Bevor überhaupt von dem #Existenzminimum also dem Geld für e. Warenkorb, der auch in der Gegenwart als Kostenunterdeckung kalkuliert wird, da verschiedene Posten aus dem Warenkorb herausgerechnet werden, obwohl das #BuVerfG dies kritisierte, die Rede ist, muss v. a. die dahinter stehende #Sozialgesetzgebung & ihre Institution "#BundesagenturFuerArbeit" / #Jobcenter gesehen werden!
Ich lade jeden Menschen dazu ein, zu recherchieren was für juristische Sachverhalte vor den Sozialgerichten landen
Das #BuVerfG hat in seinem durchaus ambivalenten Urteil das "Anhalten von Sozialleistungen" nur als letzte Option gesehen, wenn tatsächlich Erwerbsarbeit gegeben ist, die zugleich #auskoemmlich ist, so daß ein Heraustreten aus dem #SGBII - Bezug möglich ist.
Mir irgendwelchen Minijobs, also fehlender Auskoemmlichkeit, ist diese Vorgabe nicht erfüllt.
Die #Ampelkoalition ignoriert somit im Bezug auf das #SGBII / #Buergergeld bewusst einen Teil des Urteilsspruchs!
Indem eine Partei wie die #SPD es zulässt, dass Desinformation & hetzende Diffamierungen wie der Begriff "Jobverweigerer" gestreut werden & Grundlage einer Verschärfung im #SGBII sind, wo entgegen des Urteils des #BuVerfG kein Existenzminimum gewährt werden wird und damit offiziell #Hungerstrafen Teil einer "#Sozialgesetzgebung" werden, ist aktiv rechte #Realpolitik bedient!
Zumal es im #SGBII ueber die #Buerokratie die formalisierte #Fremdzuschreibung gibt & damit potentiell jeder bedroht ist