Die Bundesregierung will den #Wolf đŸș in das #Bundesjagdgesetz aufnehmen.
Die Jagdzeit im Sommer zielt vor allem auf die Welpen. 

KĂŒnftig sollen Wölfe regulĂ€r bejagt werden.
Diese Gesetzesnovelle löst nicht die Herausforderungen im Nebeneinander von Menschen, Weidetieren und Wölfen. Sie verschÀrft Konflikte, gefÀhrdet den #Artenschutz und bricht europÀisches #Naturschutzrecht.

Wir fordern #Herdenschutz statt Jagd.
Du auch? Dann unterzeichne die #Petition. ✍

https://weact.campact.de/petitions/herdenschutz-statt-wolfsjagd-stoppt-die-novelle-des-bundesjagdgesetzes

Herdenschutz statt Wolfsjagd – Stoppt die Novelle des Bundesjagdgesetzes!

Hallo 👋 Kannst Du mir kurz helfen? Die Bundesregierung hat die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz beschlossen – obwohl Herdenschutz wirkt und die Risszahlen sinken. Die LĂ€nder können die Änderung im Jagdrecht noch stoppen. Unterzeichne jetzt ✍

WeAct

@kkarhan

#VerenaHubertz vor #Gericht wegen zig. VerstĂ¶ĂŸe gegen #Baurecht, #Naturschutzrecht, #EURecht, #VertrauensSchutz, #Klimagesetze, Verstoß gegen #Menschenrechte (Ablehnung des #RechtAufWohnen) nach #UNCharta, vermutlich auch #Korrution & #VorteilsgewĂ€hrung (#ImmoWirtschaft) .. TrĂ€umchen. đŸ«Ą

Auch hĂ€ufige #Vögel mĂŒssen die EU-Mitgliedstaaten besser als bislang schĂŒtzen. Zu diesem Urteil kommt der EuropĂ€ische Gerichtshof (#EuGH) – und zeigt erhebliche MĂ€ngel im deutschen #Naturschutzrecht auf. @JohRomberg mit den Einzelheiten: https://www.riffreporter.de/de/umwelt/eugh-urteil-naturschutz-vogelschutz-artenschutz-eu-vogelschutzrichtlinie
EuGH stÀrkt Naturschutz: Auch hÀufige Vogelarten verdienen besonderen Schutz

Richtungsweisendes Urteil aus Straßburg: Der EuropĂ€ische Gerichtshof bekrĂ€ftigt, dass alle heimischen Wildvögel gleichermaßen geschĂŒtzt werden mĂŒssen - unabhĂ€ngig von ihrer PopulationsgrĂ¶ĂŸe.

RiffReporter

Marzahn-Hellersdorf auf Konfrontationskurs beim Naturschutz

„Eine AusgleichsflĂ€che ist eine AusgleichsflĂ€che“, sagt Antje Stavorinus von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN). „Denn AusgleichsflĂ€chen sind per Bundesnaturschutzgesetz rechtlich dauerhaft gegen Wiederbebauung, also Versiegelung zu sichern. Denn diese AusgleichsflĂ€che wurde fĂŒr die Versiegelung der Hellersdorfer Hellen Mitte hergestellt, damit die Versiegelung einen Ausgleich findet“, so Stavorinus weiter. „Es wĂŒrde ja auch niemand auf die Idee kommen, auf dem Berg im Volkspark Friedrichshain ein Schwimmbad zu errichten“, unterstreicht sie.

Stavorinus reagiert damit auf Aussagen der Marzahn-Hellersdorfer BezirksbĂŒrgermeisterin Nadja Zivkovic (CDU) zu den PlĂ€nen fĂŒr den Bau eines Freizeitbads im Jelena-Ć antić-Friedenspark nahe dem U-Bahnhof Kienberg. Zivkovic bestritt am letzten Freitag im MĂ€rz im Sportausschuss des Abgeordnetenhauses, dass es sich bei dem Park um eine AusgleichsflĂ€che handele.

Es handele sich nicht um „Kompensationsmaßnahme von Heller Mitte, sondern es sind die Aushubarbeiten von Heller Mitte“, so die BezirksbĂŒrgermeisterin, die auch fĂŒr Wirtschaftsförderung, Straßen, GrĂŒnflĂ€chen, Umwelt- und Naturschutz, Personal und Finanzen zustĂ€ndig ist. Bei den Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bauten fĂŒr die Internationale Gartenausstellung 2017 handele es sich um einen „Birkenhain, der auch in den Planungen des B-Plans weiterhin als Kompensationsmaßnahme bestehen bleibt, also da haben wir keine Sorge“.

