Bzgl. der
#Freibad-Geschichte hier ein
lesenswerter Artikel von
#LTO.
Was mich allerdings auch hier wieder stört, ist, dass diese Aussage der Juristin Frau Thum nicht weiter eingeordnet wird:
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Thum vermag sich auch in dieser Frage nicht darauf festzulegen, wie ein Gericht entscheiden würde. Es sei aber fraglich, ob gute Deutschkenntnisse für das Baden im Freibad relevant und notwendig sind. "Viele Kleinkinder können überhaupt noch nicht lesen, schreiben oder sprechen", betont die Anwältin. Auch einem muttersprachlich deutschen Kind könne es passieren, dass es unbeaufsichtigt oder versehentlich in zu tiefes Wasser gerät und gerettet werden muss. "Das ist nun einmal Aufgabe der Badebetriebe", so Thum.
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Zwar ist die Badeaufsicht für die Einhaltung der Regeln und für den Notfall da. Am Ende sind aber die badenden Personen verantwortlich, beim Minderjährigen ohne Freischwimmer im Zweifel die Erziehungsberechtigten. Grobe oder wiederholte Verstöße können zum legalen Ausschluss führen.🤷🏼
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/freibad-schwimmbad-deutsch-kenntnisse-heidebad-agg-diskriminierung