG Münster hat jetzt bestätigt, dass es keine isolierten Einzelfälle sind. Die „Gemäßigten“ sind doch schon längst alle ausgetreten – und haben deutlich gesagt, warum: Weil nur noch die Nazis in der Partei sind.

9 Zitate von AfD-Aussteigern, die belegen, wie rechtsextrem sie ist

Kommt jetzt das Verbotsverfahren?

Erfolg! Bundesrat nimmt unsere AfD-Verbots-Petition an – so geht’s weiter!

Wir haben im Januar dem Bundesrat über 800.000 Unterschriften einer Petition überreicht, die eine Überprüfung eines AfD-Verbots forderte. Von dort hieß es: Wenn das Münster-Urteil kommt, kann man ernsthaft über ein Verbotsverfahren reden. Denn dann ist der Verdacht groß genug, dass die AfD unsere Verfassung bedroht. Jetzt ist das Münster-Urteil da. Als Demokraten ist es unsere Pflicht, unsere Verfassung und ihre Bürger und ihre Freiheiten zu schützen vor ihren Feinden. Die AfD scheint so ein Feind zu sein. Es wird Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt auch das prüft, bevor es zu spät ist.

Das Gericht in Münster hat ja jetzt gezeigt, dass hinter den Sorgen der Bürger wirklich etwas steckt. Der Verfassungsschutz soll angeblich nur auf das Urteil gewartet, haben, um bald die ganze AfD auf die Stufe gesichert rechtsextrem hochzustufen. Die nächste Konsequenz müsste das Verbotsverfahren sein. Nicht, weil wir die AfD nicht mögen. Die kann ja die Neonazis wie Höcke aus der Partei werfen. Dann müssten wir ihre Ansichten vielleicht verurteilen, aber aushalten. Das tut sie aber nicht. Im Gegenteil, sie radikalisiert sich immer weiter. Wollen wir warten, bis es zu spät ist?

Artikelbild: Volksverpetzer

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https://www.bachhausen.de/muenster-dieses-urteil-koennte-zum-verbot-der-afd-fuehren/

#dieses #fuhren #konnte #munster #urteil #verbot

Nach wochenlangen Verhandlungen: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hervor.

www.t-online.de

In Thüringen könnte die rechtsextreme AfD, sollte sie tatsächlich einmal den Ministerpräsidenten stellen, in erschreckender Geschwindigkeit die Öffentlich-Rechtlichen Medien, wie wir sie kennen, abschaffen. Diesen Schritt könnte der Faschist Björn Höcke dann sogar im Alleingang machen. Die demokratischen Parteien haben noch die Mehrheiten, um die thüringische Verfassung zu ändern und die Pressefreiheit in Thüringen davor zu schützen. Doch es sieht so aus, als ließen sie sie verstreichen. Ab September könnte es zu spät sein.

Rundfunkstaatsvertrag kündigen: Das könnte Höcke im Alleingang!

Es klingt unglaublich, doch leider stimmt es: Sollte der Faschist Björn Höcke Ministerpräsident von Thüringen werden, könnte er im Alleingang, ohne sich mit anderen Parteien oder dem Landtag abzusprechen, mit nur einer Unterschrift aus dem Rundfunkstaatsvertrag austreten. Das würde bedeuten: Austritt aus den Öffentlich-Rechtlichen Medien.

Wie die Rechtsexpert:innen vom Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs berichten, müsste dann der Sendebetrieb in Thüringen eingestellt werden. Thüringer:innen, die dort arbeiten, würden ihre Jobs verlieren, Gremien müssten neu besetzt werden. Außerdem stünde die Finanzierung der Landesmedienanstalt und auch die bundesweite Finanzierung des Rundfunks auf der Kippe. Es fallen ja dann alle Rundfunkbeitragszahler:innen aus Thüringen weg. Tiefe Einschnitte in die Pressefreiheit.

Die Lücke, die die Öffentlich-Rechtlichen hinterließen, würden private Sender schließen. Diese werden allerdings dann nicht vom Parlament kontrolliert – stattdessen könnte die AfD Einfluss nehmen. So ähnlich funktionierte beispielsweise die versuchte Abschaffung der Pressefreiheit in Polen durch die PiS. Und auch für Deutschland hat die AfD einen ähnlichen Plan zumindest schonmal durchgespielt: In einem Vernetzungstreffen von AfD-Politikern mit finanzstarken Unternehmern im Jahr 2021 wurde ganz explizit diskutiert, wie man den gezielten Aufbau eines Propagandasenders angehen könnte.

