Ich finde die Forderung nach OSS Entwicklung als gemeinnützig einzustufen ja interessant. Aber wie wir abgrenzen, welche OSS denn begünstigungswürdig im Sinne des §52 AO sein sollen ist echt nicht so easy.
Also ich würde es allen Leuten gönnen, die in ihrer Freizeit offene Software bauen und pflegen. Allerdings finde ich das pauschal so für Organisationen schwierig. Aber es wäre auch kompliziert jedes Tool und seine Dependencies auf §52 Erwägungsgründe zu prüfen.

