Und nun an dieser Stelle noch einmal zur Erinnerung:

Das Urteil des #BVerfG sah lediglich das Anhalten von Sozialleistungen vor, wenn eine Erwerbsarbeit abgelehnt wird, die #auskoemmlich ist und damit den Heraustritt aus der Sozialqual - Verwaltung des SGBII ermöglicht!

#Hungerstrafen um in irgendwelche Pseudo - Minijobs getrieben zu werden, war nicht das Ziel.

Da macht man die Strafe wieder zum Selbstzweck und das ist rechte #Realpolitik!

>Zukunft der Arbeit<

Zusammen mit dem #WZB eine interdisziplinaere Arbeitsgruppe der Leopoldina zum Thema #ZukunftDerArbeit

Derweil hat die #Ampelkoalition nun tatsächlich #Hungerstrafen für das #SGBII beschlossen, denn genau dies bedeutet das Anhalten von Sozialleistungen für komplette 2 Monate bei unterstellter "Verweigerung"...

SGBII - Betroffene haben keine Rücklagen.
Wo das #Existenzminimum entfällt, existiert kein Geld für Lebensmittel, Medikamente...

https://www.leopoldina.org/politikberatung/arbeitsgruppen/zukunft-der-arbeit/

Zukunft der Arbeit

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina berät Politik und Gesellschaft unabhängig zu wichtigen Zukunftsthemen.

Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina

Indem eine Partei wie die #SPD es zulässt, dass Desinformation & hetzende Diffamierungen wie der Begriff "Jobverweigerer" gestreut werden & Grundlage einer Verschärfung im #SGBII sind, wo entgegen des Urteils des #BuVerfG kein Existenzminimum gewährt werden wird und damit offiziell #Hungerstrafen Teil einer "#Sozialgesetzgebung" werden, ist aktiv rechte #Realpolitik bedient!

Zumal es im #SGBII ueber die #Buerokratie die formalisierte #Fremdzuschreibung gibt & damit potentiell jeder bedroht ist

Und zu all dem kommt nun auch noch die zweite massive Verschärfung, welche zu #Hungerstrafen und damit zur Beeinträchtigung der physischen Gesundheit führen wird, weil man utopische 150 Millionen € gerade bei bereits #Armutsbetroffenen einsparen will❗🥶

Das ist als #Politik so #menschenverachtend und hat aus den bereits voran genannten Gründen nichts mit "#Anstand", geschweige denn mit "#Selbstbestimmung" zu tun!

Es droht nun jedem #SGBII - Betroffenen eine bürokratisch
basierte Schädigung!