Die CDU will die AfD gar nicht „inhaltlich stellen“.
Die Regierung¹ kann beim BVerfG den Verbotsantrag stellen, und das Gericht könnte entweder zum Schluß kommen, daß die AfD eine Bedrohung für die Demokratie ist, und die Partei verbieten, oder daß sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht beeinträchtigt² und sie eben nicht verbieten. In diesem Fall wäre sie fürderhin ein ganz normaler demokratischer Mitbewerber, mit dem sich die Union inhaltlich auseinandersetzen müßte.
Das will die Union³ nicht. Sie hält die AfD lieber in so einem Limbo-Zustand, in dem mancher sie ggf. nicht wählt, weil sie eben böse™ sein könnte – und die Union hofft, so einen taktischen Vorteil zu haben.
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¹bzw, Bundestag, Bundesrat
²Art. 21 GG
³und ggf andere Parteien


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