Von diesem Verfassungsartikel hängt es ab

All das ist natürlich dystopische Zukunftsmusik – die demokratische Gesellschaft kann der rechtsextremen AfD noch die Stirn bieten. Doch es ist schon erschreckend, wie leicht dieser erste Schritt, nämlich den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk abzuschaffen, unter anderem in Thüringen gehen könnte. Der Grund dafür, dass das so einfach geht, ist Artikel 77 der Thüringer Landesverfassung. Darin heißt es:

(1) Der Ministerpräsident vertritt das Land nach außen. Er kann diese Befugnis übertragen.

(2) Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtags.

Quelle: Art. 77 ThürVerf

Das heißt: Während der Thüringer Landtag zustimmen muss, wenn ein Staatsvertrag abgeschlossen wird, kann die Kündigung komplett allein durch den Ministerpräsidenten geschehen. Er muss dann nicht mal seine Koalitionspartner fragen, geschweige denn den Rest des Landtags.

Verfassung schützt Pressefreiheit in Thüringen nicht genug vor Faschist Höcke

Da bislang nur demokratisch gesinnte Ministerpräsident:innen in Thüringen an der Macht waren, wurde diese Gesetzeslücke nicht missbraucht. Doch aktuell ist die rechtsextreme AfD in Thüringen in den Umfrageergebnissen so stark wie nie zuvor. Dass ihr faschistischer Anführer Björn Höcke Ministerpräsident wird, ist immer noch eher unwahrscheinlich, doch nicht mehr so ausgeschlossen, wie es lange schien. Und der hat schon ohne Umschweife angekündigt, dass er den Rundfunkstaatsvertrag sofort kündigen wird.

Und wie wir gesehen haben: Ist er einmal Ministerpräsident, gibt es verfassungsrechtlich aktuell nichts, was ihn daran hindert. Er könnte mit einer einzigen Unterschrift die Pressefreiheit in Thüringen stark beschneiden – oder auch nur diese Möglichkeit als Druckmittel verwenden. Die Rechtsexpert:innen vom Verfassungsblog haben deswegen vorgeschlagen, ihm mit einer einfachen Änderung des Artikels 77 zumindest mehr Steine in den Weg zu legen. Würde man nämlich den Landtag auch bei der Kündigung von Staatsverträgen verpflichtend mit ins Boot holen, dann müsste die rechtsextreme Partei sich zumindest vor der Öffentlichkeit erklären und einen parlamentarischen Prozess anstoßen.

Nun ist das aber mit einer „einfachen Änderung“ der Verfassung gar nicht so einfach. Dafür braucht es nämlich eine demokratische Zwei-Drittel-Mehrheit für diese Änderung. Und die muss sich erstmal finden. Zwar hätte die Rot-Rot-Grüne Minderheitsregierung zusammen mit der oppositionellen CDU eine Zwei-Drittel-Mehrheit – nur müsste man sich dafür auch einig werden.

Scheitert Schutz der Pressefreiheit in Thüringen an der Trägheit der Parteien?

Wir haben alle demokratischen Parteien im thüringischen Landtag angeschrieben und nachgefragt, warum es auch Monate nach der ersten Veröffentlichung des Verfassungsblogs zu diesem Thema immer noch keine Änderung gibt. Immerhin gab es ja jetzt ganz frisch eine langwierig ausgehandelte Verfassungsänderung – warum dann nicht diesen wichtigen Schutz der Pressefreiheit in Thüringen mit einbeziehen? Die Antworten schwanken zwischen „haben wir nichts von gewusst“, „schaffen wir jetzt eh nicht mehr“ und „wird schon nicht so schlimm“.

Die Reaktionen der Parteien

Die Grünen-Fraktion hatte in einer gemeinsamen Veröffentlichung mit den Fraktionen in Sachsen-Anhalt und Sachsen schon im Februar gefordert, dem Landtag ein Mitspracherecht bei der Kündigung zu geben. Bestärkt wurde die Forderung noch in einem 6-Punkte-Plan im April, am 24.04. fand auf Antrag der Fraktion eine „Aktuelle Stunde“ zum Thema im Landtag statt. Allerdings rückte das Thema letztlich den Grünen zu spät ins Bewusstsein, außerdem sah die Partei keine Chance auf die notwendige politische Mehrheit aus Regierung plus CDU, sodass dieser wichtige Antrag für die Pressefreiheit in Thüringen nicht eingebracht wurde.

