#Razzia wegen #Manipulation bei #FührerscheinPrüfungen.

In #Köln und #Leverkusen sollen gleich mehrere #theoretische #Führerscheinprüfungen manipuliert worden sein – jetzt ermittelt die #Staatsanwaltschaft gegen drei Männer. Sie stehen im #Verdacht, #Prüflingen gegen #Geld beim #Bestehen geholfen zu haben. Laut #Polizei wurden die #Prüflinge mit #MiniKameras und versteckten #Kopfhörern ausgestattet. In einigen Fällen sollen sogar #falsche #Personen zur #Prüfung erschienen sein.
(wdr)

ES MUSS DRINGEND EIN FAKTENCHECK EINGEFÜHRT WERDEN INSBESONDERE BEI REDEN VON #CDU -/ #AfD 😤

Friedrich #Merz #verteilt wieterhin #falsche #narrative bezüglich #Bürgergeld und #Arbeit 🫩🔫

Menschen #glauben diesen #Blödsinn auch noch So patzig auf so dermaßen wichtige Fragen zu Antworten, maximal #unsouverän‼️ 2.Video Kommentar

Falsche Wasserstoff-Versprechen

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Lennart Feldmann benötigt weniger als eine Stunde, um die Heizung der Zukunft zu erklären. „Ich zeige ihnen nüchtern die Zahlen und dann verstehen alle: Eine Wärmepumpe oder Fernwärme ist auch in der Zukunft sicher dass wir in den kommenden 20 Jahren privat mit Wasserstoff heizen, ist ein Märchen“, sagt der Energieberater. Feldmann prophezeit, dass es weder Leitungen für Wasserstoff in Wohnvierteln geben, noch dass das grüne Gas ausreichend verfügbar sein wird. Feldmann ist im Vorstand der GIH, dem Bundesverband der Energieberater. Er weiß: Nach rund 680.000 Energieberatungen im Jahr 2024 setzt kaum jemand in Deutschland auf Wasserstoffheizungen.

So wie er sehen auch andere Fachleute keine Zukunft für Wasserstoff in Heizungen für Privathaushalte. 

„Viel zu teuer und ineffizient“, sagt ein ehemaliger leitender Mitarbeiter aus dem Wirtschaftsministerium.  

„Der grüne Wasserstoff wird für die Industrie benötigt und sollte nicht in Gasheizungen verschwendet werden“, sagt eine Energieökonomin. 

„Für Privatkundinnen wird Wasserstoff als Energieträger in absehbarer Zeit in München keine Rolle spielen“, heißt es von den Stadtwerken München.

Lobby: Gasindustrie will Wasserstoff – Kosten tragen Mieter 

Grüner Wasserstoff wird gern als Lösung für die Energiewende angepriesen – vor allem von der Erdgasindustrie, die darauf hofft, ihre Netze künftig für Wasserstoff umstellen und weiternutzen zu können. Für sie bietet das Wasserstoff-Versprechen die Möglichkeit, auch künftig fossiles Erdgas zu verkaufen und auf eine vermeintlich klimafreundliche und günstige Lösung in einer fernen Zukunft zu verweisen. Für die Kundinnen und Kunden bedeutet es hingegen eine höhere Heizungsrechnung.

Die bislang größten Profiteure sind die Stadtwerke: Mehr als 50 Prozent ihrer Kundinnen und Kunden haben zuhause eine Erdgasheizung. Die kommunalen Werke hoffen, diese Kundschaft mit Wasserstoff ködern zu können, damit sie so lange wie möglich mit ihrer bestehenden Gasinfrastruktur bleibt. In einer aktuellen Anfrage von CORRECTIV prophezeit der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass Deutschland in Zukunft mit bis zu „20 Prozent mit Wasserstoff, grünen Gasen oder aber Pellets“ heizt. 

Ein Grund für das Lobbying des Stadtwerke-Verbandes – auch wenn einige seiner Mitglieder Wasserstoff schon längst nicht mehr propagieren: Alternative Wärmepumpen nutzen neben grünem Strom auch die Umgebungswärme aus dem Boden oder Luft – Stadtwerke können damit deutlich weniger verdienen. 

Was ist Wasserstoff?

Wasserstoff (H2) ist ein farbloses Gas und ein Energieträger, der langfristig Erdgas ersetzen soll. Bislang kommen allerdings 99 Prozent des weltweit produzierten H2 aus fossilen Quellen. Wirklich klimafreundlich ist nur grüner Wasserstoff. Er wird durch Elektrolyse von Wasser gewonnen – mit Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind oder Solar. Seine Produktion ist zwei bis drei Mal teurer als die von grauem Wasserstoff, der aus Erdgas, Kohle oder Öl gewonnen wird. Grüner Wasserstoff ist sehr selten, er macht weltweit nur 0,1 Prozent des verfügbaren H2 aus. 

Die Pläne für Wasserstoff-Heizungen erweisen sich allerdings zunehmend als Luftnummern. Nicht nur, dass es bisher in Deutschland fast keinen grünen Wasserstoff gibt – er wird laut Fachleuten auch künftig deutlich ineffizienter und damit teurer sein als alternative Anlagen. Dennoch werden seit Jahren „wasserstofffähige“ Heizungen angepriesen.

Die Bundesregierung hält sich bei dem Thema noch bedeckt: Aktuell will sich das Wirtschaftsministerium nicht konkret zu Wasserstoff äußern. Die CDU- Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte vor ihrem Amtsantritt, das deutsche Gasnetz müsse jetzt schnell „h2-ready“ werden, CDU-Fraktionschef Jens Spahn wartet auf „grünes Öl“ und die Wasserstoffheizung. 

Katherina Reiche war von 2015 bis 2019 Geschäftsführerin des bereits erwähnten Verbands kommunaler Unternehmen. Danach wurde sie Chefin vom Versorger Westenergie, der wiederum sein Geld mit Gas-Netzen verdient. Noch im Mai dieses Jahres warb sie beim Energieministerrat in Warschau für Wasserstoff: „Ein technologieoffenes Europa hat energiepolitisch alle Chancen, das gilt für Erneuerbare und Batterien genauso wie für CO2-Speicherung und Wasserstoff.“ 

Drei Gründe zeigen, warum Fachleute keine Zukunft in wasserstofffähigen Heizungen sehen. 

