Zum gestrigen Urteil zur #eID-Abstimmung: es ist absolut nachvollziehbar, dass die Abstimmung wegen der Swisscom-Spende nicht wiederholt wird (auch wenn die Spende per se natürlich sehr stossend ist, schliesslich geht es hier auch um ein indirektes Geschäftsfeld der Swisscom).
Was ich eher fragwürdig finde: die Eintretensdiskussion unter den Bundesrichter:innen weil der Eintrag auf der EFK-Website bereits "publik" war im August. (und die Frage damit aufgeworfen wurde, inwiefern die Stimmrechtsbeschwerde kurz vor der Abstimmung Ende September noch legitim war)
Ich hatte den Eintrag zufällig im August gesehen in meiner Recherche zur #eID, ihn jedoch als nicht wichtig genug eingeschätzt. Ich hätte diese Website sonst nie und nimmer konsultiert. Man muss ja auch mehrere Tabs erst aufklappen, um diesen zu entdecken.
Was somit als "publik" gilt und was nicht...welche Website in der Theorie eine Öffentlichkeit und ein Publikum hätte, und welche nicht...ist eine interessante Grundsatzfrage in Zeiten digitaler fragmentierten Öffentlichkeiten.