„Nicht dauern dazwischen quatschen“- ein selbstgefälliger Antifa-Ost-Richter in Aktion!

Da sitzt er, Joachim Kubista, im bayrischen Augsburg geboren, knapp 62 Jahre alt und erst seit einem halben Jahr Vorsitzender des Staatsschutzsenats am OLG Dresden- und dann gleich mit dem Großverfahren „Antifa-Ost-2“ betraut. Am 39. Verhandlungstag zeigte er sich erneut von seiner selbstgefälligen Seite.

Es ist ein frühlingshafter Dienstag, als heute um kurz nach halb zehn der 37. Prozesstag im "Antifa-Ost-Verfahren" beginnt.

Ich war einer der (sehr) wenigen Zuschauer:innen und hier kann mein Prozessbericht nachgelesen werden.

Wer Interesse und Kapazitäten hat: gerne mal zu dem Prozess gehen, es ist immer spannend und vor allem auch praktizierte Solidarität.

https://de.indymedia.org/node/730459

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Zu dem 38. Prozesstag, mit der dritten Vernehmung des Kronzeugen Domhöver, gibt es nun einen etwas ausführlicheres Bericht:

https://de.indymedia.org/node/730233

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„Macht alles keinen Sinn!“- Kronzeuge im Antifa-Prozess wird weiter befragt! | de.indymedia.org

Antifa-Ost Prozess vor dem OLG Dresden

Zum Wochenstart wird der Prozess vor dem Oberlandesgericht mit der Vernehmung des Kronzeugen Johannes Domhöver fortgesetzt.

Den sieben angeklagten Antifaschist:innen wird vorgeworfen neun Angriffe auf Rechtsextreme von 2018 bis 2023 im Rahmen einer Gruppierung begangen zu haben.

Wie schon im ersten 'Antifa-Ost-Verfahren' tritt auch diesmal der Kronzeuge Domhöver auf. In schwarzer Jacke, blauem Hemd und Jeans, gut bewacht von mehreren vermummten und bewaffneten Polizeikräften wird er zum Zeugenstuhl begleitet.

Domhöver behauptet von sich, Teil einer Gruppierung gewesen zu sein, die Neonazis angegriffen haben.

Heute wurde er bislang zu einem angeblichen 'Großtraining' befragt, wer dort war, wie lange es gedauert hat. Domhöver beeilt sich gefällig zu antworten, und auch über dir Fragen hinaus. Er nennt von sich aus immer und immer wieder Namen, Namen, Namen.

Gegenstand der Vernehmung waren auch angebliche 'Sicherheitsstandards' innerhalb der Gruppe, wie das 'verschleiern von Kommunikation' zB mit Tails, und seine eigene politische Sozialisation.

Hier erscheint bemerkenswert, mit welcher Abfälligkeit er über antifaschistischen Protest spricht: heute finde er vieles davon 'wirr', 'völlig geisteskrank' und vieles hätte mit 'Erlebnis-/Eventkultur' zu tun.

Immer wieder gibt es Gelächter im Publikum, wenn Domhöver selbst eher wirre Äußerungen von sich gibt.

Schweigen scheint er schlecht aushalten zu können, denn immer wieder erzählt er einfach drauflos.

Am Vormittag waren rund dreißig solidarische Besucher:innen im Saal, was, wie regelmäßige Beobachter:innen berichten, schon als richtig viele gelte.

Drei Neonazi sitzen in der letzten Reihe, darunter der mit der Nazi-Szene Anwältin Nicole Schneiders im Auto angereiste Combat-18 Nazi Robin Scheuermann.

Zwei andere Nazis hatten vor Prozessbeginn vor dem Gerichtsgebäude ein schmähendes Banner präsentiert.

Die Domhöver-Vernehmung wird heute weitergehen und es wird Sommer werden, bis die Verteidigung Gelegenheit erhält, ihn gründlich zu befragen, denn Domhöver wird nicht en bloc vernommen, sondern oftmals liegen Wochen zwischen einzelnen Vernehmungen.

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 Beugehaft in Antifa-Ost Prozess in Dresden  

Das Oberlandesgericht hat einen 40-järigen Antifaschisten mit 6 Monaten Beugehaft belegt und in Handschellen abführen lassen, da er sich weigerte gegen seine angeklagten Genoss:innen auszusagen.

Damit kommt wieder das schon in RAF- und anderen politischen Prozessen genutzte Werkzeug der Erzwingungshaft zum Einsatz. Wobei das OLG Dresden in der komfortablen Rolle ist, über einen Denunzianten und Kronzeugen zu verfügen, Herrn D., für den schon jetzt an die 10 komplette Verhandlungstage reserviert sind, da er singen wird wie ein Kanarienvogel!

