Ich finde die Forderung nach OSS Entwicklung als gemeinnützig einzustufen ja interessant. Aber wie wir abgrenzen, welche OSS denn begünstigungswürdig im Sinne des §52 AO sein sollen ist echt nicht so easy.

Also ich würde es allen Leuten gönnen, die in ihrer Freizeit offene Software bauen und pflegen. Allerdings finde ich das pauschal so für Organisationen schwierig. Aber es wäre auch kompliziert jedes Tool und seine Dependencies auf §52 Erwägungsgründe zu prüfen.

@Lilith

RE: https://chaos.social/@Lilith/116074894306073679

Vielleicht zu lösen wenn die #Gemeinnützigkeit der Software sich an der Lizenz festmacht.

Also z.B. nur #FOSS. Nur #GPL-like Lizenzen, die eine kommerzielle Nutzung ausschließen. Also sowohl als Code als auch eingebunden in eine Software via APi, DLL o.ä.

Lilith Wittmann (@[email protected])

Ich finde die Forderung nach OSS Entwicklung als gemeinnützig einzustufen ja interessant. Aber wie wir abgrenzen, welche OSS denn begünstigungswürdig im Sinne des §52 AO sein sollen ist echt nicht so easy. Also ich würde es allen Leuten gönnen, die in ihrer Freizeit offene Software bauen und pflegen. Allerdings finde ich das pauschal so für Organisationen schwierig. Aber es wäre auch kompliziert jedes Tool und seine Dependencies auf §52 Erwägungsgründe zu prüfen.

chaos.social
@dontpanic Inwiefern denkst du dass GPL kommerzielle Nutzung ausschließt?