Wasserstoff wird teurer sein als andere Energie

CDU und FDP propagierten „Technologieoffenheit“ und priesen Wasserstoffheizungen lange als Energie der Zukunft an. Die FDP drängte in der Ampelkoalition darauf, die Wasserstoff-Technologie in das Gebäudeenergiegesetz aufzunehmen und staatlich zu fördern. Inzwischen ist sicher: Wer auf diese Energieform setzt, wird kräftig draufzahlen. Denn grüner Wasserstoff ist ineffizienter und teurer als beispielsweise Wärmepumpen. Und für die Übergangszeit müssen Kunden weiterhin mit Erdgas heizen, dessen Preis allein durch die CO2-Bepreisung anziehen wird. 

Christian Maaß, früher Abteilungsleiter Wärme im Bundeswirtschaftsministerium und Mitverhandler des Gebäudeenergiegesetzes, sagt gegenüber CORRECTIV: „Für Privathaushalte sind H2-ready Heizungen viel zu teuer und ineffizient. Man sollte sie sich sparen.“ Für normale Wohngebäude kämen Wasserstoff-Heizungen aus Kostengründen nicht ernsthaft infrage. Für Gaskraftwerke käme Wasserstoff infrage, für private Heizungen sei das „unwahrscheinlich“. 

Auch eine Auswertung von 32 unabhängigen Studien bestätigt das: Wasserstoff ist verglichen mit Alternativen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärmenetzen deutlich teurer und ineffizienter.

Warum Erdgas teurer wird

1. Ab 2027 wird der europäische Emissionshandel auch für Verkehr und Gebäude gelten. Dann muss für jede ausgestoßene Tonne CO₂ ein Zertifikat gekauft werden. Das macht Erdgas und -öl für Endkunden teurer.

2. Der Gashandel kann durch internationale Kriege einbrechen, die Welthandelspreise steigen.

3. Die Erdgasnutzer, die in einer Stadt übrig bleiben, müssen für die Infrastruktur höhere Preise zahlen, da die Kosten auf die Kunden verteilt werden. Je weniger Kunden Erdgas beziehen, desto teurer wird es für den Einzelnen.

Doch die Erdgaslobby propagiert, dass Erdgas irgendwann durch Wasserstoff ersetzt werden kann sogar wenn sie selbst mit höheren Preisen rechnen. Der Verband der kommunalen Unternehmen wirbt für wasserstofffähige Heizungen, offenbar auch, um das Gasgeschäft der Stadtwerke zu sichern. Gleichzeitig gesteht der Verband in einem Papier ein, dass Gaskunden mit dem Emissionshandel ab 2027 (siehe Kasten) mindestens 400 Euro mehr pro Jahr zahlen müssen. Es könnte aber auch deutlich mehr sein. 

Im Klartext: Auch wer auf H2-ready-Heizungen setzt, zahlt jahrelang drauf. 

Das hat inzwischen auch die Bundesregierung erkannt: Vor wenigen Tagen zeigte CORRECTIV, dass sie Geld aus dem Klimafonds abzweigen will, um künftig höhere Gaspreise zu drücken. Denn Erdgas wird es noch lange geben müssen, selbst die optimistischen Wasserstoff-Fans rechnen nicht mit großen Mengen an grünem Wasserstoff vor 2035 oder gar 2040.

Es gibt nicht genug Wasserstoff für Privatheizungen

Derzeit gibt es eine Wohnsiedlung in Deutschland, die mit Wasserstoff versorgt wird: Im bayerischen Pfaffenhofen an der Ilm werden eine Handvoll Haushalte mit Wasserstoff beliefert. Mehr als ein Pilotprojekt ist es nicht. Auf eine flächendeckende Nutzung von Wasserstoff gibt es keine Aussicht. Allein, weil die Industrie bei der grünen Energie-Ressource Vorrang haben wird.

Der offizielle Wasserstoff-Plan der Bundesregierung zielt bis 2032 auf ein Kernnetz für Industriezentren wie Häfen, Raffinerien und Stahlwerke ab – Wohngebiete bleiben außen vor. Die Leitungen enden meist hunderte Kilometer entfernt von Wohnvierteln. Der Grund: Grüner Wasserstoff ist knapp und wird es bleiben. 

Bislang erzeugen Deutschland und Europa weniger als ein halbes Prozent des grünen Wasserstoffs, den es 2030 nutzen will. Große Importe sollen den Mangel künftig ausgleichen, schreibt das Wirtschaftsministerium. „Deutschland wird Energieimportland bleiben, dafür soll die notwendige Infrastruktur für Importe von Wasserstoff in alle Richtungen weiter ausgebaut werden.“ 

Doch die schlechten Nachrichten für einst groß angekündigte Projekte häufen sich. So sollte in Namibia – unter großer Kritik von Umweltschützern – eines der größten Wasserstoffprojekte für Deutschland entstehen. Vor zwei Jahren reiste der grüne Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck deshalb persönlich in die namibische Hauptstadt Windhoek. Doch eine Studie der Technischen Universität München kam kürzlich zu einem ernüchternden Ergebnis: Nur rund zwei Prozent von rund zehntausend untersuchten Standorten in Afrika sind wettbewerbsfähig. Die Projekte seien zu teuer und seien mit herausfordernden lokalen Sicherheitslagen konfrontiert.

 „Wenn ich eine Garage habe, kann ich auch sagen, die ist ‚Ferrari-ready‘. Ich könnte da ein sehr teures Sportauto drin parken. Das macht kaum jemand, weil es zu teuer ist wie H2-ready-Heizungen.“ Jan Rosenow, Umweltökonom und Verfasser der Cell-Reports-Studie

Hinzu kommt: Der globale Vorrat an grünem Wasserstoff ist weitgehend für Industrien bestimmt, die ohne ihn keine Klimaneutralität erreichen können. Stahlwerke wollen damit Kohle im Hochofen ersetzen, die Chemieindustrie braucht ihn dringend für Dünger und Kunststoffe. Diese Industrien können ohne Wasserstoff nicht energieneutral werden. Aber allein der Bedarf dieser beiden Industrien ist enorm. Energieökonomin Claudia Kemfert bringt es auf diese Formel: „Der grüne Wasserstoff wird für die Industrie benötigt und sollte nicht in SUVs oder Gasheizungen verschwendet werden. Wer heizt schon mit Champagner, wenn es auch mit Brause geht?”



