„Im #Grundgesetz, Artikel 4, Absatz 3, heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum #Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.““

„Aber auch alle anderen, bis unter 60-jährigen, können jederzeit verweigern. Wenn der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit den Spannungs- oder Verteidigungsfall ausruft, könnte die Bundeswehr schließlich alle 18- bis 60-jährigen Männer einziehen.“

Das sind ja noch zwei Jahre. Ich sollte wohl doch noch verweigern.

#Kriegsdienstverweigerung

https://www.taz.de/!6167908

Kriegsdienstverweigerung: Wie man am besten vorgeht, wenn man nicht zum Bund will

Wer unter keinen Umständen zur Bundeswehr möchte, hat gute Chancen auf eine Kriegsdienstverweigerung. Doch die Begründung muss gut überlegt sein.

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH