Und nun an dieser Stelle noch einmal zur Erinnerung:

Das Urteil des #BVerfG sah lediglich das Anhalten von Sozialleistungen vor, wenn eine Erwerbsarbeit abgelehnt wird, die #auskoemmlich ist und damit den Heraustritt aus der Sozialqual - Verwaltung des SGBII ermöglicht!

#Hungerstrafen um in irgendwelche Pseudo - Minijobs getrieben zu werden, war nicht das Ziel.

Da macht man die Strafe wieder zum Selbstzweck und das ist rechte #Realpolitik!

Das #BuVerfG hat in seinem durchaus ambivalenten Urteil das "Anhalten von Sozialleistungen" nur als letzte Option gesehen, wenn tatsächlich Erwerbsarbeit gegeben ist, die zugleich #auskoemmlich ist, so daß ein Heraustreten aus dem #SGBII - Bezug möglich ist.

Mir irgendwelchen Minijobs, also fehlender Auskoemmlichkeit, ist diese Vorgabe nicht erfüllt.
Die #Ampelkoalition ignoriert somit im Bezug auf das #SGBII / #Buergergeld bewusst einen Teil des Urteilsspruchs!

#SoziooekonomischeUngleichheit