Eine im Januar 2025 veröffentlichte Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) bestätigt: Die weltweite Produktion von grünem Wasserstoff bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Die knappen Mengen werden künftig dort gebraucht, wo Alternativen fehlen – für private Heizungen bleibt kaum etwas übrig. In Wohnhäusern soll auf effiziente Lösungen wie Wärmepumpen gesetzt werden.

Stadtwerke zweifeln oder planen ohne Wasserstoff

Selbst einige Energieverso

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Author: Katarina Huth

#falsche #versprechen #wasserstoff

Gastkommentar: AfD-Verbotsverfahren – Das falsche Spiel von Merz und Dobrindt

Belltower.News


Auf einer Demo in Marburg wird das AfD-Verbot gefordert.

(Quelle: Unsplash)

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und sein Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) tun derzeit alles, um ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Seit der (vorläufig ausgesetzten) Hochstufung AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), wird die Spitze von CDU/CSU nicht müde, die Bedeutung des Gutachtens herunterzuspielen. Zudem säen Merz und Dobrindt Zweifel an Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten eines rechtsstaatlichen Verfahrens gegen die AfD. Eben hieß es noch, ohne das neue Gutachten könne man leider nicht tätig werden. Nunmehr ist davon die Rede, die auf über 1.000 Seiten gesammelten Belege reichten für ein Verbotsverfahren nicht aus. Man kann den harten Eingriff in die demokratische Praxis aus politischen Gründen ablehnen. Doch Merz und Dobrindt verweigern mit Scheinargumenten und verdrehten Tatsachen eine aufrichtige Meinungsbildung über Pro und Contra eines AfD-Verbots. Anstelle von Fakten setzt die Unionsführung auf faule Tricks.

CSU-Innenminister Dobrindt erweckt fälschlicherweise den Eindruck, dass eine Partei für ein Verbot nicht nur die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes angreifen müsse, sondern ebenso das Demokratieprinzip und den Rechtsstaat. Die massenhaft dokumentierten Angriffe der AfD auf die Menschenwürde von Minderheiten hält Dobrindt demnach für unzureichend. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem NPD-Urteil im Jahr 2017 das Gegenteil festgestellt: Ausreichend sei, wenn sich eine Partei gegen „eines der Wesenselemente der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ (FDGO) wende. Die obersten Richter stellten klar: „Eine politische Partei, die einen der zentralen Grundsätze der FDGO ablehnt und bekämpft, kann ein Parteiverbot nicht dadurch vermeiden, dass sie sich zu den jeweils anderen Prinzipien bekennt.“

Scheinargumente statt Unterstützung für das AfD-Verbot

Das oberste Gericht hat die Menschenwürde zum unverhandelbaren Kern unserer Verfassung erklärt. Denn wer Menschen die Würde abspricht, bedroht auch deren Rechte sowie demokratische Teilhabe. Allein aus diesem Grund ist die Beweislage gegen die AfD erdrückend. Der Innenminister bestreitet das. Die Presse hat darüber aufgeklärt, wo der CSU-Politiker falsch liegt. Und Dobrindt? Wiederholt in der ARD vor einem Millionenpublikum seine längst widerlegten Scheinargumente. Statt auf ein Verbot setzt Dobrindt darauf, die AfD „wegzuregieren“. Was wohl meint, die AfD mit harter Migrationspolitik klein kriegen zu wollen. Wovon am Ende das radikalere Original profitieren dürfte, weil die Union in Sachen Grenzen-dicht-Politik immer hinter Rechtsextremisten zurückbleiben wird.

Auch Kanzler Friedrich Merz sät Zweifel, ob überhaupt die Voraussetzungen für ein Verfahren gegen die AfD erfüllt sind. „Aggressiv-kämpferisch gegen die die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu arbeiten, das muss nachgewiesen werden“, behauptet Merz. Allein, es stimmt so nicht. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte widerspricht dem Kanzler. Der Jurist betont, dass es zwar einer solchen Haltung gegenüber der politischen Ordnung bedürfe, aber eben nicht eines aggressiven, kämpferischen Vorgehens. Die derzeitige Debatte hält er daher für irreführend. Der renommierte Verfassungsrechtler Christoph Möllers erklärt: „Der Begriff des Kämpferischen ist tot.“ Das BVerfG hat nämlich klargestellt: Um verbotswidrig zu agieren, muss eine Partei weder Straftaten verüben noch Gewalt anwenden. Sie kann vielmehr versuchen, das demokratische System mit völlig legalen Mitteln zu kippen. Um verfassungswidrig zu agieren, braucht es also weder konkrete Umsturzpläne noch Vorbereitungen eines Aufstands, wie bisweilen suggeriert wird.

Michael Kraske lebt als Journalist und Buchautor in Leipzig. Zuletzt erschien von ihm bei C.H.Beck „Angriff auf Deutschland – Die schleichende Machtergreifung der AfD“ (mit Dirk Laabs). Der Autor wurde mehrfach für seine publizistische Arbeit ausgezeichnet, zuletzt mit dem Spezialpreis der Otto-Brenner-Stiftung für kritischen Journalismus.

Für ein Verbot reicht es, aktiv und planvoll darauf „auszugehen“, die bestehende demokratische Ordnung zu beseitigen oder auch nur zu beeinträchtigen. Das Instrument des Parteiverbots, das im Grundgesetz verankert wurde, ist ja gerade die Lehre aus der „legalen Revolution“ der Nationalsozialisten. Als Präventivmaßnahme soll es frühzeitig verhindern, dass Demokratiefeinde durch Wahlen an die Macht kommen und die Demokratie dann von innen heraus zerstören. Dieser in die Verfassung eingebaute Lerneffekt unterscheidet die wehrhafte von der naiven Demokratie. Die NPD wurde übrigens nur deshalb nicht verboten, weil sie zu unbedeutend war. Dass die AfD über die notwenige „Potenzialität“ verfügt, die Umsetzung ihrer Ziele also zumindest möglich erscheint – darüber kann es keinen vernünftigen Zweifel geben.

„Politische Konkurrentenbeseitigung“

Friedrich Merz sät die aber trotzdem. Zur Begründung seiner Ablehnung eines Verbotsantrags greift der Bundeskanzler gar auf eine AfD-Erzählung zurück, wenn er ein diffuses Bauchgefühl zum Maßstab seines Handelns erklärt: „Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung.“ Diese Unterstellung ist ein in AfD-Kreisen beliebtes Motiv, um das im Grundgesetz verankerte Parteiverbot per se zu delegitimieren. Doch nicht Parteien verbieten eine Partei. Das kann allein das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Einem Urteil ginge ein langjähriges, rechtsstaatliches Verfahren voraus. Das Vokabular von Merz ist nicht nur fahrlässig, sondern auch ein Schlag ins Gesicht seines CDU-Kollegen Marco Wanderwitz, der den fraktionsübergreifenden Antrag noch vor der Wahl in den Bundestag eingebracht hatte – und dabei von seinen eigenen Leuten im Stich gelassen wurde.

Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag wirbt Wanderwitz eindringlich für das Verbotsverfahren und begründet das auch mit den Erfahrungen in seiner sächsischen Heimat, wo die AfD immer stärker wird, obwohl sie der dortige Verfassungsschutz längst als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Seinen Rückzug aus der Bundespolitik begründete der CDU-Politiker auch mit den massiven Anfeindungen und Drohungen, denen er mit seiner Familie ausgesetzt war. Doch in der CDU blieb er mit seinen Warnungen ein Außenseiter. Anstatt die vielen konkreten Belege für die Gefährlichkeit der AfD ernsthaft zu prüfen, werden nun sogar Stimmen in der ostdeutschen CDU lauter, die lästige Brandmauer zur AfD endlich offiziell zu schleifen. De facto existiert die vielerorts ohnehin nicht mehr, wie gemeinsame Abstimmungen von CDU und AfD in den Kommunen zeigen.

Seinerzeit hatte Friedrich Merz noch mit markigen Worten angedroht, dass rausfliegt, wer mit der AfD die Hand hebt. Davon ist längst keine Rede mehr. Seine Ablehnung eines Verbotsverfahrens dürfte jene ostdeutschen CDU-Leute ermutigen, die sich der AfD weiter annähern wollen. Etliche in der Union mögen die Partei zwar für schmuddelig halten. Bei diversen Reiz-Themen rund um Genderfragen, angebliche „Wokeness“ oder Migration gibt es aber ideologische und habituelle Schnittmengen. Nicht wenige Konservative fühlen sich den Blauen deutlich näher als Roten oder Grünen. Dafür sprechen gemeinsame Abstimmungen im sächsischen und thüringischen Landtag. Nichtmal vor der Zusammenarbeit mit Björn Höcke schreckten Christdemokraten in Thüringen zurück und stimmten mit seiner Fraktion, um das Gendern in offiziellen Schreiben des Parlaments zu verbieten. Was nun die aktuelle AfD-Verbotsdebatte angeht, will CDU-Chef Merz vor allem Ruhe in den eigenen Reihen. Der Union hat er Schweigen verordnet. Die schwelende Zerreißprobe über den Umgang mit der AfD nimmt er in Kauf.

Dabei gibt es durchaus prominente Christdemokraten, die sich für eine juristische Überprüfung der AfD ausgesprochen haben. Allen voran der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther. Er argumentiert, dass die Option des Parteiverbots aus gutem Grund im Grundgesetz verankert wurde. Also müsse diese Möglichkeit auch genutzt werden: „Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss.“ Ähnlich äußert sich der CDU-Politiker Tilman Kuban. Er widerspricht der populären Floskel, wonach ein Verbotsverfahren Ausdruck politischer Hilflosigkeit sei. Doch Günther und Kuban sind mit ihrer Position isoliert. Das hat mit einem fatalen Lagebild zu tun, das nicht primär die Faktenlage widerspiegelt, sondern die Überzeugungen und Feindbilder von Merz, Spahn, Linnemann und Co.

Lange vor seiner Wahl zum Parteichef wurde Friedrich Merz 2020 von einem Journalisten im Hinblick auf den Terroranschlag von Hanau nach der richtigen Strategie gegen die rechte Gefahr gefragt: „Schließe ich daraus richtig“, so der Reporter damals, „dass Ihre Antwort auf das Problem des Rechtsradikalismus die stärkere Thematisierung von Clankriminalität, Grenzkontrollen und so weiter ist? Und wenn nicht: Was wäre sie dann?“ Die Frage bot Merz die Möglichkeit, klare Kante gegen Rechtsextremismus zu zeigen. Zu demonstrieren, dass er die Bedrohung ernst nimmt und bekämpfen will. Stattdessen sagte er: „Die Antwort ist ja.“

Millionen könnten Menschenrechte verlieren

Heute, diverse Rechtsterrorgruppen, Rekordzahlen rechter Straftaten und etliche AfD-Wahlerfolge später, spricht viel dafür, dass Merz immer noch glaubt, Rechtsextremismus mit Grenzkontrollen bekämpfen zu können. Nach dem Motto: Wenn der Staat nur hart genug gegen Ausländer vorgeht, müssen es nicht Demokratiefeinde tun. Wer so denkt, hat nicht ansatzweise verstanden, was Rechtsextremismus ist und wie zerstörerisch dessen menschenverachtende Ideologie und brutale Praxis wirkt. Dass politischen, religiösen und sexuellen Minderheiten der Verlust fundamentaler Rechte drohen. Dass völkischer Nationalismus unvereinbar mit dem Grundgesetz ist. Wie weit die Normalisierung des Rechtsextremismus vor allem in Ostdeutschland vorangeschritten ist. Nichts spricht derzeit für einen Lerneffekt bei Friedrich Merz. Im Gegenteil. Das breitbeinige Selbstbewusstsein, mit dem die Union die reale Gefahr für unsere Demokratie im Innern trotz gegenteiliger Lippenbekenntnisse ausblendet und gleichzeitig an Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen festhält, obwohl das Berliner Verwaltungsgericht diese Praxis für rechtswidrig erklärt hat, ist beängstigend.