In ihrer Argumentation wirft Zivkovic dann noch die Ausweisung des Wuhletals als Ökokonto-FlĂ€che etwas wild hinein. Beim Ökokonto handelt es sich um  dem Senat gemeldete VorratsflĂ€chen, auf denen Ausgleichsmaßnahmen fĂŒr kĂŒnftige Bauprojekte umgesetzt werden können. Dieses Ökokonto beziehe sich „nicht nur auf den Kienberg, sondern auf das gesamte Wuhletal“, so die BezirksbĂŒrgermeisterin. Das sei auch „die Voraussetzung fĂŒr die Kompensationsmaßnahmen, die fĂŒr das Vorhaben des B-Plans 10-118 notwendig sind“. An der Stelle sei im FlĂ€chennutzungsplan eine GrĂŒnanlage mit bebaubarer SportflĂ€che vorgesehen. „Und dadurch ist das Freibad aus planungsrechtlicher Sicht dort möglich“, so Zivkovic. „Die Typen-Schwimmhalle mit Außenbecken ist dort an der Stelle möglich, ohne dass wir AusgleichsflĂ€chen, die doppelt belegt werden, ĂŒberbauen“, unterstreicht sie.

Auch hier widerspricht Antje Stavorinus deutlich: „Dass die FlĂ€che im FlĂ€chennutzungsplan als SportflĂ€che ausgewiesen ist, Ă€ndert auch nichts an der Festsetzung als AusgleichsflĂ€che. Denn eine SportflĂ€che kann auch eine Wiese oder eine SandflĂ€che, also zum Beispiel ein Bolzplatz oder SpielplĂ€tze mit SportgerĂ€ten sein.“

„Eine SportflĂ€che, die sich in die natĂŒrliche Gestaltung des Parks eingliedert, also nicht darĂŒber hinausragt, dient ja dem Schutzgut Erholung. Es ist jedoch das Maß der Versiegelung, was hier zĂ€hlt, und die wird mit einem Schwimmbad massiv sein“, sagt Stavorinus. Hinzu kĂ€men die Zerschneidungswirkung und die Wirkungen der erhöhten Lage auf die Umgebung, zum Beispiel durch Schall oder Licht.

Der Jelena-Ć antić-Friedenspark sei zudem der Puffer fĂŒr die Wuhle und die dort vorkommenden Tierarten. „Es ist daher wichtig, sich dafĂŒr und fĂŒr den Erhalt der AusgleichsflĂ€che einzusetzen“, so Antje Stavorinus.

Die Aussagen der Marzahn-Hellersdorfer BezirksbĂŒrgermeisterin Nadja Zivkovic sind eine Reaktion auf eine gemeinsame Stellungnahme der Berliner NaturschutzverbĂ€nde in der BLN im Rahmen der frĂŒhzeitigen Beteiligung beim in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan fĂŒr ein Freibad im Jelena-Ć antić-Friedenspark. Sie lehnen ihn grundsĂ€tzlich ab.

Denn mit der Realisierung des B-Plans wĂŒrde eine festgesetzte GrĂŒnflĂ€che, die zugleich Ausgleichs- sowie Ökokonto-FlĂ€che ist, versiegelt. Zudem handelt es sich beim vorgelegten Bebauungsplan um einen sogenannten Angebots-Bebauungsplan, der also ohne ein konkretes Bauvorhaben vom Bezirk aufgestellt wird. Er diene somit lediglich der Sicherung bzw. „Freimachung“ einer FlĂ€che fĂŒr eine beliebige Bebauung und begrĂŒndet somit kein ĂŒberwiegend öffentliches Interesse an einem konkreten Bauvorhaben und damit auch keinen Eingriff in die festgesetzten Ausgleichs- und ErsatzflĂ€chen. Es könnte trotz Festsetzung des B-Plans mehrere Jahre bis Jahrzehnte dauern, bis ein Schwimmbad ĂŒberhaupt geplant und errichtet wird.

Denn die Berliner BĂ€derbetriebe haben aufgrund der HaushaltskĂŒrzungen bereits mitgeteilt, dass sie kein Geld fĂŒr die Aufrechterhaltung der Freibadsaison in der bisherigen Form (keine beheizten Becken, vorzeitiges Ende der Freibadsaison im September) haben. Woher soll dann das Geld fĂŒr die Errichtung eines neuen Bades kommen? Somit besteht auch keine Dringlichkeit fĂŒr die Festsetzung des B-Plans und somit kein ĂŒberwiegend öffentliches Interesse, da unklar ist, wann ein solcher B-Plan Schwimmbad realisiert werden könnte.

„Bemerkenswert ist, dass mit dem Jelena-Ć antić-Friedenspark eine KompensationsflĂ€che und Berliner Ökokonto-FlĂ€che zur Bebauung freigegeben werden soll“, hieß es in der Pressemitteilung.

