Männer bis 45 dürfen nur mit Erlaubnis der Bundeswehr länger als drei Monate Deutschland verlassen!

Eine seit Jahrzehnten bestehende Regelung, die mit Aussetzunge der Wehrpflicht vor einigen Jahren deaktiviert worden war, ist seit wenigen Monaten wieder in Kraft: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen", wenn sie länger als drei Monate die BRD verlassen möchten, ohne sich dauerhaft im Ausland niederzulassen.

(§ 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz).

Allerdings ist eine Verletzung aktuell nicht mit Sanktionen belegt.

Das belegt einmal mehr, die offene, wie die stille innere Aufrüstung nimmt Fahrt auf.

Wehr- und Kriegsdienstverweigerung ist notwendiger denn je!

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

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WPflG - Wehrpflichtgesetz

Dazu passend hat der Bundesgerichtshof vor einem Jahr so nebenbei erklärt: "Dabei erscheinen sogar weitergehende verfassungsimmanente Einschränkungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell nicht undenkbar."

(4 ARs 11/24, Beschluss 16.01.2025, hier: Rz 50)

Auch wenn das nur eine Nebenbemerkung war, es ging eigentlich um die Auslieferung eines ukrainischen Mannes an die Ukraine, weist der Beschluss doch auch in die selbe Richtung wie das Verbot Deutschland länger als drei Monate zu verlassen.

Zur verfassungsrechtlichen Kritik an der BGH-Entscheidung
https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/

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Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten

 

Verfassungsblog
@breakdownthewalls
Warum soll denn bitte Wehr- und Kriegsdienstverweigerung wichtig sein? Wir haben eine Verteidigungsarmee. Wo ist das Problem andere zu beschützen, sich für andere einzusetzen, wenn es einen kriegerischen Angriff auf uns oder andere europäische Länder gibt?

@ditol

Dass Deutschland eine reine Verteidigungsarmee sei, das wird gerne erzählt, aber Deutschland beteiligt sich ganz offiziell an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen (Irakkrieg). Seinerzeit verweigerte ein Soldat die Beteiligung, wurde dafür degradiert, was das Bundesverwaltungsgericht beanstandete.

Davon abgesehen steht die Bundeswehr in einer ungebrochenen Kontinuität zur mörderischen Wehrmacht. Wie sehr der Rechtsextremismus in ihr verankert ist, zeigen die vielen 'Einzelfälle', bis hinein in die Eliteeinheiten.

Erinnerst Du Dich an das KSK, in welchem oberste Vorgesetzte selbst ganz offen den Bezug zur Wehrmacht herstellten und förderten. Mir fällt da General a.D. Günzel ein, als Person und dessen Buch 'Geheime Krieger'. Abgesehen davon war das KSK selbst nach offizieller Beurteilung durchsetzt von Rechtsextremen. Das war kein bloßer Zufall, sondern ist strukturell so angelegt.

Das bedeutet, die deutsche Bundeswehr kann niemals ohne diese Vergangenheit gelesen und verstanden werden, sie wirkt bis in die Gegenwart fort, so sehr dies Politiker:innen auch leugnen oder jedesmal bagatellisierend von Einzelfällen sprechen mögen.

Jedem Menschen steht zudem das Recht zu, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Dies meine ich nicht nur legalistisch, sondern als existentielle ethische Kategorie. Denn ein Zwang zum Töten verletzt das grundlegende Recht, nicht gegen die eigene, ernsthaft begründete moralische Überzeugung handeln zu müssen. Ein Zwang zu morden ist mit der Menschenwürde unvereinbar.

Mir ist bewusst, dass das Wort vom Mord hier auf Widerspruch stößt, aber am Ende ist es eben nichts anderes, so sehr Menschen an der Idee der moralisch gerechtfertigten Selbstverteidigung festhalten wollen.

Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

https://www.bverwg.de/de/pm/2005/38

Zu General a.D. Günzel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_G%C3%BCnzel?wprov=sfla1

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Pressemitteilung Nr. 38/2005 | Bundesverwaltungsgericht

@breakdownthewalls @ditol ok und du sprichst Menschen das Recht auf Selbstverteidigung ab. Ich bin lieber "Mörder" in deinen Augen, als zuzulassen, dass ich oder andere Unschuldige ermordet werden.

@breakdownthewalls
EDIT: Falsche Rückmeldung von mir. Absatz 3 besagt, dass §3 auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls gilt.

Ähem, §2 Abs. 2:

"Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall."

@ditol @breakdownthewalls und Abs. 3:

"(3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45."

@ditol @breakdownthewalls denke das kommt hier her:

https://www.berliner-zeitung.de/news/neue-wehrpflicht-regel-kaum-beachtete-aenderung-hat-weitreichende-folgen-li.10028539

Bin mir nicht sicher ob die Journalisten das mit Juristen geprüft haben, liest sich im Artikel so als sei das jetzt auch im “Normalzustand” verpflichtend und nicht nur im NATO/Verteidigungsfall.

Neue Wehrpflicht-Regel: Junge Männer dürfen Deutschland nicht mehr länger ohne Genehmigung verlassen

Änderung im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat weitgehend unbemerkt in Kraft. Demnach müssen Millionen Männer vor längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung der Bundeswehr einholen.

Berliner Zeitung

@aritas
Danke.
Die Berliner Zeitung ist eine putinistische Desinformationsschleuder und sollte am besten nicht zitiert werden.

Aber die Änderung des §2 ist wirklich erstaunlich (und erstaunlich sinnlos, v.a. wenn man sie nicht bekannt macht.): https://www.buzer.de/gesetz/5521/al233901-0.htm

Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Eingriff der Bewegungsfreiheit außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls nicht verfassungskonform ist und vom BVerfG gekippt würde, wenn es sich einmal damit befassen müsste. Das sollte mal jemand anstoßen.

@breakdownthewalls @fbausch

Fassung § 2 WPflG a.F. bis 01.01.2026 (geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370)

Text § 2 WPflG a.F. in der Fassung vom 01.01.2026 (geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370)

@ditol @aritas @breakdownthewalls @fbausch dieselbe regelung galt halt schon vor 2011.
Hier ein artikel aus 2022
https://verfassungsblog.de/ausgesetzte-wehrpflicht/
"Tatsächlich sieht § 3 Abs. 2 WPflG bereits vor (auch wenn er außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls aktuell ausgesetzt ist), dass potenziell wehrpflichtige Männer ab Vollendung des 17. Lebensjahres einer Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr bedürfen, wenn sie das Land mehr als drei Monate verlassen wollen, sofern ihre Wehrpflicht nicht nach § 1 Abs. 2 WPflG ausnahmsweise ruht. Als der Grundwehrdienst nicht ausgesetzt war, hätte man mithin vor einem eventuellen Schulaustausch diese Genehmigung einholen müssen (was allerdings nur selten erfolgt sein dürfte). "
Ausgesetzte Wehrpflicht?

 

Verfassungsblog
@breakdownthewalls wieso nur Männer … wo bleibt der Aufschrei?
@breakdownthewalls Könnte ich nochmal zurück, würde ich den "Dienst an der Waffe" nicht mehr verweigern. Gibt einige gute Gründe, sich die Skills mitzunehmen.