Das verordnete Schweigen in der Causa AfD-Verbot mag kurzfristig für trügerische Ruhe sorgen. Doch es ist absehbar, dass sich dieses Zeitspiel der Union schmerzhaft rächen könnte. Das überfällige Gutachten des Verfassungsschutzes gebietet es, die durchlässig gewordene Grenze zur AfD zu sichern und notwendige Konsequenzen ziehen. Das gilt besonders für die Union, die sich mit der AfD in diskursiven Schnittmengen bewegt. Wer Ideologie und Praxis der AfD ernst nimmt, kann die Option eines Verbotsverfahrens nicht ausschließen. Stattdessen haben sich CDU und CSU offenkundig dafür entschieden, das Zeitfenster zu verspielen, in dem die AfD (noch) nicht mitregiert. Im kommenden Jahr finden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern statt. In beiden Ländern liegt die Partei in Umfragen mit vorn. Sollte sie stärkste Kraft werden, wird die unvermeidliche Zerreißprobe der ostdeutschen CDU erwartbar die gesamte Partei und auch das Land erschüttern. Der politische Druck, die AfD an der Macht zu beteiligen, wird dann dramatisch steigen. Was passiert, wenn Konservative umfallen, ist bekannt.

#dobrindt #falsche #gastkommentar #spiel #verbotsverfahren

(watson) Friedrich Merz ist Bundeskanzler: Der falsche Mann zur falschen Zeit

Wenn Jakob Blasel eine klare Meinung hat, hält sich der Co-Chef der Grünen Jugend selten zurück. Für watson schreibt er nach der zunächst gescheiterten Wahl des neuen Bundeskanzlers über Friedrich Merz – und darüber, warum er auch mit Blick auf einige Minister:innen nur den Kopf schütteln kann.

Direktlink

#bundeskanzler #falsche #falschen #friedrich #watson

Jakob Blasel kritisiert Friedrich Merz in seinem Gastbeitrag scharf

Hier schreibt der Grüne-Jugend-Chef über seine Meinung zu Friedrich Merz.

watson - Politik

Rente mit 57 Jahren? Online kursiert falsche Behauptung zu ukrainischen Geflüchteten in Deutschland

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Faktencheck

Rente mit 57 Jahren? Online kursiert falsche Behauptung zu ukrainischen Geflüchteten in Deutschland

Geflüchtete aus der Ukraine sollen angeblich zehn Jahre früher als Deutsche in Rente gehen dürfen und das, ohne einzuzahlen. Beides stimmt nicht.

von Paulina Thom

25. April 2025

Anders als aktuell auf Tiktok und Facebook behauptet, können ukrainische Geflüchtete nicht zehn Jahre früher als Deutsche in Rente gehen (Symbolbild: K. Schmitt / Fotostand / Picture Alliance)
Behauptung

Ab 1. Juni zahle Deutschland die Rente für geflüchtete Frauen aus der Ukraine ab 57,5 Jahren sowie Männer ab 60 Jahren. Deutsche müssten bis 67 arbeiten. Die in dieser Zeit erarbeiteten Rentenversicherungs-Beiträge würden an Menschen ausgereicht, die hier niemals eingezahlt hätten.

Aufgestellt von: Beiträgen auf Tiktok und Facebook Datum:
05.03.2025

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Falsch
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Falsch. Es gibt keine solche Sonderregelung für ukrainische Geflüchtete. Sie können genau wie Deutsche frühestens mit 63 in Rente gehen. Einen Rentenanspruch in Deutschland haben sie nur dann, wenn sie mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben.

Seit rund drei Jahren heißt es regelmäßig in Sozialen Netzwerken, ukrainische Geflüchtete in Deutschland würden von einer angeblichen Sonderregelung bei der Rente profitieren. Im Unterschied zu Deutschen, die bis 67 Jahren arbeiten müssten, dürften ukrainische Frauen bereits mit 57,5 Jahren und Männer mit 60 Jahren in Rente gehen, heißt es. Außerdem würden sie eine Rente erhalten, obwohl sie hier niemals in die Rentenkasse eingezahlt hätten. Aktuelle Beiträge mit der Behauptung kursieren auf Facebook und Tiktok und erreichen teils über hunderttausend Aufrufe.

In den Kommentaren herrscht Unverständnis, manche Nutzerinnen und Nutzer sind wütend auf die geschäftsführende Regierung oder die „Altparteien“. Doch es gibt keine solche Sonderregelung bei der Rente für ukrainische Geflüchtete und sie ist laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auch nicht geplant. 

Auf Tiktok erreicht ein Beitrag mit der falschen Behauptung über die Rente von Geflüchteten aus der Ukraine über hunderttausend Aufrufe (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Falsche Behauptung über Rente von Ukrainern kursiert seit April 2022 

In manchen Beiträgen wird als Quelle für die angebliche Sonderregelung eine Angabe des MDR genannt. Wir berichteten darüber im Mai 2022. Der Sender teilte damals in einem die falsche Information, löschte den Kommentar später und korrigierte diesen mehrfach. Die Falschinformation kursierte bereits einige Wochen zuvor: Wir fanden sie erstmals in einem Beitrag auf Telegram vom 13. April 2022 – damals hieß es fälschlicherweise, die Ampel-Koalition habe dies so entschieden und eine entsprechende Anweisung an die Jobcenter verschickt. 

Trotz der Richtigstellung durch den MDR hält sich die Behauptung weiter hartnäckig im Netz. Im September 2023 reagierte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit einem eigenen Faktencheck – Gundula Sennewald aus der Pressestelle der DRV schreibt uns auf Nachfrage, dass dieser inhaltlich weiter Bestand hat. 

