Beugehaft in Antifa-Ost Prozess in Dresden  

Das Oberlandesgericht hat einen 40-järigen Antifaschisten mit 6 Monaten Beugehaft belegt und in Handschellen abführen lassen, da er sich weigerte gegen seine angeklagten Genoss:innen auszusagen.

Damit kommt wieder das schon in RAF- und anderen politischen Prozessen genutzte Werkzeug der Erzwingungshaft zum Einsatz. Wobei das OLG Dresden in der komfortablen Rolle ist, über einen Denunzianten und Kronzeugen zu verfügen, Herrn D., für den schon jetzt an die 10 komplette Verhandlungstage reserviert sind, da er singen wird wie ein Kanarienvogel!

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1198570.antifaschismus-antifa-ost-prozess-als-zeuge-rein-in-handschellen-raus.html

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Antifa-Ost-Prozess: Als Zeuge rein, in Handschellen raus

Ein Verurteilter aus dem ersten Antifa-Ost-Verfahren in Dresden verweigerte im Nachfolgeprozess die Aussage gegen Gesinnungsgenossen. Das hat harte Konsequenzen.

nd-aktuell.de

@breakdownthewalls Inwiefern dies wegen wahrscheinlich drohender #Selbstbelastung überhaupt zulässig:st wäre ne Frage für's #BVerfG & #EGMR, da #Zeugnisverweigerungsrecht elementar ist!

  • Eine Person muss sich selbst nicht belasten.

@kkarhan

Der Betroffene ist anwaltlich excellent vertreten, von einem Anwalt der im ersten Verfahren eine der angeklagten Personen vertreten hat, also voll in den Stoff eingearbeitet ist.

Einem anderen Zeugen billigte das OLG ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Jetzt bleibt abzuwarten was der Bundesgerichtshof sagen wird, denn es wird sicherlich Beschwerde eingelegt werden.