Ich finde die Forderung nach OSS Entwicklung als gemeinnützig einzustufen ja interessant. Aber wie wir abgrenzen, welche OSS denn begünstigungswürdig im Sinne des §52 AO sein sollen ist echt nicht so easy.

Also ich würde es allen Leuten gönnen, die in ihrer Freizeit offene Software bauen und pflegen. Allerdings finde ich das pauschal so für Organisationen schwierig. Aber es wäre auch kompliziert jedes Tool und seine Dependencies auf §52 Erwägungsgründe zu prüfen.

Und dann halt noch das Ding, dass die komplette Regelung bzgl. Gemeinnützigkeit halt primär auf Vereine, … ausgelegt ist.

Sprich kleine Projekte, einzelne Contributors zu unterstützen. Vielleicht sogar damit Leute easy zu motivieren in ihrer Freizeit zu OSS zu contributen wird damit eher schwierig.

@Lilith GmbHn und eGn gehen auch in gemeinnützig, Stiftungen auch.

Die Vorschrift zu § 52 AO muss weit gefasst werden.

@ajuvo Das macht es jetzt nicht einfacher 🤣.
@Lilith @ajuvo generell ist Gemeinnützigkeit nicht einfach. In unserem Fall es 8 Monate gedauert, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass man IT Zeugs auch Gemeinwohl orientiert machen kann/will. Davon zu leben oder sich durch die dt. Förderlandschafts Projekteritis zu kämpfen steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt.

@collective_zero @Lilith das stimmt allerdings.

das Gemeinnützigkeitselend ist eine andere Baustelle für sich

ich rate oft davon ab

@ajuvo @Lilith würde ich(@themadhatter) heute meistens auch. Allerdings hast du nur als non-profit Zugang zu vielen Fördertöpfen.