Männer bis 45 dürfen nur mit Erlaubnis der Bundeswehr länger als drei Monate Deutschland verlassen!

Eine seit Jahrzehnten bestehende Regelung, die mit Aussetzunge der Wehrpflicht vor einigen Jahren deaktiviert worden war, ist seit wenigen Monaten wieder in Kraft: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen", wenn sie länger als drei Monate die BRD verlassen möchten, ohne sich dauerhaft im Ausland niederzulassen.

(§ 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz).

Allerdings ist eine Verletzung aktuell nicht mit Sanktionen belegt.

Das belegt einmal mehr, die offene, wie die stille innere Aufrüstung nimmt Fahrt auf.

Wehr- und Kriegsdienstverweigerung ist notwendiger denn je!

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

#Bundeswehr #bundeswehrwegtreten #armee #kriegsdienst #wehrdienst #wehrdienstverweigerung #deutschland #ausreise #freitag #karfreitag #Freitagabend #männer #mann #manner

WPflG - Wehrpflichtgesetz

Dazu passend hat der Bundesgerichtshof vor einem Jahr so nebenbei erklärt: "Dabei erscheinen sogar weitergehende verfassungsimmanente Einschränkungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell nicht undenkbar."

(4 ARs 11/24, Beschluss 16.01.2025, hier: Rz 50)

Auch wenn das nur eine Nebenbemerkung war, es ging eigentlich um die Auslieferung eines ukrainischen Mannes an die Ukraine, weist der Beschluss doch auch in die selbe Richtung wie das Verbot Deutschland länger als drei Monate zu verlassen.

Zur verfassungsrechtlichen Kritik an der BGH-Entscheidung
https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/

#bgh #wehrdienst #kriegsdienst #Verweigerung #kdv #Kriegsdienstverweigerer #freitag #karfreitag #deutschland #abend #abendstimmung

Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten

 

Verfassungsblog