Dazu passend hat der Bundesgerichtshof vor einem Jahr so nebenbei erklärt: "Dabei erscheinen sogar weitergehende verfassungsimmanente Einschränkungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell nicht undenkbar."
(4 ARs 11/24, Beschluss 16.01.2025, hier: Rz 50)
Auch wenn das nur eine Nebenbemerkung war, es ging eigentlich um die Auslieferung eines ukrainischen Mannes an die Ukraine, weist der Beschluss doch auch in die selbe Richtung wie das Verbot Deutschland länger als drei Monate zu verlassen.
Zur verfassungsrechtlichen Kritik an der BGH-Entscheidung
https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/
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