Und nun an dieser Stelle noch einmal zur Erinnerung:
Das Urteil des #BVerfG sah lediglich das Anhalten von Sozialleistungen vor, wenn eine Erwerbsarbeit abgelehnt wird, die #auskoemmlich ist und damit den Heraustritt aus der Sozialqual - Verwaltung des SGBII ermöglicht!
#Hungerstrafen um in irgendwelche Pseudo - Minijobs getrieben zu werden, war nicht das Ziel.
Da macht man die Strafe wieder zum Selbstzweck und das ist rechte #Realpolitik!