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1198570.antifaschismus-antifa-ost-prozess-als-zeuge-rein-in-handschellen-raus.html

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Antifa-Ost-Prozess: Als Zeuge rein, in Handschellen raus

Ein Verurteilter aus dem ersten Antifa-Ost-Verfahren in Dresden verweigerte im Nachfolgeprozess die Aussage gegen Gesinnungsgenossen. Das hat harte Konsequenzen.

nd-aktuell.de

Die #Politik verweigert sich derzeit zu vielen Problemen endlich Lösungen anzugehen.

Die #Justiz springt derzeit ein, ob es um zu wenig #Klimaschutz geht,

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/umwelthilfe-klimaklage-regierung-100.html

die Machenschaften von #BigTech sanktioniert werden

https://www.heise.de/news/OLG-Dresden-Metas-Datensammlung-illegal-keine-Revision-zum-BGH-11165785.html

oder einige, sich selbst so bezeichnende #Medien wie #Nius versuchen, den Diskurs zugunsten von Verfassungsfeinden zu verschieben:

https://www.tagesschau.de/inland/rechtsstreit-nius-guenther-100.html

#Danke an
@BVerwG_de #OLGDresden @gerichteSH

Klimaklage gegen Bundesregierung erfolgreich

Die Bundesregierung muss das Klimaschutzprogramm nachbessern. Das 2023 beschlossene Programm reiche nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Geklagt hatte die Umwelthilfe.

tagesschau.de
Danke #OLGDresden
Es ist schon traurig, dass es fast zwei Jahrzehnte brauchte, um diese offensichtlich kriminellen Handlungen als Straftaten zu erkennen.
https://www.heise.de/news/OLG-Dresden-Metas-Datensammlung-illegal-keine-Revision-zum-BGH-11165785.html
OLG Dresden: Metas Datensammlung illegal, keine Revision zum BGH

Metas Datensammlung auf Drittwebseiten ist illegal - in Deutschland erstmals rechtskräftig entschieden. Das OLG Dresden lässt Meta nicht zum Bundesgerichtshof.

heise online

1500 Euro wegen illegaler Überwachung

Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.

Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.

Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.

Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.

Ein Urteil mit Strahlkraft

Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.

Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.

Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.

Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

OLG Dresden: Metas Datensammlung illegal, keine Revision zum BGH

Metas Datensammlung auf Drittwebseiten ist illegal - in Deutschland erstmals rechtskräftig entschieden. Das OLG Dresden lässt Meta nicht zum Bundesgerichtshof.

heise online

Antifa-Ost-Prozess - Solistruktur von Nanuk im Gespräch.

Solidarisch bleiben und sich nicht einschüchtern lassen!

Im sogenannten „Antifa-Ost“-Komplex wird seit einigen Wochen unter anderem gegen Thomas J., bekannt unter seinem Spitznamen Nanuk, vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt. Ihm und sechs weiteren Antifaschist:innen wird vorgeworfen, sich organisiert gegen Neonazis gewehrt zu haben. Diese antifaschistische Praxis wird seitens des Generalbundesanwaltes als „kriminelle Vereinigung“ bezeichnet und mit allen Mitteln die dieser Staat aufbieten kann, strafrechtlich verfolgt.

Im seinem zu Prozessbeginn vorgetragenen Eröffnungsstatement betonte Thomas J. wie notwendig antifaschistischer Selbstschutz sei, wenn rechte Gewalt im Alltag permanent gegenwärtig ist.

Darüber habe ich heute für @RDL mit Sofia sprechen können. Sie ist Teil jener Solidaritätsstrukturen, die Thomas J. durch den Prozess begleiten. Im Interview spricht sie über Repression, deren politische Bedeutung, den Prozessverlauf und darüber, wie Solidarität praktisch aussieht.

https://rdl.de/Nanuk_Antifa_Ost_solistruktur_Sofia_Dezemner_2025_RDL

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Solidarisch bleiben und sich nicht einschüchtern lassen!

Im sogenannten „Antifa-Ost“-Komplex wird seit einigen Wochen unter anderem gegen Thomas J., bekannt unter seinem Spitznamen Nanuk, vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt.

Radio Dreyeckland

Antifaschistischer Selbstschutz ist notwendig! Die ersten Prozesstage im Antifa-Ost-Verfahren

Ein frostiger Prozessbeginn, in einem Großverfahren gegen Antifaschist:innen. Es ist Dienstag, der 25. November 2025, es hat leicht geschneit, die Schilder, „Im Zweifel für die Antifa“ und andere Aufschriften, stehen in den Schneeresten an dem Fahrradständer vor dem bunkerartigen Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden.

Hier ein ausführlicher schriftlicher Prozessbericht:
https://breakdownthewalls.site36.net/2025/11/27/antifaschistischer-selbstschutz-ist-notwendig-die-ersten-prozesstage-im-antifa-ost-verfahren/

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