AusgleichsflĂ€chen sind jedoch nach dem Bundesnaturschutzgesetz dauerhaft zu erhalten. Die festgesetzte AusgleichsflĂ€che mĂŒsste daher bei Inanspruchnahme in Berlin doppelt kompensiert werden. Es mĂŒssten also allein fĂŒr die bebaute FlĂ€che mindestens 28.000 Quadratmeter, fĂŒr die GesamtflĂ€che des Freibads eher 62.000 Quadratmeter, entsiegelt und renaturiert werden. Frau Zivkovic hat offengelassen, ob eine solch große FlĂ€che zur VerfĂŒgung steht. Alternativ, wenn diese Kompensation nicht möglich ist, mĂŒssten die HĂ€user der Hellen Mitte wieder abgerissen werden, da die festgesetzte KompensationsflĂ€che mit dem Schwimmbad anderweitig genutzt werden wĂŒrde.

In Marzahn-Hellersdorf stĂŒnden zahlreiche andere FlĂ€chen zur Errichtung eines Freizeitbads zur VerfĂŒgung. Beispielsweise Gewerbeparks wie der Cleantech-Business-Park oder der Georg-Knorr-Park, aber auch das ehemalige Wernerbad sellbst. Denn das fĂŒr das ehemalige Wernerbad angestrebte Bauvorhaben wurde seit Stilllegung des Bades nicht vorangetrieben. Es liegt noch nicht einmal ein Bauantrag vor. Somit könnte bspw. die bisher „reine Interessensbekundung“: Errichtung eines Pflegeheims, rĂŒckabgewickelt und das alte Bad am See saniert und wieder eröffnet werden.

„Eine tatsĂ€chliche AlternativenprĂŒfung zur Bebauung des Jelena- Ć antić-Parks mit Vorlage der Wirtschaftlichkeitsberechnungen fand gar nicht statt“, kritisiert Antje Stavorinus. Eine solche AlternativenprĂŒfung mĂŒsse aber laut Gerichtsurteil erfolgen (Az 5 S 2371/21 des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-WĂŒrttemberg vom 05.10.2023). Laut Urteil sind „Alternativen auch dann zumutbar und zu ergreifen, wenn sie nicht die wirtschaftlichsten sind, das Planungs-Ziel jedoch annĂ€hernd erreicht werden kann und die Alternative nachhaltig dem Natur- und Artenschutz dient“.

Abgesehen von der grundsĂ€tzlichen Ablehnung des Bebauungsplans finden sich zahlreiche Fehler, Auslassungen, falsche und unvollstĂ€ndige BezĂŒge im Artenschutz-Fachbeitrag. Entsprechende Untersuchungen sind auch in vielen Punkten nicht entsprechend der anerkannten Standards durchgefĂŒhrt worden. Keine der floristischen und faunistischen Untersuchungen kann als vollstĂ€ndig angesehen werden.

„Es ist wie so oft eine politische Idee, an erhöhter Stelle ein Schwimmbad zu errichten“, sagt Antje Stavorinus. Man könne auf den Gedanken kommen, dass man sich hier ein Denkmal setzen wolle. „Dabei ist es den politschen Entscheidern egal, ob den BĂŒrgern damit eine weitere GrĂŒnflĂ€che versiegelt wird und somit wieder weniger grĂŒner Erholungsraum zur VerfĂŒgung steht. Es ist ihnen egal, ob dort streng geschĂŒtzte Tiere, wie Amphibien, großer Feuerfalter, Reptilien oder Vögel einen Landlebensraum verlieren.“

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BUNDakademie: Naturschutzrecht

"Einblicke in das Naturschutzrecht" Datum: 10.05.2023  Zeit: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr Kosten: 15 €, fĂŒr BUND Mitglieder kostenlos Beschreibung: Seminar zum Naturschutzrecht, insbesondere zu den sinnvollen Möglichkeiten, und Handlungsmöglichkeiten bei VerstĂ¶ĂŸen. Das Seminar...

BUND - BUND fĂŒr Naturschutz und Umwelt in Deutschland
#Koalitionsausschuss: In Zukunft sollen auch 144 #Autobahnen von â€œĂŒberragendem öffentlichen Interesse“ sein. Das ist kein Meingungsblabla, sondern eine Formulierung fĂŒr das #Naturschutzrecht. Bauprojekte, die gegen #Artenschutz und #Gebietsschutz verstoßen und deswegen nicht zulĂ€ssig sind, können eine Ausnahmegenehmigung aus “zwingenden GrĂŒnden des ĂŒberwiegenden öffentlichen Interesses” erhalten. Was zuvor eine Ausnahme war, wird jetzt zur Regel.
Akkoma

Kolationsausschutz zum #Naturschutzrecht: Geld statt Ausgleich. Der Grundsatz Ausgleich vor Ersatz vor Geld war eine Errungenschaft fĂŒr den #Naturschutz. Wir schaffen gerade den Naturschutz im #Baurecht ab, um den Bau von Autobahnen zu beschleunigen. #Klima, #Massenausterben, egal, Hauptsache #Wirtschaftswachstum.
Akkoma