Männer bis 45 dürfen nur mit Erlaubnis der Bundeswehr länger als drei Monate Deutschland verlassen!

Eine seit Jahrzehnten bestehende Regelung, die mit Aussetzunge der Wehrpflicht vor einigen Jahren deaktiviert worden war, ist seit wenigen Monaten wieder in Kraft: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen", wenn sie länger als drei Monate die BRD verlassen möchten, ohne sich dauerhaft im Ausland niederzulassen.

(§ 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz).

Allerdings ist eine Verletzung aktuell nicht mit Sanktionen belegt.

Das belegt einmal mehr, die offene, wie die stille innere Aufrüstung nimmt Fahrt auf.

Wehr- und Kriegsdienstverweigerung ist notwendiger denn je!

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

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WPflG - Wehrpflichtgesetz

@breakdownthewalls
Warum soll denn bitte Wehr- und Kriegsdienstverweigerung wichtig sein? Wir haben eine Verteidigungsarmee. Wo ist das Problem andere zu beschützen, sich für andere einzusetzen, wenn es einen kriegerischen Angriff auf uns oder andere europäische Länder gibt?

@ditol

Dass Deutschland eine reine Verteidigungsarmee sei, das wird gerne erzählt, aber Deutschland beteiligt sich ganz offiziell an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen (Irakkrieg). Seinerzeit verweigerte ein Soldat die Beteiligung, wurde dafür degradiert, was das Bundesverwaltungsgericht beanstandete.

Davon abgesehen steht die Bundeswehr in einer ungebrochenen Kontinuität zur mörderischen Wehrmacht. Wie sehr der Rechtsextremismus in ihr verankert ist, zeigen die vielen 'Einzelfälle', bis hinein in die Eliteeinheiten.

Erinnerst Du Dich an das KSK, in welchem oberste Vorgesetzte selbst ganz offen den Bezug zur Wehrmacht herstellten und förderten. Mir fällt da General a.D. Günzel ein, als Person und dessen Buch 'Geheime Krieger'. Abgesehen davon war das KSK selbst nach offizieller Beurteilung durchsetzt von Rechtsextremen. Das war kein bloßer Zufall, sondern ist strukturell so angelegt.

Das bedeutet, die deutsche Bundeswehr kann niemals ohne diese Vergangenheit gelesen und verstanden werden, sie wirkt bis in die Gegenwart fort, so sehr dies Politiker:innen auch leugnen oder jedesmal bagatellisierend von Einzelfällen sprechen mögen.

Jedem Menschen steht zudem das Recht zu, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Dies meine ich nicht nur legalistisch, sondern als existentielle ethische Kategorie. Denn ein Zwang zum Töten verletzt das grundlegende Recht, nicht gegen die eigene, ernsthaft begründete moralische Überzeugung handeln zu müssen. Ein Zwang zu morden ist mit der Menschenwürde unvereinbar.

Mir ist bewusst, dass das Wort vom Mord hier auf Widerspruch stößt, aber am Ende ist es eben nichts anderes, so sehr Menschen an der Idee der moralisch gerechtfertigten Selbstverteidigung festhalten wollen.

Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

https://www.bverwg.de/de/pm/2005/38

Zu General a.D. Günzel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_G%C3%BCnzel?wprov=sfla1

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BVerwG 6 C 1.04, Urteil vom 22. September 2004 | Bundesverwaltungsgericht

@breakdownthewalls @ditol ok und du sprichst Menschen das Recht auf Selbstverteidigung ab. Ich bin lieber "Mörder" in deinen Augen, als zuzulassen, dass ich oder andere Unschuldige ermordet werden.