Beugehaft in Antifa-Ost Prozess in Dresden
Das Oberlandesgericht hat einen 40-järigen Antifaschisten mit 6 Monaten Beugehaft belegt und in Handschellen abführen lassen, da er sich weigerte gegen seine angeklagten Genoss:innen auszusagen.
Damit kommt wieder das schon in RAF- und anderen politischen Prozessen genutzte Werkzeug der Erzwingungshaft zum Einsatz. Wobei das OLG Dresden in der komfortablen Rolle ist, über einen Denunzianten und Kronzeugen zu verfügen, Herrn D., für den schon jetzt an die 10 komplette Verhandlungstage reserviert sind, da er singen wird wie ein Kanarienvogel!
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