Beugehaft in Antifa-Ost Prozess in Dresden  

Das Oberlandesgericht hat einen 40-järigen Antifaschisten mit 6 Monaten Beugehaft belegt und in Handschellen abführen lassen, da er sich weigerte gegen seine angeklagten Genoss:innen auszusagen.

Damit kommt wieder das schon in RAF- und anderen politischen Prozessen genutzte Werkzeug der Erzwingungshaft zum Einsatz. Wobei das OLG Dresden in der komfortablen Rolle ist, über einen Denunzianten und Kronzeugen zu verfügen, Herrn D., für den schon jetzt an die 10 komplette Verhandlungstage reserviert sind, da er singen wird wie ein Kanarienvogel!

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1198570.antifaschismus-antifa-ost-prozess-als-zeuge-rein-in-handschellen-raus.html

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Antifa-Ost-Prozess: Als Zeuge rein, in Handschellen raus

Ein Verurteilter aus dem ersten Antifa-Ost-Verfahren in Dresden verweigerte im Nachfolgeprozess die Aussage gegen Gesinnungsgenossen. Das hat harte Konsequenzen.

nd-aktuell.de

@breakdownthewalls Inwiefern dies wegen wahrscheinlich drohender #Selbstbelastung überhaupt zulässig:st wäre ne Frage für's #BVerfG & #EGMR, da #Zeugnisverweigerungsrecht elementar ist!

  • Eine Person muss sich selbst nicht belasten.

@kkarhan

Der Betroffene ist anwaltlich excellent vertreten, von einem Anwalt der im ersten Verfahren eine der angeklagten Personen vertreten hat, also voll in den Stoff eingearbeitet ist.

Einem anderen Zeugen billigte das OLG ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Jetzt bleibt abzuwarten was der Bundesgerichtshof sagen wird, denn es wird sicherlich Beschwerde eingelegt werden.

@kkarhan

"Eine Person muss sich selbst nicht belasten."

Sich selbst nicht, aber als Zeuge gibt es kein Recht auf Aussageverweigerung. Das machen sich Staatsanwaltschaften und Polizei gerne zu Nutze um Betroffene nicht als Angeklagte jedoch als Zeugen im Verfahren einzubinden, denn damit einher geht ja das die Aussage nicht verweigert werden darf und auch kein Rechtanwalt dabei sein darf. Beides wohl Rechte die manche Staatsanwaltschaft und Polizei als überflüssiges Recht ansieht und am liebsten abschaffen würde? Eigentlich ist es auch nicht OK, Beschuldigte dann als Zeuge zu führen (wenn eigentlich gegen Sie ermittelt werden soll), aber wir wissen ja bereits länger, das Staatsanwälte und Polizei sich nicht immer an Gesetze halten müssen.

Dann mit 6 Monaten Beugehaft Anordnung aus dem Gerichtssaal zu kommen: schäbig. Aber Schäbigkeit durch staatliche Institutionen, hat ja zumindest Kontinuität bei den Antifa-Ost Verfahren.

@breakdownthewalls

@Roodie @breakdownthewalls Da hilft nur konsequent gegen sowas zu opportunieren.

  • Zumal Zeugen ja auch zur Wahrheit verpflichtet sind und im Zweifelsfalle sich halt.nicbt erinnern können.
    • Klappt bei der Polizei ja auch…

#Sarkasmus #DEpol #Kommentar #NotLegalAdvice #SachsenSumpf #Rechtsstaatlichkeit

Thomas (@[email protected])

@[email protected] Der Betroffene ist anwaltlich excellent vertreten, von einem Anwalt der im ersten Verfahren eine der angeklagten Personen vertreten hat, also voll in den Stoff eingearbeitet ist. Einem anderen Zeugen billigte das OLG ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Jetzt bleibt abzuwarten was der Bundesgerichtshof sagen wird, denn es wird sicherlich Beschwerde eingelegt werden.

freiburg.social

@kkarhan

Ich erinnere mich, Olaf Scholz ein prominentes Vorbild.

@breakdownthewalls

@breakdownthewalls
Wird Zeit dass diesem Schwein endgültig das Maul gestopft wird.