📌 Grenzüberbau: Herausgabe ja, Abriss nein
Das OLG Brandenburg stellt klar: Bei überbauten Grundstücksteilen kann die Fläche herauszugeben sein, auch wenn ein Abrissanspruch verjährt ist. Praktisch heißt das: Eigentum bleibt, doch Rückbau muss gesondert und rechtzeitig verlangt werden. #Nachbarrecht #Baurecht #Grundstücksrecht
https://www.ra-kotz.de/herausgabe-einer-grundflaeche-welche-rechte-sie-bei-einem-ueberbau-haben.htm