Ukrainische Geflüchtete können genau wie Deutsche frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen

Demnach ist es falsch, dass ukrainische Geflüchtete in Deutschland bis zu zehn Jahre früher Rente erhalten als Deutsche. „Für den Bezug einer deutschen Rente gilt für Ausländer dasselbe Rentenrecht und dasselbe Renteneintrittsalter wie für deutsche Staatsbürger“, heißt es im Faktencheck. Ukrainische Geflüchtete können also – genau wie deutsche Staatsbürger – unter entsprechenden Abschlägen frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen, sofern 35 Beitragsjahre vorliegen. 

Auch eine Sprecherin des BMAS schreibt uns auf Nachfrage: „Es gibt kein gesondertes Renteneintrittsalter für Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Deutschland leben und es ist auch nichts derartiges geplant.“ Wir haben auch die CDU und die SPD, die sich im April 2025 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt haben, angefragt. Von der SPD heißt es, die Behauptungen seien falsch, von der CDU erhielten wir bis zur Veröffentlichung keine Rückmeldung. Im Koalitionsvertrag findet sich eine solche Regelung jedenfalls nicht. 

Nein, Geflüchtete aus der Ukraine erhalten keine Rente ohne Beitragszahlungen

Es stimmt auch nicht, dass ukrainische Geflüchtete eine Rente erhalten, obwohl sie in Deutschland keine Beiträge gezahlt haben. Grundsätzlich gilt: Jeder in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer zahlt in die DRV ein. Auch Ausländer können deutsche Rentenansprüche erwerben, wie der DRV im Faktencheck erklärt. Diese entstehen aber frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlung und dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters.

Arbeitszeit im Ausland kann auf die fünf Jahre Mindestversicherungszeit nur angerechnet werden, wenn es sich um ein EU-Mitgliedsland handelt oder das Land mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Seit Dezember 2023 gibt es Beitrittsverhandlungen mit der EU, EU-Mitglied ist die Ukraine aber nicht. Ein Sozialversicherungsabkommen wurde zwar 2018 von Deutschland unterzeichnet und 2020 beschlossen, jedoch bislang nicht von der Ukraine ratifiziert. Laut BMAS gibt es keine öffentlich bekannten Pläne oder Fristen seitens der ukrainischen Regierung, wann die Ratifizierung erfolgen soll.

Nur bei einem sehr kleinen Personenkreis unter den ukrainischen Geflüchteten werden Arbeitszeiten in der Ukraine angerechnet, und zwar bei den nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannten Spätaussiedlern. Auch hier gelten laut DRV die „üblichen Altersgrenzen“.

Einen Überblick mit allen Faktenchecks von uns zum Krieg in der Ukraine finden Sie hier.

Redigatur: Max Bernhard, Gabriele Scherndl

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Faktencheck der Deutschen Rentenversicherung, 18. September 2023: Link (archiviert)

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Author: Paulina Thom

#behauptung #falsche #jahren #kursiert #online #rente #ukrainischen

Merz und Schuldenbremse: Falsche Wahlversprechen sind keine Wählertäuschung nach Strafgesetz

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Bundestagswahl 2025

Merz und Schuldenbremse: Falsche Wahlversprechen sind keine Wählertäuschung nach Strafgesetz

Weil die CDU an der Schuldenbremse festhalten wollte und Merz nun ein Sondervermögen durchsetzt, bringen manche das Strafgesetz ins Spiel. Doch bei Paragraf 108a geht es nicht um falsche Wahlversprechen.

von Gabriele Scherndl

20. März 2025

Friedrich Merz im Bundestag – der CDU-Politiker setzt eine Verfassungsänderung durch, die eine Reform der Schuldenbremse möglich macht. (Quelle: Ebrahim Noroozi / Associated Press / Picture Alliance ) Behauptung

Friedrich Merz habe sich mit seinen Entscheidungen zur Schuldenbremse des Paragrafen 108a im Strafgesetzbuch – der Wählertäuschung – strafbar gemacht.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
07.03.2025

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Falsch. Laut Fachleuten geht es beim Straftatbestand der Wählertäuschung (Paragraf 108a StGB) nicht um Wahlversprechen, sondern um eine Beeinflussung bei der konkreten Abstimmung – etwa, wenn jemand dazu gebracht wird, den Stimmzettel durch Unterschrift ungültig zu machen.

Am 18. März 2025 beschloss der Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes und damit eine Reform der Schuldenbremse. Diese Entscheidung scheint jedoch nicht zu den Aussagen der CDU/CSU und ihrem Bundesvorsitzenden Friedrich Merz zu passen, die noch im Bundestagswahlkampf fielen. Grund für einige, einen Verstoß gegen das Strafrecht zu wittern.

Auf Tiktok, Instagram und X wird vielfach Paragraf 108a des Strafgesetzbuches – Wählertäuschung – zitiert: „Wer durch Täuschung bewirkt, daß [sic] jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt“, erhält demnach eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft. 

Doch laut Einschätzung von Fachleuten greift der Paragraf nicht, wenn es um Wahlversprechen geht. 

Auf Tiktok und anderen Plattformen wird dem Unionsvorsitzenden Friedrich Merz die Straftat der Wählertäuschung unterstellt – doch der Paragraf greift laut Fachleuten bei Wahlversprechen nicht (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Strafanzeige alleine ist kein Beleg für eine Straftat

Unter den Verbreitern der Behauptung fallen gleich zwei Anwälte mit ihren Beiträgen auf X auf. Tobias Ulbrich ist eigenen Angaben nach Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht in Düsseldorf. Er kandidierte zur Bundestagswahl für die rechtskonservative Partei Bündnis Deutschland und schreibt Anfang März auf X, es sei Rechtsmissbrauch passiert. Er argumentiert, dass die CDU in ihrem Wahlprogramm vor der Bundestagswahl an der Schuldenbremse festgehalten hatte, ab dem ersten Tag nach der Wahl aber exakt das Gegenteil tat. 

