#Rundfunkbeitrag vor dem #BVerwG
» Der öffentlich-rechtliche Rundfunk #örr schuldet für den Beitrag eine Gegenleistung. Die #Verwaltungsgericht|e sehen diese Gegenleistung bisher darin, dass der Empfang der Programme und #Telemedien|angebote ermöglicht wird. Es soll nicht die Qualität, sondern nur der Zugang geschuldet sein. Aber: Die geschuldete Gegenleistung ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag einschl. der Qualitätsvorgabe des § 26 #MStV, wonach die Sendeanstalten alle gesellschaftlich relevanten Kräfte und Themen angemessen zur Geltung bringen müssen.
Das für den 15.10.2025 angekündigte Urteil wird spannend... Ich teile sicher nicht die politische Haltung der Klägerin, sehe aber ebenfalls Defizite bei der #Pluralität.
Öffentlicher Rundfunk in der Kritik: "Alle gesellschaftlich relevanten Kräfte müssen zu Wort kommen"
Eine Frau klagt vor dem BVerwG, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen will – die öffentlich-rechtlichen Sender berichteten nicht ausgewogen. Das ist nicht bloß Populismus, meint Hubertus Gersdorf.