Der Pressesprecher der CDU-Fraktion teilte uns mit, dass sie nun viel zu kurzfristig von den Vorschlägen des Thüringen-Projektes erfahren, um das noch bis zu den Wahlen im Herbst hinzubiegen. Ähnlich äußerte sich auch der Pressesprecher der FDP im Thüringer Landtag.

Während uns die SPD nicht antwortete, teilte uns für die Linke-Fraktion deren medienpolitischer Sprecher André Blechschmidt mit, dass dort bis zu den Veröffentlichungen des Verfassungsblogs „kein Reformbedarf“ gesehen worden sei. Obwohl die Linke sich demnach nun dafür ausspreche, die vom Verfassungsblog vorgeschlagenen Änderungen umzusetzen, sei die Zeit nun zu knapp, noch so ein großes Projekt durchzubringen. Dies könne dann im folgenden, im September gewählten Landtag geschehen.

Und stimmt, da haben sie doch eigentlich einen Punkt. Warum jetzt so schnell handeln wollen, wenn doch die Welt mit den nächsten Wahlen nicht zu Ende ist – schließlich ist es ja nun wirklich übertrieben zu glauben, dass Höcke direkt Ministerpräsident wird und die Pressefreiheit in Thüringen abschafft?! Nunja, so weit muss es aber auch gar nicht kommen.

Höcke reicht ein Drittel – Schutz der Pressefreiheit in Thüringen auf lange Sicht erschwert

Denn ja, es ist bei Weitem nicht so, dass Faschist Höcke im September sicher an die Macht kommt. Ganz im Gegenteil, die demokratischen Parteien können und sollten alles dagegen tun. Das Problem ist nur: Auch, wenn die rechtsextreme AfD vorerst nicht in Regierungsverantwortung kommt, kann sie eventuell Reformversuche blockieren. Denn, wir erinnern uns: Für eine Verfassungsänderung braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die haben die demokratischen Parteien jetzt noch, klar.

Doch in den Umfragen kommt die AfD gerade gefährlich nah daran, das zu ändern. Schauen wir uns die aktuelle, theoretische Sitzverteilung nach Umfrageergebnissen an:

Quelle: Screenshot dawum.de

Der AfD fehlen nur noch 2 Sitze dazu, selbst ein Drittel der Mandate zu erhalten. Grüne und SPD sind noch dazu nur knapp an der 5%-Hürde. Und wenn die AfD mehr als ein Drittel der Sitze hätte, dann würde es mathematisch unmöglich für die demokratischen Parteien, eine Verfassungsänderung gegen die AfD zu beschließen. Es könnte sein, dass wir bereits jetzt gerade der letzten Chance dieser Änderung hinterhertrauern.

Fazit

Das alles heißt nicht, dass das Schicksal der Pressefreiheit in Thüringen besiegelt ist. Das Ziel dieses Artikels ist es nicht, Resignation zu verbreiten. Die demokratische Zivilgesellschaft ist auch in Thüringen lebendig, das haben die Demonstrationen nach den Correctiv-Enthüllungen gezeigt. Es ist noch Zeit bis zu den Landtagswahlen.

Doch es wurde eben auch eine wichtige Vorbereitungsmaßnahme verschlafen. Und auch, wenn die demokratischen Parteien schon fast entschuldigend schreiben, dass sie von dieser Lücke in ihrer eigenen Verfassung ja leider erst so kurzfristig erfahren hätten, entbindet es sie nicht von der Verantwortung. Es kann nicht sein, dass der Schutz von Demokratie und Pressefreiheit erst von einzelnen engagierten zivilgesellschaftlichen Projekten wie dem Verfassungsblog auf die Tagesordnung gesetzt werden muss.

Die demokratischen Parteien haben eine Verantwortung, die Verfassung und die demokratischen Institutionen vor der rechtsextremen AfD zu schützen. Nicht, weil diese ein politischer Konkurrent ist, sondern, weil sie ein Gegner des demokratischen Systems an sich darstellt. Ähnliches gilt übrigens auch für Sachsen und Brandenburg. Auch dort wird im Herbst gewählt – und auch dort könnte ein AfD-Ministerpräsident mit einer Unterschrift den Medienstaatsvertrag kündigen. Hoffentlich rein hypothetisch.

Artikelbild: knipsdesign

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https://www.bachhausen.de/wie-schon-ab-herbst-die-pressefreiheit-in-thueringen-verloren-sein-koennte/

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