Mathias Markert, Anwalt in München, gibt an, wegen Verdachts auf Wählertäuschung gemäß Paragraf 108a Strafgesetzbuch eine Anzeige gegen Merz gestellt zu haben. Das wiederum griff etwa der auf. Eine Anzeige sagt jedoch noch nichts darüber aus, ob eine Straftat begangen wurde – die Polizei leitet erst dann ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie einen Anfangsverdacht sieht. Die Staatsanwaltschaft Berlin antwortete bis zur Veröffentlichung nicht auf eine Anfrage dazu.

Markert bleibt nach Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck bei der Rechtsauffassung, dass der Schutzzweck des Paragrafen die Wählertäuschung, die Merz seiner Ansicht nach begangen habe, umfasse. Ulbrich antwortete bis Redaktionsschluss nicht auf eine Anfrage.

CDU war lange gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse

Jahrelang betonten Merz und die Union, die Schuldenbremse nicht lockern zu wollen. Im November 2024 sagte Merz jedoch, unter bestimmten Bedingungen könne man über eine Reform „selbstverständlich reden“. Im Wahlprogramm der Union zur Bundestagswahl 2025 hieß es dann allerdings: „Wir halten an der Schuldenbremse des Grundgesetzes fest“. Demnach gilt, Deutschland darf jährlich neue Schulden in Höhe von maximal bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts machen. 

Nach der Wahl brachten CDU und SPD eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg, die die Schuldenbremse reformieren soll. Nach Zustimmung des Bundestags muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Sollte die Änderung durchgehen, könnten künftig die Kosten für Verteidigung und Sicherheit ab einer bestimmten Höhe von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Außerdem soll ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz bereitgestellt werden und die Bundesländer sollen künftig zusammen Kredite bis zu einer bestimmten Höhe aufnehmen dürfen.

Paragraf 108a Strafgesetzbuch greift laut Fachleuten nicht bei falschen Wahlversprechen

Dass Merz nun eine Reform der Schuldenbremse durchsetzen will, ist aber laut Fachleuten keine Wählertäuschung nach dem Strafgesetzbuch. In einem Beitrag aus 2013 in der Zeitschrift für Wahlorganisation und Wahlrecht schreibt Karoline Starkgraff, die Strafrecht an der Polizeiakademie Hamburg lehrt: „Umgangssprachlich mag der Laie unter ‚Wählertäuschung‘ nicht eingehaltene Wahlversprechen vermuten. Diese zum Teil subjektiv empfundenen, zum Teil offensichtlichen Abweichungen von Wahlwerbeaussagen sind allenfalls politisch, nicht strafrechtlich erfassbar.“

Das hat sich seither auch nicht geändert, wie eine Experten-Einschätzung auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck zeigt. Dominik Lück ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und publizierte auch zu Wahlrechtsthemen, er schreibt: Der Paragraf habe nicht das Ziel „den Wähler in seiner Willensbildungsfreiheit zu schützen“, sondern stelle ein Verhalten unter Strafe, bei dem ein Wähler dazu gebracht wird ein seinem Willen nicht entsprechendes Feld im Wahlzettel anzukreuzen, durch Anbringen mehrerer Kreuze ungültig zu wählen oder eine Handlung vorzunehmen, von der er nicht erkennt, dass sie eine Wahl bedeutet. Als Beispiel nennt Lück eine Situation, in der etwa die Betreuungsperson einer sehbehinderten Person deren Stift beim Wählen in ein anderes Feld führt, als diese es beabsichtigt. 

So heißt es auch im Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 2021, die praktische Bedeutung des Paragrafen liege im Schutz von „auf Rat oder Hilfe bei der Abstimmung angewiesener Personen vor Irreführungen hinsichtlich ihrer Willensbildung oder Willensbetätigung“. In dem Kommentar wird ausgeführt: Bei 108a StGB geht es um die „konkrete Abstimmung“, also wenn jemand so getäuscht wird, dass er oder sie zum Beispiel gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt. Wie wir berichteten, macht zum Beispiel eine Unterschrift den eigenen Stimmzettel ungültig. Um Wahlversprechen geht es in den aufgeführten Tathandlungen nicht.

Im Interview mit dem MDR warnt Politikwissenschaftler Albrecht von Lucke davor, Begriffe wie Wahlbetrug oder Wählertäuschung in Zusammenhang mit nicht eingehaltenen Wahlversprechen zu verwenden: „Wenn man den Eindruck erweckt, das wäre irgendwie rechtlich ahnbar, geht man an der Sache vorbei.“

Alle Faktenchecks rund um die Bundestagswahl 2025 lesen Sie hier.

Redigatur: Kimberly Nicolaus, Max Bernhard

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Wahlprogramm der Union zur Bundestagswahl 2025: Link (archiviert)
  • „Straftaten bei Wahlen: Ein Überblick über die §§ 107 bis 108d StGB“, Zeitschrift für Wahlorganisation und Wahlrecht, 1/2013: Link (archiviert)
  • Paragraf 108a, Strafgesetzbuch, Fassung vom 19. März 2025: Link (archiviert)
  • Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 2021: Link (archiviert)

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Author: Gabriele Scherndl

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Merz und Schuldenbremse: Falsche Wahlversprechen sind keine Wählertäuschung nach Strafgesetz

Die CDU wollte an der Schuldenbremse festhalten, Merz beschloss ein Sondervermögen. Doch Wählertäuschung nach Paragraf 108a ist das nicht.

correctiv.org

Kein Gesang für Die Linke: Falsche Tonspur über Videos aus Fußballstadien gelegt

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Bundestagswahl 2025

Kein Gesang für Die Linke: Falsche Tonspur über Videos aus Fußballstadien gelegt

Ein Tiktok-Account verbreitet mehrere Videos, in denen angeblich tausende Menschen in Fußballstadien für die Partei Die Linke das Lied „Wehrt euch, leistet Widerstand“ singen. Doch die Tonspur wurde den Videos nachträglich hinzugefügt – eine bekannte Masche.

von Paulina Thom

17. März 2025

Unter anderem bei diesem Champions-League-Spiel zwischen dem FC Bayern München und Real Madrid im April 2024 sollen Fans einem Video zufolge das Lied „Wehrt euch“ gesungen haben. Das stimmt nicht. (Foto: Ulmer / Pressebildagentur Ulmer / Picture Alliance) Behauptung

In Tiktok-Videos sei zu sehen, wie in Fußballstadien tausende Menschen das Lied „Wehrt euch, leistet Widerstand“ für die Partei Die Linke singen.

