Die gelbe Linie wär die Zuteilungsgrenze bei 598 Sitzen (der 81. Sitz der Grünen wär der letzte) und die grüne die #Harequote bei 598. Für die Verteilung auf die Landeslisten kann ich also meine alten Grafiken einfach recyceln.
Hier die Unterverteilung der #CDU. Rot sind da alle #Wahlkreise und blau alle Garantiesitze. Grün sind kompensierbare lokale Mindestsitze (aus Sicht der Oberverteilung #Ausgleichsmandate). [2/5]
Das mit den #Grundmandaten ist also - wenn Zeitungskommentaren gefolgt werden kann - natürlich grundgesetzkonform. Denn? .... weil's halt so is, scheint die stichhaltige Begründung zu sein. Und warum drei? Christliches Abendland? Sei's drum.
Wenn es also mit der aktuellen Regelung plus Grundmandatsklausel bleibt, ist die Erststimme eine Stärkung kleiner und regionaler Parteien. Alle ab 5 % Unterstützung in der #Zweitstimme werden dann auf gute Parteiarbeit achten. Werden die Listen dadurch besser? Wahlkreiszugpferde müssten dann auch auf einem verheißungsvollen Listenplatz stehen. Wird spannend.
Das Phänomen der Überhang- und #Ausgleichsmandate im aktuellen wird aber doch nicht nur die #Union in Bayern verursacht sondern generell dadurch, dass es Landeslisten gibt, die mit Stimmen aus den Ländern gewählt werden und demnach Mandate erhalten. BY ist halt besonders auffällig.
Hätte auch Bundeslisten die #Überhangmandate minimieren können? Und wer mit einer anderen Partei eine Fraktion bilden will, muss eine gemeinsame Liste aufstellen? Dann könnte der gewillte Bochumer endlich auch Herrn Söder mit seiner Stimme unterstützen über die Liste.
Also ich liebe ja - das hat nichts mit Argumenten zu tun - das STV-System, die übertragbare Einzelstimme. https://www.wahlrecht.de/lexikon/stv.html