#Rundfunkbeitrag vor dem #BVerwG
» Der öffentlich-rechtliche Rundfunk #örr schuldet fĂŒr den Beitrag eine Gegenleistung. Die #Verwaltungsgericht|e sehen diese Gegenleistung bisher darin, dass der Empfang der Programme und #Telemedien|angebote ermöglicht wird. Es soll nicht die QualitĂ€t, sondern nur der Zugang geschuldet sein. Aber: Die geschuldete Gegenleistung ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag einschl. der QualitĂ€tsvorgabe des § 26 #MStV, wonach die Sendeanstalten alle gesellschaftlich relevanten KrĂ€fte und Themen angemessen zur Geltung bringen mĂŒssen.
Das fĂŒr den 15.10.2025 angekĂŒndigte Urteil wird spannend... Ich teile sicher nicht die politische Haltung der KlĂ€gerin, sehe aber ebenfalls Defizite bei der #PluralitĂ€t.
Ăffentlicher Rundfunk in der Kritik: "Alle gesellschaftlich relevanten KrĂ€fte mĂŒssen zu Wort kommen"
Eine Frau klagt vor dem BVerwG, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen will â die öffentlich-rechtlichen Sender berichteten nicht ausgewogen. Das ist nicht bloĂ Populismus, meint Hubertus Gersdorf.


