#Klimaklagen #EGMR
Grenzziehung #Recht vs #Politik ist aber nicht leicht. #Staaten sind durch #Verfassung, #Menschenrechte, #PariserKlimaAbkommen u.a. gebunden, s. #BVerfG:
Hat Staat #Handlungspflicht, muss er geeignete #Maßnahmen ergreifen, um von #Legislative gesteckte Ziele zu erreichen. Nur in diesem Rahmen können #Gerichte Einhaltung kontrollieren + Bürger*innen mit Erfolg klagen. Ggfl. muss #Justiz mit #Sachverständigen Eignung von Maßnahmen klären.
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