Rente mit 57 Jahren? Online kursiert falsche Behauptung zu ukrainischen GeflĂźchteten in Deutschland
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Rente mit 57 Jahren? Online kursiert falsche Behauptung zu ukrainischen GeflĂźchteten in Deutschland
GeflĂźchtete aus der Ukraine sollen angeblich zehn Jahre frĂźher als Deutsche in Rente gehen dĂźrfen und das, ohne einzuzahlen. Beides stimmt nicht.
von Paulina Thom
25. April 2025
Anders als aktuell auf Tiktok und Facebook behauptet, kĂśnnen ukrainische GeflĂźchtete nicht zehn Jahre frĂźher als Deutsche in Rente gehen (Symbolbild: K. Schmitt / Fotostand / Picture Alliance)Behauptung
Ab 1. Juni zahle Deutschland die Rente fßr geflßchtete Frauen aus der Ukraine ab 57,5 Jahren sowie Männer ab 60 Jahren. Deutsche mßssten bis 67 arbeiten. Die in dieser Zeit erarbeiteten Rentenversicherungs-Beiträge wßrden an Menschen ausgereicht, die hier niemals eingezahlt hätten.
Aufgestellt von: Beiträgen auf Tiktok und Facebook Datum:05.03.2025 Bewertung
Falsch
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Falsch. Es gibt keine solche Sonderregelung fßr ukrainische Geflßchtete. Sie kÜnnen genau wie Deutsche frßhestens mit 63 in Rente gehen. Einen Rentenanspruch in Deutschland haben sie nur dann, wenn sie mindestens fßnf Jahre Beiträge eingezahlt haben.
Seit rund drei Jahren heiĂt es regelmäĂig in Sozialen Netzwerken, ukrainische GeflĂźchtete in Deutschland wĂźrden von einer angeblichen Sonderregelung bei der Rente profitieren. Im Unterschied zu Deutschen, die bis 67 Jahren arbeiten mĂźssten, dĂźrften ukrainische Frauen bereits mit 57,5 Jahren und Männer mit 60 Jahren in Rente gehen, heiĂt es. AuĂerdem wĂźrden sie eine Rente erhalten, obwohl sie hier niemals in die Rentenkasse eingezahlt hätten. Aktuelle Beiträge mit der Behauptung kursieren auf Facebook und Tiktok und erreichen teils Ăźber hunderttausend Aufrufe.
In den Kommentaren herrscht Unverständnis, manche Nutzerinnen und Nutzer sind wĂźtend auf die geschäftsfĂźhrende Regierung oder die âAltparteienâ. Doch es gibt keine solche Sonderregelung bei der Rente fĂźr ukrainische GeflĂźchtete und sie ist laut Bundesministerium fĂźr Arbeit und Soziales (BMAS) auch nicht geplant.
Auf Tiktok erreicht ein Beitrag mit der falschen Behauptung Ăźber die Rente von GeflĂźchteten aus der Ukraine Ăźber hunderttausend Aufrufe (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Falsche Behauptung Ăźber Rente von Ukrainern kursiert seit April 2022
In manchen Beiträgen wird als Quelle fĂźr die angebliche Sonderregelung eine Angabe des MDR genannt. Wir berichteten darĂźber im Mai 2022. Der Sender teilte damals in einem die falsche Information, lĂśschte den Kommentar später und korrigierte diesen mehrfach. Die Falschinformation kursierte bereits einige Wochen zuvor: Wir fanden sie erstmals in einem Beitrag auf Telegram vom 13. April 2022 â damals hieĂ es fälschlicherweise, die Ampel-Koalition habe dies so entschieden und eine entsprechende Anweisung an die Jobcenter verschickt.
Trotz der Richtigstellung durch den MDR hält sich die Behauptung weiter hartnäckig im Netz. Im September 2023 reagierte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit einem eigenen Faktencheck â Gundula Sennewald aus der Pressestelle der DRV schreibt uns auf Nachfrage, dass dieser inhaltlich weiter Bestand hat.
Ukrainische GeflĂźchtete kĂśnnen genau wie Deutsche frĂźhestens mit 63 Jahren in Rente gehen
Demnach ist es falsch, dass ukrainische GeflĂźchtete in Deutschland bis zu zehn Jahre frĂźher Rente erhalten als Deutsche. âFĂźr den Bezug einer deutschen Rente gilt fĂźr Ausländer dasselbe Rentenrecht und dasselbe Renteneintrittsalter wie fĂźr deutsche StaatsbĂźrgerâ, heiĂt es im Faktencheck. Ukrainische GeflĂźchtete kĂśnnen also â genau wie deutsche StaatsbĂźrger â unter entsprechenden Abschlägen frĂźhestens mit 63 Jahren in Rente gehen, sofern 35 Beitragsjahre vorliegen.
Auch eine Sprecherin des BMAS schreibt uns auf Nachfrage: âEs gibt kein gesondertes Renteneintrittsalter fĂźr Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Deutschland leben und es ist auch nichts derartiges geplant.â Wir haben auch die CDU und die SPD, die sich im April 2025 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt haben, angefragt. Von der SPD heiĂt es, die Behauptungen seien falsch, von der CDU erhielten wir bis zur VerĂśffentlichung keine RĂźckmeldung. Im Koalitionsvertrag findet sich eine solche Regelung jedenfalls nicht.
Nein, GeflĂźchtete aus der Ukraine erhalten keine Rente ohne Beitragszahlungen
Es stimmt auch nicht, dass ukrainische Geflßchtete eine Rente erhalten, obwohl sie in Deutschland keine Beiträge gezahlt haben. Grundsätzlich gilt: Jeder in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer zahlt in die DRV ein. Auch Ausländer kÜnnen deutsche Rentenansprßche erwerben, wie der DRV im Faktencheck erklärt. Diese entstehen aber frßhestens nach fßnf Jahren Beitragszahlung und dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters.
Arbeitszeit im Ausland kann auf die fßnf Jahre Mindestversicherungszeit nur angerechnet werden, wenn es sich um ein EU-Mitgliedsland handelt oder das Land mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Seit Dezember 2023 gibt es Beitrittsverhandlungen mit der EU, EU-Mitglied ist die Ukraine aber nicht. Ein Sozialversicherungsabkommen wurde zwar 2018 von Deutschland unterzeichnet und 2020 beschlossen, jedoch bislang nicht von der Ukraine ratifiziert. Laut BMAS gibt es keine Üffentlich bekannten Pläne oder Fristen seitens der ukrainischen Regierung, wann die Ratifizierung erfolgen soll.
Nur bei einem sehr kleinen Personenkreis unter den ukrainischen GeflĂźchteten werden Arbeitszeiten in der Ukraine angerechnet, und zwar bei den nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannten Spätaussiedlern. Auch hier gelten laut DRV die âĂźblichen Altersgrenzenâ.
Einen Ăberblick mit allen Faktenchecks von uns zum Krieg in der Ukraine finden Sie hier.
Redigatur: Max Bernhard, Gabriele Scherndl
Die wichtigsten, Ăśffentlichen Quellen fĂźr diesen Faktencheck:
- Faktencheck der Deutschen Rentenversicherung, 18. September 2023: Link (archiviert)
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Author: Paulina Thom
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