Aufgestellt von: Tiktok-Nutzer Datum:
21.02.2025

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Manipuliert
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Manipuliert. Die Tonspur mit dem Lied „Wehrt euch, leistet Widerstand“ wurde den Videos nachträglich hinzugefügt. Die Tonaufnahme stammt ursprünglich von einer Demonstration gegen Rechtsextremismus in Leipzig.

Mehr als eine halbe Million Aufrufe haben zwei Tiktok-Videos (hier und hier) desselben Nutzers kurz vor der Bundestagswahl im Februar erzielt: In Fußballstadien in München und Madrid sollen angeblich zehntausende Fans das Lied „Wehrt euch, leistet Widerstand“ als Unterstützung für die Partei Die Linke gesungen haben. Das Lied wird regelmäßig auf Demonstrationen gegen Rechts gesungen. Doch auch bei zwei Fußballspielen?

In diesen Tiktok-Videos wird behauptet, Fußballfans hätten für die Partei Die Linke das Lied „Wehrt euch, leistet Widerstand“ gesungen. Das stimmt nicht, die Tonspur wurde manipuliert (Quelle: Tiktok; Screenshots und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Nein, bei keinem der beiden Fußballspiele haben zehntausende Fans das entsprechende Lied für Die Linke gesungen. 

Erstes Tiktok-Video zeigt Stadion in Madrid, „Wehrt euch“-Gesang gab es dort nicht

Das erste Tiktok-Video zeigt das Bernabéu-Stadion in Madrid und stammt vom Champions-League-Spiel zwischen Manchester City und Real Madrid am 19. Februar. Zu erkennen ist das an der Bauweise des Stadions und daran, dass im Video auf einem Screen „Playoff“ und „Vuelta“ stehen. „Vuelta“ bedeutet Rückspiel, Real Madrid und Manchester City waren im Februar zum ersten Mal im Playoff – das es in dieser Form auch erst seit der Saison 2024/25 gibt.

Das Tiktok-Video zeigt den Beginn des Spiels, in der Mitte des Spielfelds liegt ein großes rundes Fußballbanner und Spieler sind bislang nicht auf dem Feld. In mehreren Zusammenfassungen sind zu Beginn des Spiels keine solche Gesänge – wie im Video behauptet – zu hören, sondern Musik und andere Fangesänge. Es erscheint zudem unwahrscheinlich, dass spanische und englische Fußballfans ein Lied auf Deutsch anstimmen würden.  

Zweites Tiktok-Video zeigt Allianz-Arena, Tonspur wurde nachträglich ergänzt

Das zweite Tiktok-Video stammt, wie auch im Video angegeben, aus der Allianz Arena in München, wie ein Vergleich mit dem Stadion zeigt. Eine konkrete Partie wird nicht genannt, allerdings ist wieder das runde Fußballbanner in der Mitte des Spielfelds zu sehen. Es muss sich also um ein Champions-League-Spiel handeln, und zwar erneut vor dem Anpfiff. Ab Sekunde Sechs im Video ist in einer Kurve ein großes Banner zu sehen, das den ehemaligen Spieler und Präsidenten des FC Bayern München, Franz Beckenbauer, zeigt. Darunter steht: „Als Dirigent auf dem Feld, bekannt in der ganzen Welt“. Beckenbauer war im Januar 2024 gestorben

Mit diesen Informationen konnten wir die genaue Partie ausmachen: das Champions-League-Spiel zwischen dem FC Bayern München und Real Madrid am 30. April 2024 – das belegen Aufnahmen aus Medienberichten sowie Fanseiten. Bei T-Online heißt es, zu Beginn des Spiels sei in Gedenken an Beckenbauer der Song „Gute Freunde kann niemand trennen“ gespielt worden. Davon, dass das ganze Stadion das Lied „Wehrt euch, leistet Widerstand“ gesungen hätte, steht nichts in der Berichterstattung. Auch in Zusammenfassungen des Spiels ist das Lied nicht zu hören. 

Echte Tonspur stammt von einer Demo gegen Rechtsextremismus in Leipzig im Januar 2024

Bei Tiktok können Nutzerinnen und Nutzer den Ton von Videos mit einem Klick entfernen und durch einen anderen ersetzen. Solche „Trending Audios“ verhelfen zu größerer Reichweite, doch sie können auch den Weg für Manipulationen ebnen. Zuletzt haben wir über zwei Fälle berichtet, in denen Pro-AfD-Accounts diese Technik nutzten, um eine Demonstration und einen Fanmarsch aus dem Kontext zu reißen. 

Wer in den Tiktok-Videos aus den Fußballstadien auf „Originalton“ klickt, landet bei einem Video, das denselben Ton im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen Rechts und die AfD in Berlin zeigt. Doch auch von dort stammt der Originalton nicht, wie wir im Januar 2024 berichteten. Er wurde nachträglich über das Video aus Berlin gelegt, die echte Tonspur von dem Lied „Wehrt euch“ stammt von einer Demonstration gegen Rechtsextremismus in Leipzig im Januar 2024. 

Der Tiktok-Account, der die Videos aus den Fußballstadien verbreitete, reagierte auf unsere Anfrage bis zur Veröffentlichung nicht.

Redigatur: Gabriele Scherndl, Max Bernhard

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Author: Paulina Thom

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Polizei warnt vor falschen Polizisten im Landkreis Hildesheim

Auch die Polizei in Wunstorf hat bereits vor Betrügern gewarnt. Die echten Beamten raten zur Vorsicht.

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Polizei warnt vor falschen Polizisten: Hier müssen Anwohner vorsichtig sein

Auch die Polizei in Wunstorf hat bereits vor Betrügern gewarnt. Die echten Beamten raten zur Vorsicht.